Die „westlichen Demokratien“ verstehen sich als weltweites Vorbild für Menschenrechte, für Rechtsstaatlichkeit, für demokratische wie bürgerliche Freiheiten. Dieses Selbstverständnis der Europäer entspringt der „Magna Charta“, der „Erklärung der Menschenrechte“ sowie aus Errungenschaften wie dem allgemeinen Wahlrecht. Selbst wenn letzteres sich nur zögerlich durchsetzte. Im Land der Freiheit und Gleichheit, Frankreich, dauerte es bis nach dem Zweiten Weltkrieg, ehe die Frauen wählen durften. Im Mutterland der „direkten Demokratie“, der Schweiz, durften die Frauen erst ab 1971 an die Urnen.
03.06.2024