Klarstellung

Regulierungsinstitut: Verkauf von „verlorenen Paketen“ aus Luxemburg ist illegal

Regulierungsinstitut: Verkauf von „verlorenen Paketen“ aus Luxemburg ist illegal

Foto: Editpress/Claude Lenert

Der Verkauf von verlorenen und nicht abgeholten Paketen ist auch in Luxemburg angekommen. Das französische Unternehmen „King Colis“ verkaufte zum ersten Mal im Mai Irrläufer. Das Luxemburger Regulierungsinstitut (ILR) stellt nun klar: Jede luxemburgische Postsendung gehört dem Absender, solange sie nicht zugestellt worden ist. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Montag hervor.

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