Die Geburtstage von wichtigen sozialen Errungenschaften sollten nicht unerwähnt bleiben. Dies gilt auch für die Anpassung von Löhnen, Gehältern und Sozialleistungen an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. In dem vom Landesverband erkämpften Personalstatut, welches am 1. Juni 1921 in Kraft trat, war erstmalig vorgesehen, dass bei den regelmäßigen Anpassungen der Gehältertabellen die Entwicklung der Index-Ziffer zu berücksichtigen sei.
27.05.2021