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Handys in Schulen und Vereinen gehören unter das Waffengesetz

Handys in Schulen und Vereinen gehören unter das Waffengesetz

Foto: dpa/Fabian Sommer

Würden Sie Ihrem Kind eine Schusswaffe mit in die Schule geben? Würden Sie Ihrem Kind Pfefferspray mit zum Pausenbrot legen? Würden Sie Ihrem Nachwuchs einen Baseballschläger mit auf den Schulweg geben? Würden Sie Ihrem Kind eine Steinschleuder oder andere Fernwaffen in die Sporttasche packen? Würden Sie Ihrem Spross ein Taschenmesser mit auf den Weg zur Musikschule oder den Pfadfindern geben? Wenn Sie diese Fragen eindeutig mit „Nein“ beantworten, dann fragen Sie sich bitte auch, warum Sie Ihr Kind mit einer potenziellen Seelen-Schusswaffe, Volksmund „Handy“, in die Bildungsanstalten schicken.

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