Arbeitsminister Spautz
Änderungen an Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie kommen „noch vor dem Sommer“
Noch vor den Sommerferien will Arbeitsminister Marc Spautz die Abänderungen der Regierung am Gesetzentwurf seines Vorgängers zur Umsetzung der EU-Minestlohnrichtlinie hinterlegen. Auch den dazugehörigen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung auf 80 Prozent will er bis Juni vorlegen.
Charel Weiler, Marc Spautz (beide CSV), Marc Baum (Linke), Djuna Bernard (Grüne) und Carole Hartmann (DP) (v.l.) am Mittwoch im parlamentarischen Beschäftigungsausschuss Foto: Screenshot chd.lu
Im parlamentarischen Beschäftigungsausschuss stellte CSV-Arbeitsminister Marc Spautz auf Anfrage der Grünen am Mittwochnachmittag den Zeitplan zur Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie vor. Bis Mitte Juli will er die Abänderungen der Regierung am im August 2024 deponierten Gesetzentwurf seins Vorgängers Georges Mischo (CSV) hinterlegen. An dessen Entwurf hatte der Staatsrat in seinem Gutachten insbesondere bemängelt, dass er keine Berechnungsmethode zur Festlegung des Mindestlohns beinhalte.
Die Richtlinie gibt Empfehlungen, auf deren Grundlage Regierung und Sozialpartner sich auf die Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns geeinigt hatten. Uneinig sind die Gewerkschaften OGBL und LCGB sowie Patronat und Regierung sich aber darüber, welche Zahlen dieser Rechnung zugrunde gelegt werden sollen. Die Regierung sprach sich Ende März für den von der IGSS im Auftrag von Eurostat berechneten Bruttomedianlohn ohne Lohnzuschläge, Gratifikationen und Sonderprämien aus, der bei rund 4.500 Euro liegt. OGBL und LCGB legten vor einem Monat Zahlen mit Zuschlägen vor, nach denen der Medianlohn leicht über 5.000 Euro liege. Deshalb forderten sie eine strukturelle Erhöhung um 300 Euro, während der Rechnung der Regierung zufolge die 60 Prozent mit der nächsten Indextranche und der zweijährigen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung erreicht werden würden. Den entsprechenden Gesetzentwurf, der eine Erhöhung des Mindestlohns um 3,8 Prozent zum 1. Januar 2027 vorsieht, will Marc Spautz ebenfalls in den nächsten Monaten in der Kammer hinterlegen.
„Lohnfindungskommission“
Die Abänderungen am Entwurf zur Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie sollen laut dem Minister auch die in der Richtlinie empfohlene Einsetzung einer Art „Lohnfindungskommission“ beinhalten, die in regelmäßigen Abständen prüfen soll, ob die Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns noch eingehalten wird. Diese Kommission solle künftig auch entscheiden, welche Methode zur Berechnung des Mindestlohns herangezogen werde, sagte Spautz, was bei den Oppositionsabgeordneten Claude Haagen (LSAP) und Marc Baum („déi Lénk“) für Verwirrung sorgte. Die UEL hatte diese Kommission noch vor vier Wochen gefordert, die Salariatskammer ist nicht grundsätzlich dagegen, gab aber bereits in seinem Gutachten zu Mischos Gesetzentwurf zu bedenken, dass ein solches Gremium kein Selbstzweck sein dürfe, sondern dazu dienen müsse, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.
Ebenfalls noch vor dem Sommer will der Arbeitsminister den in der Richtlinie vorgesehenen nationalen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung von derzeit 55 auf 80 Prozent vorlegen. Der Vorentwurf des Aktionsplans seines Vorgängers Georges Mischo hatte im Oktober 2024 den Grundstein gelegt für den Sozialkonflikt zwischen der „Union des Syndicats“ und der Regierung. Nach CSV-Premier Luc Friedens Bekenntnis nach den „Sozialronnen“ im Juli, die Gewerkschaften würden ihr Exklusivrecht zur Verhandlung von Kollektivverträgen behalten, sollte der Aktionsplan diesmal auf weniger Widerstand stoßen.