Verbraucherschutz
Luxemburg verschärft Greenwashing-Regeln: Wie Kunden besser geschützt werden sollen
Im Großherzogtum tritt ein Gesetz gegen falsche Nachhaltigkeitsversprechen in Kraft. Für Unternehmen gelten künftig strengere Vorgaben bei Umweltversprechen. Was sich durch die neue Rechtslage ändert.
Mit einem neuen Gesetz will Luxemburg gegen irreführende Geschäftspraktiken beim Thema Nachhaltigkeit vorgehen Symbolfoto: Victor de Schwanberg/Science Photo Library via AFP Foto
Nachhaltige Produkte liegen im Trend – doch mit ihnen nimmt auch das sogenannte Greenwashing zu. Viele Marken werben mit Umweltschutz und stellen sich klimafreundlicher oder nachhaltiger dar, als sie es tatsächlich sind. Doch damit soll in Luxemburg in Zukunft dank eines neuen Gesetzes Schluss sein, wie die Direktion für Verbraucherschutz am Mittwoch mitteilte. Wer etwas kauft, soll zum Zeitpunkt des Erwerbs Zugang zu „zuverlässigen, verständlichen und überprüfbaren Informationen“ haben.
Strengere Regeln für Unternehmen
Mit dem Gesetz setzt Luxemburg die EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo) um. Diese zielt darauf ab, Verbraucher mit „überprüfbaren Fakten statt Werbeversprechen“ zu versorgen, Greenwashing zu stoppen und die Transparenz zu erhöhen. Sie richtet sich gegen Praktiken, die den Zugang zu wirklich nachhaltigen Produkten erschweren – durch das Anpassen bestehender Regeln zu unlauteren Geschäftspraktiken sowie derjenigen der Verbraucherrechte-Richtlinie.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten in Luxemburg verschärfte Regeln für Geschäftspraktiken. Unternehmen müssen Angaben zu ökologischen, sozialen oder Nachhaltigkeitsmerkmalen künftig belegen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ müssen auf objektiven und überprüfbaren Fakten beruhen. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert, um ihre Glaubwürdigkeit zu stärken. Zudem soll das Gesetz irreführende Praktiken verhindern. Das gilt insbesondere bei Angaben zur Haltbarkeit oder bei „vorzeitiger Obsoleszenz“ – also künstlich verkürzten Produktlebensdauern.
Mehr Transparenz für Verbraucher
Klarere Angaben zu Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Garantien sollen es Verbrauchern darüber hinaus ermöglichen, Angebote besser zu vergleichen. Dafür wird ein europaweit einheitliches Label eingeführt – „um kommerzielle Nachhaltigkeitsgarantien zu kennzeichnen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Zur Umsetzung der neuen Regeln entwickelt die Verbraucherschutzdirektion Informationsmaterial für Gewerbetreibende. Der „Leitfaden für Gewerbetreibende“ wird im Sommer 2026 um ein Merkblatt zu den neuen Vorschriften ergänzt. Im Herbst 2026 folgen – im Anschluss an eine erste Bedarfsanalyse für Unternehmen – detaillierte Leitlinien sowie ein Glossar.