Nachsitzen für Léon Gloden
Staatsrat zerpflückt Umsetzung des EU-Migrationspaktes mit 32 „Oppositions formelles“
CSV-Innenminister Léon Gloden ist mit der Umsetzung des EU-Migrationspaktes auf nationaler Ebene übers Ziel hinausgeschossen. Mit 32 „Oppositions formelles“ fordert der Staatsrat weitreichende Nachbesserungen, bevor er seine Zustimmung geben kann.
Léon Gloden muss den Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Migrationspakts noch einmal überdenken Foto: Editpress/Julien Garroy
32 Mal muss Innenminister Léon Gloden an seinem Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Asylpaktes nachbessern, bevor er auf die Zustimmung des Staatsrates hoffen darf. Die hohe Körperschaft hat das Vorhaben des CSV-Ministers in ihrem Gutachten mit 32 „Oppositions formelles“ belegt. Soll das Gesetzesprojekt des Ministers noch wie geplant vor der Sommerpause durchs Parlament, muss er diese nun beheben. Wie bereits bei dem von Gloden vorgelegten Entwurf zum „Platzverweis renforcé“ bemängelt der Staatsrat unklare und zu allgemein gehaltene Formulierungen. Flüchtlingsorganisationen hatten den Entwurf von Léon Gloden bereits als zu restriktiv und repressiv kritisiert. Das Gutachten vom Staatsrat verleiht ihrer Kritik nun Rückenwind.
Ab dem 12. juni in Kraft
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Besonders die Regelungen zur „Rétention“ und zum „Centre de filtrage“ gehen dem Staatsrat zu weit. Zum einen sieht der Staatsrat bei der Zuständigkeit und der daraus erfolgenden Durchsetzung der geltenden Regeln eine Inkohärenz. Für die Vorabprüfungsstelle („Centre de filtrage“) gilt der Minister als zuständige Instanz, während bei der Abschiebehaftanstalt („Centre de rétention“) der genannten Leitung die entsprechende Entscheidungskompetenz zufällt. „Da die beiden vorgenannten europäischen Rechtsakte auf einer ähnlichen Logik beruhen, könnte dieser unterschiedliche Ansatz die Verständlichkeit der Regelung beeinträchtigen und zu Abweichungen bei der Umsetzung führen“, urteilt der Staatsrat und fordert die Regierung auf, diese Inkohärenz zu beseitigen.
Auch seien die Bestimmungen, wann ein Schutzsuchender in Abschiebehaft untergebracht werden könne, zu vage. Anders als die EU-Regelung, die dies nur bei einer Fluchtgefahr erlaubt, wollte die Regierung dies auch dann schon ermöglichen, wenn ein Flüchtling nicht mit den entsprechenden Behörden „kooperiere“.
Lange Verhandlungen um Migrationspakt
Eines der Hauptelemente des europäischen Migrations- und Asylpakets ist ein Solidaritätsmechanismus, der alle Mitgliedstaaten in die Pflicht nimmt. Dieser wurde seit 2015 immer wieder diskutiert und sieht die Umverteilung von Flüchtlingen und irregulären Migranten aus stark belasteten in weniger belastete EU-Staaten vor. Die Umsetzung scheiterte jedoch vor allem an osteuropäischen Staaten, die sich weigerten, Flüchtlinge aus den Erstankunftsländern aufzunehmen. Daher wurden weitere Solidaritätsbeiträge vereinbart, wie etwa die Bereitstellung von Grenzschützern an den EU-Außengrenzen, materielle oder finanzielle Leistungen.
Ein anderes – teilweise umstrittenes – Element ist das gemeinsame Asylverfahren mit klaren Vorschriften, die dazu beitragen sollen, dass Entscheidungen über Asylanträge in den EU-Staaten gerecht getroffen werden. Festgelegt sind etwa Rechte und Pflichten von Asylbewerbern. Demnach muss den Antragstellern ein Dolmetscher bereitgestellt werden, sie müssen persönlich angehört werden und haben ein Recht auf unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung. Auch die Aufnahme- und Lebensbedingungen für Asylbewerber wurden gesetzlich geregelt, wenngleich den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht gelassen wurde. Dieser wurde, laut Staatsrat, von Innenminister Léon Gloden zu stark ausgereizt.