Ab dem 12. juni in Kraft
Luxemburg setzt das EU-Migrations- und Asylpaket um: Um was geht es?
Luxemburgs Innenminister Léon Gloden wird am Mittwoch die Öffentlichkeit über die Umsetzung des sogenannten EU-Migrations- und Asylpakets informieren. Die über Jahre hinweg ausgehandelten Gesetze regeln den Umgang mit Flüchtlingen und irregulären Migranten in der Europäischen Union. Das Paket soll am 12. Juni in Kraft treten.
Abdirahman, Nasir, Manzoul, Hamid, Ahmad, Ammar, Deck und Abd Farah (jeweils v.l.n.r.) wurden am 31. Dezember von der „Ocean Viking“ im Mittelmeer aufgenommen und hoffen auf ein besseres Leben in Europa Foto: Sameer Al-Doumy/AFP
Über mehrere Jahre hinweg haben die EU-Staaten über eine Reform ihrer gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik verhandelt – und gestritten. Dabei galt es, verschiedene, weit auseinanderliegende Positionen in den Gesetzestexten, die das Gesamtpaket der neuen europäischen Migrations- und Asylpolitik ausmachen, unter einen Hut zu bringen. Was zuweilen eine schwierige Aufgabe war. Denn vor allem unter dem Eindruck des großen Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 haben rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien in der EU mit ihren fremdenfeindlichen Parolen enorm an Auftrieb gewonnen.
Ihre Forderung, die Grenzen zu schließen und keine Flüchtlinge mehr aufzunehmen, wurde seither von den traditionellen konservativen Parteien bis in die politische Mitte hinein mehr oder weniger übernommen. Die sich bereits in den EU-Staaten befindlichen Asylsuchenden, irreguläre und andere Migranten, wollen die erstarkten Rechtsextremen per Zwangsdeportation – was sie mit dem Euphemismus Remigration bezeichnen – aus der EU schaffen. Vor allem Ungarn, aber auch andere mittel- und osteuropäische Mitgliedstaaten wie Polen sprachen sich für eine möglichst restriktive Migrations- und Asylpolitik aus.
Ein Gegenpol dazu bildete bei den Verhandlungen in gewissem Maße das Europäische Parlament (EP), das den Forderungen aus manchen EU-Staaten die Schärfe nahm. Allerdings muss gesagt werden, dass die Abstimmung im EP über das Paket noch vor den letzten EU-Wahlen stattfand, als die rechtsextremen Fraktionen noch nicht so stark im Parlament vertreten waren.
Solidarität mit den Ankunftsländern
Mehr als drei Jahre wurde an den Gesetzen gearbeitet, bevor im Dezember 2023 die beiden EU-Gesetzgeber eine Einigung fanden. Mit der viele nicht einverstanden waren, da sie den einen zu weit, den anderen nicht weit genug ging. Der Kompromiss hatte allerdings den Verdienst, dass er überhaupt zustande gekommen war und endlich neue Regeln in Sicht waren. Denn an den südlichen Außengrenzen der EU kamen all die Jahre hinweg tausende Menschen an, die die Einwanderungsbehörden vor allem in Italien und Griechenland überforderten. Beide Länder klagten immer wieder die Solidarität der anderen EU-Staaten ein. Es waren allerdings nur wenige EU-Staaten, unter ihnen stets auch Luxemburg, die sich bereit erklärten, Flüchtlinge aufzunehmen, um somit die Ankunftsländer im Süden zu entlasten.
Eines der Hauptelemente des Migrations- und Asylpakets ist daher ein Solidaritätsmechanismus, der alle Mitgliedstaaten in die Pflicht nimmt. Dieser wurde seit 2015 immer wieder diskutiert und sah die Umverteilung von Flüchtlingen und irregulären Migranten aus stark zu weniger belasteten EU-Staaten vor. Die Umsetzung scheiterte jedoch vor allem an osteuropäischen Staaten, die sich weigerten, Flüchtlinge aus den Erstankunftsländern aufzunehmen. Daher wurden weitere Solidaritätsbeiträge vereinbart, wie etwa die Bereitstellung von Grenzschützern an den EU-Außengrenzen, materielle oder finanzielle Leistungen. Im Dezember vorigen Jahres wurden bereits die ersten Entscheidungen dazu getroffen. Demnach werden in diesem Jahr 21.000 Migranten umverteilt, zudem werden 420 Millionen Euro an Finanzbeiträgen eingefordert.
Ein anderes – teilweise umstrittenes – Element ist das gemeinsame Asylverfahren mit klaren Vorschriften, die dazu beitragen sollen, dass Entscheidungen über Asylanträge in den EU-Staaten gerecht getroffen werden. Festgelegt sind etwa Rechte und Pflichten von Asylbewerbern. Demnach muss den Antragstellern ein Dolmetscher bereitgestellt werden, sie müssen persönlich angehört werden und haben ein Recht auf unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung.
Verfahren an den EU-Außengrenzen
Ermöglicht werden künftig ebenfalls Verfahren an den EU-Außengrenzen. Betroffen davon sind vor allem Menschen aus sogenannten sicheren Drittstaaten, die damit wenig Aussicht darauf haben, dass ihnen ein Schutzstatus gewährt wird. Ihnen wird daher die Einreise in das Hoheitsgebiet des EU-Staates verwehrt. Im Dezember hatten sich das EP und der EU-Rat auf eine Liste sicherer Drittstaaten geeinigt. Diese ist jedoch ebensowenig im Migrations- und Asylpaket enthalten, wie die Regelung über die Abschiebung abgelehnter Asylantragsteller. Dennoch sind sie wichtige Bestandteile der gemeinsamen Asylpolitik.
Zu den weiteren Elementen des Gesetzespaketes zählen: eine neue Asylagentur, die das bisherige Unterstützungsbüro für Asylfragen ersetzt; eine aktualisierte Fingerabdruckdatenbank (Eurodac), mit der Antragsteller überprüft werden; in Krisensituationen können betroffene Mitgliedstaaten weitere Unterstützung anfordern; die Vorschriften über die Aufnahme- und Lebensbedingungen für Asylbewerber wurden überarbeitet, um sicherzustellen, dass diese in allen EU-Staaten gleich sind und der Anreiz der sogenannten Sekundärmigration verringert wird.
Derweil gehen laut der europäischen Grenzschutzagentur Frontex die Zahlen der an den EU-Außengrenzen ankommenden irregulären Migranten seit geraumer Zeit stetig zurück.