Ab Januar 2027

Regierungsrat stimmt Mindestlohn-Erhöhung um 3,8 Prozent zu

Die im Tripartite-Abkommen festgehaltene Aufstockung des Mindestlohns hat eine weitere Hürde genommen. Die Regierung billigte am Freitag die Erhöhung auf 2.877,60 Euro.

Der Bruttolohn für Mindestlohnempfänger steigt ab Januar 2027 um rund 105 Euro

Der Bruttolohn für Mindestlohnempfänger steigt ab Januar 2027 um rund 105 Euro Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Grünes Licht für die Anhebung des sozialen Mindestlohns um 3,8 Prozent: Der Regierungsrat stimmte in seiner Sitzung am 2. Oktober der Gesetzesänderung zu. Die Erhöhung des sozialen Mindestlohns soll ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Empfänger würden damit künftig 2.876,60 Euro brutto pro Monat verdienen – rund 105 Euro mehr als bisher.

Ziel der Erhöhung sei die „Anpassung der Beträge an die Entwicklung des Durchschnittslohns in den Jahren 2024 und 2025“, hieß es in der entsprechenden Mitteilung des Regierungsrats. Für die betreffenden Jahre sei ein Anstieg von 3,8 Prozent ermittelt worden.

Welche Maßnahmen außerdem geplant sind

Neben dem sozialen Mindestlohn sollen auch das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) und das Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) um 3,8 Prozent steigen.

Die Erhöhung des Mindestlohns war im Rahmen des Tripartite-Abkommens, dem sogenannten „Resilienzpak“, beschlossen worden. Regierung und Sozialpartner einigten sich auf einen schrittweisen Anstieg um insgesamt rund 200 Euro.

Neben der gebilligten Mindestlohn-Aufstockung wurden im „Resilienzpak“ zwei Erhöhungen der Mindestlohn-Steuergutschrift (CISSM) festgehalten. Die Gutschrift soll ab dem 1. Januar 2027 von 81 Euro auf 179 Euro und ab dem 1. Juli 2027 von 179 Euro auf 200 euro steigen. (tis)

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