Affäre Wilmes
Gesundheitsministerium weist Vorwürfe aus Wort-Artikel zurück
Der Anwalt des vorläufig suspendierten Chirurgen Philippe Wilmes stellt in einem Wort-Artikel die Unabhängigkeit eines vom Gesundheitsministerium genannten Experten in Frage. Wilmes selbst spricht auf Facebook von „Gemauschels“ mit der Gesundheitsministerin und bezeichnet einen renommierten CHL-Arzt als „Denunziant“. Das Gesundheitsministerium weist die Vorwürfe in einer Mitteilung zurück.
Philippe Wilmes liefert auf seiner Facebook-Seite mutmaßliche Zusatzinformationen zum Wort-Artikel Foto: Screenshot Facebook
Das Wort veröffentlichte am Donnerstag einen Artikel, in dem der Anwalt des für drei Monate von der CSV-Gesundheitsministerin suspendierten orthopädischen Chirurgen Philippe Wilmes die Unabhängigkeit einer Expertin in Frage stellt, die – laut Wort – Martine Deprez vorgeschlagen habe, um die von Ärzten aus dem CHL und dem „Collège médical“ erhobenen Vorwürfe gegen Wilmes zu prüfen. Diese „französische Expertin“ habe dem Wort zufolge „nachweislich eine fachliche Verbindung zu einem der Hauptankläger, einem renommierten Luxemburger Knieexperten aus dem CHL“. Zudem habe diese Expertin einen dritten Experten vorgeschlagen, der „ebenfalls in Verbindung zu diesem CHL-Orthopäden“ stehe, berichtet das Wort. Alle drei seien in „der europäischen Fachgesellschaft ESSKA“ aktiv, es bestünden „wissenschaftliche Kooperationen und gemeinsame Publikationen“. Zwischen dem Luxemburger Knieexperten und dem dritten Experten bestehe auch „eine aktuelle Zusammenarbeit in einer Sportklinik in Katar“, schreibt das Wort. „Die Auswahl der Experten wirkt damit weniger wie eine Suche nach unabhängigen Prüfern, sondern eher wie eine Abstimmung mit dem Umfeld der Anklageseite“, schlussfolgert die Journalistin der Mediahuis-Gruppe.
Philippe Wilmes hat den Wort-Artikel am Donnerstag auf seiner Facebook-Seite geteilt und ihn mit „Zusatzinformationen“ versehen: „Ministerin DEPREZ mauschelt mit Denunziant Prof. Romain SEIL: Im Zweifel GEGEN den Angeklagten“, schreibt der Orthopäde in roter Schrift. Es ist das erste Mal, dass Wilmes Namen nennt im Zusammenhang mit der Verschwörung, als deren Opfer er sich sieht.
„Directeur de la Santé“
Das Gesundheitsministerium reagierte am Donnerstagnachmittag in einer Mitteilung mit „Präzisionen“ auf den Wort-Artikel. Wie im Gesetz über die Ausübung des Arztberufs vorgesehen, sei es nicht die Ministerin, sondern der „Directeur de la Santé“, der den Sachverständigen nennt, stellt das Gesundheitsministerium klar. Die im Gesetz festgelegten Prozeduren würden die Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Parteien im Verfahren gewährleisten. Das Gesetz schreibt vor, dass der Beschuldigte und der „Directeur de la Santé“ jeweils einen Experten nennen, auf den dritten müssen beide Parteien sich gemeinsam einigen. Finden sie keine Einigung, muss das Bezirksgericht einen aussuchen. Gemeinsam sollen die drei Sachverständigen ein Gutachten erstellen, das die Vorwürfe des „Collège médical“ entweder bestätigt oder widerlegt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird die Ministerin ihre endgültige Entscheidung über die Suspendierung treffen, die sie im vergangenen Monat lediglich verhängte, weil mutmaßlich „péril en la demeure“ vorlag.
Im Rahmen solcher Verfahren könne nur das Bestehen einer persönlichen oder beruflichen Verbindung, die die Unparteilichkeit objektiv beeinträchtigen könnte, einen Interessenkonflikt darstellen, schreibt das Ministerium weiter. Der vom „Directeur de la Santé“ benannte Sachverständige sei zweifellos unparteiisch, „contrairement aux allégations qui ont pu être diffusées à tort dans la presse“: Der Experte habe bestätigt, dass er weder berufliche noch persönliche Verbindungen zu einer der am Verwaltungsverfahren beteiligten Personen oder zu einem der Ärzte (aus dem CHL) habe, die den Fall dem „Collège médical“ gemeldet haben, heißt es in der Mitteilung. Dass zwei Ärzte vor zehn Jahren an demselben Artikel mitgewirkt haben oder Mitglied derselben internationalen Fachgesellschaft seien, sei noch nie als Grund angesehen worden, die Unabhängigkeit eines Experten auf dem Gebiet der Medizinwissenschaft anzuzweifeln, so das Ministerium.