Analyse
Was für und gegen die Suspendierung des Orthopäden Philippe Wilmes spricht
Philippe Wilmes ficht seine Suspendierung vor Gericht an. Das Schnellverfahren am Mittwochmorgen ist die juristische Fortsetzung einer zur medialen Schlammschlacht verkommenen Affäre um mögliche medizinische und prozedurale Fehler. Ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet.
Alexej Nickels, François Prum und Patrick Kinsch (v.l.n.r.) diskutierten im Anschluss an die Sitzung noch weiter über den Fall Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Hat der HRS-Belegarzt Philippe Wilmes trotz medizinischer Gegenindikation an Knien operiert oder nicht? Diese Frage steht im Zentrum der Affäre um den von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) suspendierten Orthopäden. Seit der Arzt namentlich bekannt wurde (Radio 100,7 nannte ihn zuerst) und der Beschuldigte eine Krisenkommunikationsagentur einschaltete, wurde der mediale Raum zum Gerichtssaal – Wilmes ist im Auge des Betrachters bereits verurteilt oder freigesprochen. Im Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichts auf Kirchberg wurde all das am Mittwochmorgen vorerst ausgeklammert. Im Schnellverfahren geht es nun vor allem um die Frage, ob die Suspendierung durch die Gesundheitsministerin Deprez rechtens war oder aufgrund möglicher prozeduraler Fehler wieder annulliert werden soll. Philippe Wilmes war am Mittwoch nicht persönlich bei Gericht anzutreffen und ließ sich durch seine beiden Anwälte Me François Prum und Me Alexej Nickels vertreten.
Findel Clinic eröffnet im März
Die Findel Clinic soll am 2. März ihre Türen öffnen. Das meldete Radio 100,7 am Mittwoch und berief sich dabei auf den suspendierten Arzt Philippe Wilmes. Dieser hatte das Projekt zusammen mit dem früheren AMMD-Präsidenten Alain Schmit der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Zur Klärung der eigentlichen Frage entwarfen die Anwälte – für das Gesundheitsministerium plädierte am Mittwoch Me Patrick Kinsch – jeweils zwei grundverschiedene Szenarien. Me Prum, der im Januar noch versucht hatte, für die öffentliche Meinung aus der „Affäre Wilmes“ eine „Affäre Deprez“ mit im Zentrum mögliche Fehler bei der Gesundheitsministerin zu konstruieren, stellte nun vor Gericht wiederum seinen Mandanten in den Mittelpunkt des Geschehens. Mit den von „Ärzten, die wir anonyme Denunzianten nennen“, vorgebrachten Anschuldigungen werde versucht, die Reputation seines Klienten und damit seine Praxis zu zerstören. Die Unschuldsvermutung gelten zu lassen sei zu keinem Zeitpunkt eine Option gewesen, so Prum. Zwar könne er noch Konsultationen vornehmen, jedoch seien die „carnets opératoires“ leer und auch von kleineren Eingriffen im Rahmen der „Polyclinique“ sei Wilmes ob seiner Suspendierung durch die „Hôpitaux Robert Schuman“ ausgeschlossen. Die HRS hatten Wilmes bereits zwei Tage vor seiner ministeriellen Suspendierung durch die Ministerin hausintern suspendiert.
Arzt oder Patienten im Fokus?
Me Patrick Kinsch zeichnete ein ganz anderes Bild. Anders als von Wilmes Verteidigern dargestellt, spiele der beschuldigte Arzt zwar eine Rolle. Das Augenmerk aber müsse vor allem auf das „Schicksal der Patienten“ gelegt werden, ohne dabei „den Arzt zu opfern“. „Das steht schließlich im Kern ihrer (der Gesundheitsministerin Martine Deprez, Anm. d. Red.) Verpflichtungen: Das Wohl der Patienten“, führte Kinsch aus. Dass die Affäre zum „medialen Zirkus“ ausgeartet sei, sei nicht die schuld der Ministerin gewesen – zumal Wilmes auch „volens“ daran teilgenommen habe. Es sei auch nicht an der Ministerin, die Reputation des Arztes wiederherzustellen. Das könne auch das Gericht nicht, sondern nur eine unabhängige Untersuchung durch drei Experten.
Il est vrai que l’avis du collège médical du 16 décembre 2025 ne comportait pas toutes les indications formelles prévues […]
Gesundheitsministerin Martine Deprez am 6. Januar an Wilmes’ Anwalt
Lüftet man den rhetorischen Vorhang, stehen sich folgende gegensätzliche Interpretationen der Faktenlage gegenüber: auf der einen Seite eine ministerielle Entscheidung, die auf Basis eines Gutachtens des „Collège médical“ gefällt wurde, das mittlerweile nachweislich prozedurale Mängel aufweist. „Il est vrai que l’avis du collège médical du 16 décembre 2025 ne comportait pas toutes les indications formelles prévues […]“, schrieb Ministerin Deprez am 6. Januar an Wilmes’ Anwalt. Im Nachhinein seien jedoch genügend weiteres belastendes Beweismaterial angesammelt worden, um die Suspendierung zu rechtfertigen und aufrechtzuerhalten. Oder wie Me Prum es formuliert: „Das ,Collège médical‘ hat das anfängliche Dossier nachgerüstet.“

Schenkt das Gericht den Ausführungen von Wilmes’ Anwälten Alexej Nickels (l.) und François Prum (M.) oder doch eher dem juristischen Vertreter der Regierung Patrick Kinsch (r.) Glauben? Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Auf der anderen Seite sieht sich Gesundheitsministerin Deprez und ihr Anwalt Me Kinsch auf Basis des Ärztegesetzes von 1983 im Recht. So heißt es in Artikel 16 (2): „Besteht Gefahr im Verzug, wenn die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit eines Arztes die Gesundheit oder Sicherheit von Patienten oder Dritten ernsthaft gefährden könnte, kann der Minister auf Empfehlung des Ärztekollegiums […] die Berufszulassung mit sofortiger Wirkung aussetzen […].“ Da die Ministerin ursprünglich keine Bedenken hatte, dass das Gutachten des „Collège médical“ unter prozeduralen Mängeln zustande kam, sei sie durchaus im Recht gewesen, die Suspendierung auszusprechen. „Es wurde festgestellt, dass die formellen Angaben nicht im Gutachten enthalten waren. War die Vorgehensweise inhaltlich korrekt? Der Fall würde dies anhand der vorgelegten Unterlagen zeigen“, argumentierte Me Kinsch.
Eine Faktenlage, zwei Geschichten
– Me Prum sieht in den Ärzten „anonyme Denunzianten“, Me Kinsch sieht sie als gesetzlich geschützte „Whistleblower“.
– Me Prum meint, nicht alle Dossiers, die zur Erarbeitung einer Verteidigung nötig sind, vorliegen zu haben. Me Kinsch erwidert etwas lapidar, dass es doch Wilmes’ Patienten seien und dieser notwendigerweise Zugang zu seinen Dossiers haben müsse.
– Während Kinsch den Konkurrenzgedanken als mögliche Motivation der Whistleblower-Ärzte ausschließt, widerspricht Prum und rückt diesen in den Vordergrund.
– Prum vermutet hinter dem Vorgehen von Ministerium und HRS, „déi zesummenhalen“, eine Art Verschwörung gegen seinen Mandanten, während Me Kinsch darauf verweist, dass die HRS den Arzt nach internen Bedenken bereits suspendiert hatten und diese auch bisher aufrechterhalten haben.
Me Prum fordert, dass die Entscheidung der Ministerin aufgehoben wird, um weiteren irreparablen Schaden von seinem Mandanten und dessen Lebensgrundlage abzuwenden. Me Kinsch hingegen meint, dass eine Entscheidung des Gerichts auf prozeduraler Ebene die medizinische Reputation von Philippe Wilmes nicht wiederherstellen könne. Das könne nur ein unabhängiges Expertengremium im Rahmen einer Disziplinarprozedur. Wenn das Gremium zu einem anderen Schluss komme, sei das mitunter sogar die größte Werbung, die dem Orthopäden zuteil werden könne. Dessen Lebensgrundlage sieht Kinsch aufgrund der Verdienste nicht gefährdet: „Wilmes kann zwei Monate ohne zu operieren überleben.“
Überwiegen prozedurale Mängel beim „Collège médical“ oder eine mögliche Gefährdung des Patientenwohls? Ist Philippe Wilmes’ Recht auf Verteidigung entscheidend beschnitten worden oder überwiegen die inhaltlichen Anschuldigungen gegen ihn derart, dass eine Suspendierung im Ermessensspielraum der Ministerin liegt und somit trotzdem gerechtfertigt ist? Fragen, mit denen sich nun das Verwaltungsgericht beschäftigen muss.