Suspendierter Chirurg

„Anonymität, um Whistleblower zu schützen“: Collège médical reagiert erstmals auf Wilmes-Affäre

Das „Collège médical“ begründet seine Geheimhaltung in der Affäre um den von der Gesundheitsministerin vorläufig suspendierten Chirurgen mit dem Schutz vor Repressalien der Whistleblower. Der Anwalt von Philippe Wilmes hat diese Woche zwei Einsprüche vor dem Verwaltungsgericht gegen die Suspendierung eingereicht. Das Eilverfahren soll schon am Mittwoch verhandelt werden.

Collège médical Gebäude an der rue Albert 1er in Luxemburg-Stadt, moderne Architektur und medizinisches Zentrum

Der Sitz des „Collège médical“ in der rue Albert 1er in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Am Freitagnachmittag reagierte das „Collège médical“ erstmals auf die Affäre um den von CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez für drei Monate für Operationen suspendierten Orthopäden Philippe Wilmes – ohne dessen Namen zu nennen. Sowohl RTL als auch Radio 100,7 zitieren aus einer ihnen vorliegenden Mitteilung, die RTL vollständig auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

Der Anwalt von Philippe Wilmes und er selbst hatten in den beiden vergangenen Wochen mehrfach Vorwürfe gegen das „Collège médical“ erhoben, auf Grundlage dessen Gutachten die Ministerin ihre Suspendierung ausgesprochen hatte. Die Anschuldigungen in dem Gutachten, er habe nicht notwendige Operationen an Kreuzbändern von Knien durchgeführt, seien anonym vorgebracht worden, das „Collège médical“ habe ihm keinen Zugang zu den Patientenakten und keine Anhörung gewährt, um sich verteidigen zu können, bemängelte der Chirurg.

Repressalien

In seiner Mitteilung begründet das „Collège médical“ diese Geheimhaltung nun mit dem Schutz vor Repressalien der Whistleblower, die ihn auf die mutmaßlichen Fehler des Arztes aufmerksam gemacht hätten. Eine Konfrontation mit dem Orthopäden zu diesem Zeitpunkt hätte unweigerlich dazu geführt, dass dieser die Whistleblower hätte identifizieren können, schreibt das „Collège médical“. Überprüfungen hätten darauf schließen lassen, dass die gemeldeten Fälle offenbar keine Einzelfälle waren. Aus diesem Grund habe das Collège am 16. Dezember die Gesundheitsministerin informiert und sie aufgefordert, die im entsprechenden Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Es sei bis heute davon überzeugt, dass eine solche Anzeige im Interesse der Patienten und im Sinne größtmöglicher Vorsicht erforderlich war, teilt das „Collège médical“ mit.

Am 8. Januar habe es ein Schreiben der Generaldirektorin des CHL erhalten, in dem sie auf eine ungewöhnliche chirurgische Praxis im Bereich des vorderen Kreuzbandes bei zehn Patienten durch Philippe Wilmes hinwies. In dem Schreiben seien auch sechs Fälle erwähnt worden, in denen Wilmes eine Operation empfohlen habe. Nachdem sich die Patienten eine Zweitmeinung von anderen Orthopäden eingeholt hatten, seien die Eingriffe jedoch nicht durchgeführt worden. Diese Meldung sei von sechs Fachärzten für Orthopädie des CHL unterzeichnet und somit keineswegs anonym gewesen.

Disziplinarverfahren

Das „Collège médical“ habe Philippe Wilmes daraufhin in Kenntnis gesetzt, dass es ein Disziplinarverfahren in Betracht ziehe, ihm die Matrikelnummer der betroffenen Patienten mitgeteilt und ihn aufgefordert, deren Krankenakten zu analysieren und alle Unterlagen vorzulegen, die seine Verteidigung stützen könnten, schreibt das „Collège médical“. Anschließend werde sein Präsident oder dessen Stellvertreter den Orthopäden empfangen, damit er sich mündlich verteidigen könne. Danach werde ein Bericht erstellt, auf dessen Grundlage der Präsident entscheidet, ob der Orthopäde vor den Disziplinarrat des „Collège médical“ gestellt wird oder nicht.

Das Wort berichtete am Freitag, Wilmes’ Anwalt habe am Donnerstag beim Verwaltungsgericht einen „Recours en réformation“ eingelegt, um die Suspendierung des Chirurgen vollständig aufzuheben. Da dieses Verfahren aber zwei Jahre dauern könne, habe der Anwalt am Freitag zusätzlich ein Eilverfahren eingereicht, um die Suspendierung vorläufig aufzuheben, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat. Das Eilverfahren soll laut Wort schon am Mittwoch (11. Februar) verhandelt werden. Die von Martine Deprez per ministerielle Verordnung ausgesprochene Suspendierung läuft noch bis 23. April.

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