Die gleichen Verkehrsregeln für alle
Mängel und Geschwindigkeitsüberschreitungen: Polizei beschlagnahmt 14 illegale E-Scooter
Die Polizei beschlagnahmt 14 manipulierte E-Scooter im Stadtpark Kinnekswiss. Die Staatsanwaltschaft mahnt derweil zur Einhaltung der Verkehrsregeln für alle.
Die Polizei konnte bei ihrer Kontrolle zahlreiche Verstöße feststellen Foto: Police Lëtzebuerg
Bei einer gezielten Kontrolle im Stadtpark Kinnekswiss nahm die Luxemburger Polizei zahlreiche elektrische Tretroller unter die Lupe – mit deutlichen Folgen. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag mitteilte, überprüften die Beamten am 17. Februar insgesamt 15 E-Scooter. 14 Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.
Mehrere der kontrollierten Roller wiesen technische Veränderungen oder Mängel auf. Einige waren so manipuliert, dass sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern überschreiten konnten. Damit verlieren die Fahrzeuge ihre gesetzliche Zulassung. Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass E-Scooter rechtlich als persönliche Fortbewegungsmittel gelten, deren Tempo strikt begrenzt ist. Wer die Geschwindigkeitsbegrenzung außer Kraft setzt, begeht eine Straftat und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Strafrechtliche Folgen möglich
Die Staatsanwaltschaft warnt vor den Risiken solcher Eingriffe. Bei höheren Geschwindigkeiten seien Stabilität und Bremsleistung unzureichend. Gerade in stark frequentierten Bereichen wie öffentlichen Parks steige die Unfallgefahr erheblich, geht weiter aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hervor.
Die festgestellten Verstöße können strafrechtliche Folgen für Erwachsene und Minderjährige haben. Bei Jugendlichen greifen besondere Bestimmungen des Jugendschutzrechts. Zudem kann die Verantwortung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter geprüft werden, wenn sie die Nutzung eines offensichtlich nicht konformen oder gefährlichen Fahrzeugs dulden.
Die Staatsanwaltschaft betont: Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss die Regeln der Straßenverkehrsordnung ebenso beachten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.