Die gleichen Verkehrsregeln für alle

Mängel und Geschwindigkeitsüberschreitungen: Polizei beschlagnahmt 14 illegale E-Scooter

Die Polizei beschlagnahmt 14 manipulierte E-Scooter im Stadtpark Kinnekswiss. Die Staatsanwaltschaft mahnt derweil zur Einhaltung der Verkehrsregeln für alle.

Polizeikontrolle mit mehreren festgestellten Verkehrsverstößen auf einer Straße bei Tageslicht

Die Polizei konnte bei ihrer Kontrolle zahlreiche Verstöße feststellen Fotos: Police Lëtzebuerg

Bei einer gezielten Kontrolle im Stadtpark Kinnekswiss nahm die Luxemburger Polizei zahlreiche elektrische Tretroller unter die Lupe – mit deutlichen Folgen. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag mitteilte, überprüften die Beamten am 17. Februar insgesamt 15 E-Scooter. 14 Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.

Mehrere der kontrollierten Roller wiesen technische Veränderungen oder Mängel auf. Einige waren so manipuliert, dass sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern überschreiten konnten. Damit verlieren die Fahrzeuge ihre gesetzliche Zulassung. Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass E-Scooter rechtlich als persönliche Fortbewegungsmittel gelten, deren Tempo strikt begrenzt ist. Wer die Geschwindigkeitsbegrenzung außer Kraft setzt, begeht eine Straftat und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Strafrechtliche Folgen möglich

Die Staatsanwaltschaft warnt vor den Risiken solcher Eingriffe. Bei höheren Geschwindigkeiten seien Stabilität und Bremsleistung unzureichend. Gerade in stark frequentierten Bereichen wie öffentlichen Parks steige die Unfallgefahr erheblich, geht weiter aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hervor.

Die festgestellten Verstöße können strafrechtliche Folgen für Erwachsene und Minderjährige haben. Bei Jugendlichen greifen besondere Bestimmungen des Jugendschutzrechts. Zudem kann die Verantwortung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter geprüft werden, wenn sie die Nutzung eines offensichtlich nicht konformen oder gefährlichen Fahrzeugs dulden.

Die Staatsanwaltschaft betont: Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss die Regeln der Straßenverkehrsordnung ebenso beachten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer.

Mängel und Geschwindigkeitsüberschreitungen: Polizei beschlagnahmt 14 illegale E-Scooter
3 Kommentare
Emil Müller 23.02.202613:12 Uhr

Hier müsste viel stärker kontrolliert werden! Es kann nicht sein, dass 12-14 jährige zu Zweit mit solchen Dingern auf der Strasse unterwegs, ohne Helm und ohne Ahnung der Verkehrsschilder. Auch wenn es nur der kurze Weg Abends bis zum Training und zurück ist. Wir alle haben dies doch schon mehrfach beobachten können!

Schwickert Fred antwortete am 23.02.202623:47 Uhr

Ville de Differdange: A partir de 13 ans! les cyclistes et trottinettes électriques "doivent" utiliser les pistes cyclables ou rouler sur la route.
Les vélos Vël'Ok de notre commune peuvent être utilisés au plus tôt à partir de 14 ans et ne sont donc jamais autorisés sur le trottoir! En cas d'infraction au Code de la route, non seulement des amandes sont dues, mais la ville - en étroite collaboration avec le service Vël'Ok régional - se réserve le droit de suspendre l'abonnement.
Néanmoins, cette utilisation n'est pas toujours conforme au Code de la route et met souvent les piétons en danger. Régulièrement, des personnes - surtout des personnes âgées - sont renversées et finissent à l'hôpital avec des blessures parfois graves.
Täglich u. immer öfters flitzen junge Chaoten ohne Respekt über den Bürgersteig u. sind wahrlich eine grosse Gefahr für Fussgänger. Bei den Busshaltestellen schlängeln sie sich durch die wartenden u. aussteigenden Leute. Schwere Unfälle sind so vorprogrammiert!

Claude 21.02.202608:25 Uhr

Majo dann. Et sinn also 93% illegal ennerwee. Et gett also héich Zeit do nach méi oft eng Kontroll ze machen!

Yves ALTWIES 20.02.202619:57 Uhr

Eine lobenswerte Massnahme im Sinne aller Verkehrsteilnehmer. Die Botschaft kommt hoffentlich richtig an...

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