Verwaltungsgericht
Urteil gegen Wilmes liegt vor: Orthopäde bleibt suspendiert
Philippe Wilmes bleibt suspendiert. Das hat das Verwaltungsgericht im Schnellverfahren am Freitag entschieden.
Die Anwälte von Philippe Wilmes: François Prum (l.) und Alexej Nickels (r.) Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Philippe Wilmes wird bis zum 22. April keine chirurgischen Eingriffe vornehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht hat die von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auferlegte Suspendierung gegen den HRS-Orthopäden nicht aufgehoben. Das haben sowohl die Anwälte des suspendierten Arztes als auch die Justiz am Freitag per Presseschreiben mitgeteilt. Das Gericht „kam zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall zwar die Angelegenheit a priori nicht schnell verhandelt werden kann, andere Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt sind“. So sieht es das Gericht nicht als erwiesen an, dass dem suspendierten Arzt ein schwerer und endgültiger Schaden entstehe, wenn die Suspendierung bestehen bleibt.
Der ministerielle Erlass sei eine im Rahmen des Gesetzes vorgesehene Schutzmaßnahme, sollte eine unmittelbare Gefahr bestehen. Zudem sei dieser Erlass zeitlich stark begrenzt und besitze keinen disziplinarischen oder endgültigen Charakter. Die Suspendierung kann laut Ärztegesetz für maximal drei Monate ausgesprochen werden.