Verwaltungsgericht
Urteil gegen Wilmes liegt vor: Orthopäde bleibt suspendiert
Philippe Wilmes bleibt suspendiert. Das hat das Verwaltungsgericht im Schnellverfahren am Freitag entschieden.
Die Anwälte von Philippe Wilmes: François Prum (l.) und Alexej Nickels (r.) Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Philippe Wilmes wird bis zum 22. April keine chirurgischen Eingriffe vornehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht hat die von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auferlegte Suspendierung gegen den HRS-Orthopäden nicht aufgehoben. Das haben sowohl die Anwälte des suspendierten Arztes als auch die Justiz am Freitag per Presseschreiben mitgeteilt. Das Gericht „kam zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall zwar die Angelegenheit a priori nicht schnell verhandelt werden kann, andere Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt sind“. So sieht es das Gericht nicht als erwiesen an, dass dem suspendierten Arzt ein schwerer und endgültiger Schaden entstehe, wenn die Suspendierung bestehen bleibt.
Der ministerielle Erlass sei eine im Rahmen des Gesetzes vorgesehene Schutzmaßnahme, sollte eine unmittelbare Gefahr bestehen. Zudem sei dieser Erlass zeitlich stark begrenzt und besitze keinen disziplinarischen oder endgültigen Charakter. Die Suspendierung kann laut Ärztegesetz für maximal drei Monate ausgesprochen werden.
Auch einen möglichen finanziellen Schaden durch die von Gesundheitsministerin Deprez verordnete Suspendierung erkannte das Gericht nicht an. Dies, weil die „Hôpitaux Robert Schuman“ bereits zwei Tage zuvor die Zulassung des betroffenen Arztes ausgesetzt hatten. Da auch das „Agrément“ wiederhergestellt werden könne, habe auch diese Maßnahme keinen endgültigen Charakter.
Rufschaden bereits eingetreten
Wilmes’ Anwälte hatten auch einen möglichen Rufschaden vor Gericht geltend gemacht. Doch auch dieses Argument wies das Gericht zurück. „Der Rufschaden steht in keinem direkten Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung und ist in jedem Fall bereits eingetreten“, heißt es vonseiten der Justiz. Da das Aufheben der Suspendierung eine irreversible Entscheidung darstelle und diese letztlich ihrer Substanz beraube, was die Zuständigkeit des Richters überschreiten würde, wurde dem Antrag auf Aussetzung der Maßnahme nicht stattgegeben.
François Prum, Anwalt von Philippe Wilmes, erklärte in einer Mitteilung an die Presse, dass dem Antrag zwar nicht stattgegeben worden sei. Dies bedeute jedoch keineswegs, dass bereits über mögliche prozedurale Fehler und inhaltliche Anschuldigungen gegen seinen Klienten befunden worden sei. Dies müsse ein mit der Sache befasster Richter sowie ein Expertenkollegium entscheiden.
Wilmes wurde am 22. Januar von Gesundheitsministerin Deprez suspendiert und darf seitdem keine chirurgischen Eingriffe mehr an Patienten vornehmen. Zwei Tage zuvor hatten die HRS ihm bereits sein „Agrément“ entzogen. Wilmes hatte gegen ministeriellen Erlass Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Die Verhandlung fand am Mittwochmorgen statt.