Die Bestimmungen über gemeinschaftliches Wohnen im neuen „Plan d’aménagement général“ (PAG) der Stadt Esch haben in den vergangenen Monaten für viel Aufregung gesorgt. Rund 180 Beschwerden gingen bei der Gemeinde ein. Nachdem der Schöffenrat in Aussicht gestellt hat, den umstrittenen Absatz über den „Lien familial“ aus dem PAG zu streichen, haben die Proteste sich gelegt. Tatsächlich hat die Gemeinde zuletzt mehrmals bekundet, nicht gegen Menschen vorgehen zu wollen, die sich bewusst für gemeinschaftliches Wohnen entschieden haben. Die strengeren Regeln der Stadt Esch zielen eigentlich auf Eigentümer ab, denen eine vermeintliche „Wohngemeinschaft“ als Mittel zum Zweck dient, um mit möblierten Zimmern Geschäfte zu machen. Leidtragende dieser Situation sind fast immer die Mieter, wie der folgende Fall veranschaulicht.
11.11.2020