Bommeleeër-Bis-Prozess

Verteidigung fordert Freispruch für Stebens und Schockweiler

Im Berufungsverfahren um mutmaßliche Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess haben die Anwälte von Guy Stebens und Armand Schockweiler am Freitag auf Freispruch plädiert. Ihren Mandanten sei keine Falschaussage nachzuweisen.

Das Innere des Gerichtshofs in Luxemburg-Stadt

Das Innere des Gerichtshofs in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Alain Rischard

Die Verteidigung der Mitangeklagten Stebens und Schockweiler fordert einen Freispruch, wie schon der Anwalt von Reuland. Das berichtet Radio 100,7. Die beiden Angeklagten selbst sagten am Freitagmorgen kaum etwas. Schockweiler machte von seinem Recht Gebrauch, zu schweigen. Stebens erklärte, er habe bei der Police judiciaire und vor Gericht immer nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt.

Vermutung nicht ausreichend für Verurteilung

Im Fall Stebens geht es um die Observation von Ben Geiben im Oktober 1985 in Luxemburg. Der frühere Chef der „Brigade mobile“ der Gendarmerie galt damals als Verdächtiger der Anschlagsserie. Stebens hatte 2005 angegeben, sich nicht an die Operation zu erinnern. Laut seinem Anwalt Me Pierret habe er diese Aussage 2013 im Hauptprozess wiederholt. Er sei an der Observation nicht beteiligt gewesen. Er habe nur an einem Briefing teilgenommen und sei danach nicht mehr dabei gewesen. Das Parquet général gehe davon aus, dass sein Mandant etwas wisse und es nicht sage. „Wie kann man ihm das vorwerfen?“, fragte Pierret. Eine Vermutung reiche für eine Verurteilung nicht aus. Me Ewerling, die Stebens ebenfalls verteidigt, sagte, bei einer „inexactitude par erreur“ könne man nicht von einer Falschaussage sprechen. Ihr Mandant habe sich schlicht nicht erinnern können.

Gegen Schockweiler liegen zwei Vorwürfe vor. Sein Anwalt Me Entringer ging auf beide ein. Bei den Beweisstücken vom Anschlag in Hollerich im Juni 1985 bestehe zumindest ein Zweifel, ob sein Mandant sie mitgenommen habe. Außerdem sei nicht erwiesen, dass Schockweiler von der Observation Geibens in Luxemburg wusste. Daran ändere auch nichts, dass er wenige Tage zuvor eine Observation Geibens in Brüssel organisiert habe.

Reuland einziger Verurteilter

Beide waren im Februar in erster Instanz freigesprochen worden. Das Parquet général legte Berufung ein. In seinem Plädoyer sprach es von einer „außerordentlichen Schwere“ der Taten und forderte fünf Jahre Haft, möglicherweise auf Bewährung. Angeklagt sind außerdem der frühere Gendarmeriechef Aloyse Harpes und der ehemalige Polizei-Generaldirektor Pierre Reuland. Reuland war in erster Instanz als Einziger verurteilt worden: drei Jahre Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe. Auch sein Anwalt hat Freispruch beantragt. Für die Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 wird keinem der vier etwas vorgeworfen.

Der Prozess geht am Dienstag weiter. Das Urteil der Berufungsinstanz soll am Donnerstag fallen.

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