Im Berufungsverfahren um mutmaßliche Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess haben die Anwälte von Guy Stebens und Armand Schockweiler am Freitag auf Freispruch plädiert. Ihren Mandanten sei keine Falschaussage nachzuweisen.
Am zweiten Tag des Berufungsprozesses wurde das Plädoyer des „Parquet général“ vorgetragen. Demzufolge besteht nach wie vor die „außerordentliche Schwere“ der Taten: Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess 2013/2014.
Bereits am ersten Tag des Berufungsverfahrens im sogenannten Bommeleeër-Bis-Prozess um mutmaßliche Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess 2013/2014 zeigt sich: Auch in zweiter Instanz dürften kaum neue Erkenntnisse in der Affäre hinzukommen.