Bommeleeër-Bis-Prozess

Staatsanwaltschaft fordert mindestens fünf Jahre Haft im Berufungsverfahren

Am zweiten Tag des Berufungsprozesses wurde das Plädoyer des „Parquet général“ vorgetragen. Demzufolge besteht nach wie vor die „außerordentliche Schwere“ der Taten: Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess 2013/2014.

Licht ins Dunkel? Kurz vor dem Beginn des zweiten Verhandlungstages im Bommeleeër-Bis-Berufungsprozess.

Licht ins Dunkel? Kurz vor dem Beginn des zweiten Verhandlungstages im Bommeleeër-Bis-Berufungsprozess. Foto: Editpress/Stefan Kunzmann

Noch ist es dunkel im Gerichtssaal der „Cour d’appel“, obwohl es schon 9 Uhr ist. Gleich beginnt der zweite Verhandlungstag im Bommeleeër-Bis-Prozess. Als der Vorsitzende Richter den Raum betritt, geht das Licht an. Auf der Tagesordnung steht das Plädoyer des Generalstaatsanwalts im Bommeleeër-Bis-Berufungsverfahren. Dieser macht von Anfang an deutlich, dass die vier Angeklagten zwar nicht für die etwa 20 Bombenattentate in den Jahren 1984 bis 1986 verantwortlich seien. Die früheren Gendarmen und ehemaligen Polizisten waren aber mehr oder weniger an den Ermittlungen beteiligt gewesen – und hatten diesbezüglich im Prozess knapp drei Jahrzehnte später Falschaussagen gemacht.

In seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer spricht der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft von einer „außerordentlichen Schwere“ der Taten. Daher dürften keine mildernden Umstände geltend gemacht werden. Die vier Beschuldigten hätten zentrale Aussagen zu verantworten, die nicht der Realität entsprachen. Von den Angeklagten war in erster Instanz allein Pierre Reuland zu drei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Der frühere Kommandeur der „Brigade mobile“ der Gendarmerie und spätere Generaldirektor der Polizei hatte laut Gericht bewusst über die Überwachung des einstigen Tatverdächtigen Ben Geiben im Oktober 1985 falsch ausgesagt.

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