Forum von Alberto Alemanno
Der Vormarsch der extremen Rechten ist ein Stresstest für die Verfassungsordnung
Die Europäische Union steht vor einer Wahlperiode, wie es sie in jüngerer Zeit noch nicht gegeben hat. Vier der fünf bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten – Spanien, Frankreich, Italien und Polen – wählen innerhalb der kommenden zwölf Monate. Den Anfang macht Spanien am 29. November.
Jaroslaw Kaczynski, Polens ehemaliger Ministerpräsident und Vorsitzender der rechtsgerichteten Oppositionspartei „Recht und Gerechtigkeit“, wird von Grzegorz Brauns Konföderation der Polnischen Krone herausgefordert Foto: AFP/Wojtek Radwanski
Wenn sich die Wählerinnen und Wähler weiter nach rechts bewegen, könnte die Gesamtwirkung die Union tiefgreifender verändern als jede einzelne nationale Wahl. Zwei Entwicklungen stechen hervor. Erstens bröckelt die Brandmauer zwischen der christdemokratisch-konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) und der radikalen Rechten – sogar in Deutschland, wo die Brandmauer zuletzt noch am stärksten war. Zweitens setzt der Wettbewerb mit der extremen Rechten die etablierten Parteien der radikalen Rechten unter Druck, ihre Positionen zu verschärfen.
In Spanien fordert Aliança Catalana Vox heraus, in Frankreich setzt Eric Zemmours Reconquête trotz einstelliger Umfragewerte Marine Le Pens Rassemblement national unter Druck, in Italien fordert Roberto Vannaccis Futuro nazionale Giorgia Melonis Fratelli d’Italia heraus und in Polen zieht Grzegorz Brauns Konföderation der Polnischen Krone der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) von Jaroslaw Kaczynski Stimmen ab.
Unter Druck rücken etablierte Konservative eher an diese Parteien heran, als sich klar von ihnen abzugrenzen. Das zeigen die spanische Partido popular und die französischen Républicains. Positionen, die einst am Rand standen, werden mehrheitsfähig.
Folgen reichen über die Einwanderungspolitik hinaus
Le Pen und Vox-Chef Santiago Abascal treten für einen „nationalen Vorrang“ beim Zugang zu Sozialleistungen und öffentlichen Dienstleistungen ein. Ein geleaktes Strategiepapier der AfD geht Berichten zufolge noch weiter: Es schlägt vor, nationale Verfassungen über das EU-Recht zu stellen und den Europäischen Gerichtshof zu einem Forum für Streitigkeiten zwischen Regierungen herabzustufen.
Dieser Vorschlag greift die Grundlagen der europäischen Integration an. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts verpflichtet nationale Behörden, einschließlich der Gerichte, EU-Recht anzuwenden, wenn es mit nationalem Recht kollidiert. Seine einheitliche Anwendung ist für den Binnenmarkt und die Rechtsordnung der Union unverzichtbar.
Zur Person

* Alberto Alemanno ist Wissenschaftler, Autor und eine der führenden Stimmen für die Demokratisierung der EU. Er ist Democracy Fellow an der Harvard University, Jean-Monnet-Professor an der HEC Paris und Gründer von The Good Lobby.
Auf dem Spiel steht daher die Verfassungsordnung. Das europäische Projekt beruht auf den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werten: Menschenwürde, Gleichheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Minderheiten.
Ein politisches Projekt, das diese Verpflichtungen einer ausgrenzenden Vorstellung nationaler Identität unterordnet, gefährdet die Voraussetzungen dafür, dass die Union als eine Gemeinschaft funktionieren kann, die gemeinsamen Regeln unterliegt.
Das Ziel der extremen Rechten ist nicht zwangsläufig, die EU zu verlassen. Es geht darum, sie von innen heraus umzubauen: die Institutionen zu schwächen, die nationale Regierungen in die Schranken weisen, und gemeinsame Verpflichtungen durch ein Europa souveräner Nationen zu ersetzen, das weniger an gemeinsame Rechtsstandards gebunden ist. Die Gefahr besteht darin, dass die Union ihre formalen Strukturen behält, aber ihre Handlungsfähigkeit verliert.
Die Mitte-rechts-Parteien haben dazu beigetragen, dies möglich zu machen. Manfred Weber verteidigte die Verlängerung der deutschen Grenzkontrollen, obwohl Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Recht bestehen. Jedes Mal, wenn die EVP Ausnahmen von gemeinsamen Regeln für politisch akzeptabel erklärt, verleiht sie Argumenten Legitimität, die die radikale Rechte allein nicht hätte normalisieren können.
Das Europäische Parlament liefert ein konkreteres Beispiel
Im Oktober wurde eine Entschließung zur „islamistischen Unterwanderung“, die eine Überprüfung der EU-Förderung für antirassistische Initiativen und muslimische Jugendnetzwerke forderte, mit 381 zu 167 Stimmen angenommen. Dafür stimmten dieselben Fraktionen und die meisten Mitglieder von Renew Europe.
Diese nicht bindenden Entschließungen ändern das Recht nicht. Sie zeigen jedoch, wie die Zusammenarbeit über das rechte Lager hinweg die parlamentarische Agenda prägen und alternative Mehrheiten hervorbringen kann, an denen auch die radikale Rechte beteiligt ist.
Im Rat der Europäischen Union ist die Lage weniger eindeutig. Viktor Orbán mag in Ungarn die Macht verloren haben, doch Parteien der extremen Rechten sind weiterhin an Regierungen in Italien, Tschechien, Finnland, der Slowakei und Kroatien beteiligt. Die anstehenden Wahlen in Spanien, Frankreich und Polen könnten das Kräfteverhältnis noch weiter zugunsten der nationalistischen Rechten verschieben.
Die Kommission ist zumindest vorerst weniger unmittelbar von Wahlveränderungen betroffen. Doch ein stärker nationalistisch geprägter Rat, ein Parlament, dessen Arbeit zunehmend von souveränistischen Bündnissen bestimmt wird, und eine Kommission, die davor zurückschreckt, nationale Regierungen zur Rede zu stellen, könnten sich gegenseitig verstärken.
Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren ist zurückgegangen, weil der politische Dialog formelle Durchsetzungsmaßnahmen zunehmend verdrängt hat. Eine künftige Kommission, die sich weniger der Integration verpflichtet fühlt, könnte ihre Rolle als Hüterin der Verträge und Motor der europäischen Integration weiter schwächen.
Kann die EU ihre Rechtsordnung gegen einen Angriff von innen verteidigen?
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist ein entscheidendes Gegengewicht. Seine Richterinnen und Richter werden für feste Amtszeiten ernannt. Ein Ausschuss nach Artikel 255 AEUV prüft die Kandidatinnen und Kandidaten, bevor die Regierungen sie im gegenseitigen Einvernehmen ernennen. Das schützt ein Stück weit vor unmittelbarem Wahlkampfdruck, doch der Gerichtshof kann nicht allein handeln.
Die demokratische Widerstandsfähigkeit der EU hängt daher von einem breiteren Netzwerk von Akteuren ab, die bereit sind, das Recht zu mobilisieren: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die rechtswidrige Maßnahmen oder Untätigkeit anfechten; nationale Richterinnen, Richter und Gerichte, die Fragen dem Gerichtshof in Luxemburg vorlegen; Mitgliedstaaten, die Vertragsverletzungsverfahren gegeneinander einleiten; sowie EU-Institutionen, die Gerichtsurteile umsetzen und befolgen.
Die EU wurde geschaffen, um nationale Regierungen durch gemeinsame Regeln zu begrenzen und Grundrechte vor dem Missbrauch von Mehrheitsmacht zu schützen. Sie wurde nicht dafür geschaffen, einer politischen Mehrheit standzuhalten, die diese Grenzen von innen heraus schwächt.
Die Herausforderung besteht nicht mehr nur darin, dass eine weitere widerspenstige Regierung die Zusammenarbeit verweigert – wie die Union es in den vergangenen Jahren erlebt hat. Es geht um eine Koalition, die die politischen Ziele, die institutionelle Praxis und die Prioritäten der Rechtsdurchsetzung verändern kann, von denen die Rechtsordnung abhängt.
Der Vormarsch der extremen Rechten in Europa ist ein Stresstest für die Verfassungsordnung. Die EU verfügt über rechtliche Instrumente, um ihre Ordnung zu verteidigen, doch diese Instrumente setzen sich nicht von selbst durch. Ihre Wirksamkeit hängt davon ab, ob Institutionen, nationale Gerichte, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bereit und in der Lage sind, sie zu nutzen – und ob politische Führungskräfte der Versuchung widerstehen, gemeinsame Regeln gegen kurzfristige Vorteile einzutauschen.
Anmerkung
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