Luxemburg-Stadt

Tödlicher Eisskulptur-Unfall von 2019: Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil im Prozess um den tödlichen Eisskulptur-Unfall von 2019 ist rechtskräftig. Wie Radio 100,7 berichtet, hat keine der Parteien Berufung eingelegt.

Die Eisskulptur stand in unmittelbarer Nähe der Eislaufbahn auf dem „Knuedler“

Die Eisskulptur stand in unmittelbarer Nähe der Eislaufbahn auf dem „Knuedler“ Archivfoto: Editpress/Alain Rischard

Das Urteil im Prozess um den tödlichen Unfall auf dem Luxemburger Weihnachtsmarkt im November 2019 ist rechtskräftig. Wie der Radiosender 100,7 berichtet, hat keine der Parteien gegen das Urteil von Anfang Juli Berufung eingelegt.

Schadensersatz von mehr als 160.000 Euro

Damit bleibt es bei zwei Verurteilungen und acht Freisprüchen. Der Eiskünstler, der die Skulptur geschaffen hatte, wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Einer seiner Mitarbeiter erhielt neun Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.500 Euro.

Den Eltern des zweijährigen Opfers sprach das Gericht etwas mehr als 160.000 Euro Schadenersatz zu. Acht weitere Familienmitglieder erhalten zusammen 90.000 Euro.

Bei dem Unfall war vor mehr als sechs Jahren ein Teil einer Eisskulptur auf einen zweijährigen Jungen gefallen. Das Kind überlebte den Unfall nicht. Insgesamt mussten sich neun Angeklagte sowie das Luxembourg City Tourist Office (LCTO) unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. (DJ)

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