Prozess

Eisskulptur stürzte auf Kind: Urteil soll heute fallen

Wer trägt die Verantwortung für Emrans Tod? Der Zweijährige starb 2019, weil eine Eisskulptur auf dem Weihnachtsmarkt in Luxemburg-Stadt zusammenbrach. Am 2. Juli will das Gericht eine Entscheidung verkünden.

Trauernde legen Blumen, Kerzen und Kuscheltiere am Knuedler-Unglücksort mit Eisschlitten-Skulptur ab

Trauernde hatten Blumen, Kerzen und Kuscheltiere am Unglücksort auf dem „Knuedler“ abgelegt. Der Schlitten aus Eis war Teil der Skulptur. Archivfoto: Editpress/Alain Rischard

Im Winter 2019 wollte die Stadt Luxemburg den Besuchern des Weihnachtsmarktes auf dem „Knuedler“ erneut eine ganz besondere Attraktion bieten: eine Eisskulptur, an der Besucher für Erinnerungsfotos posieren können. Der beauftragte Künstler Samuel Girault formte zwei Schneeschlitten, mehrere Hocker und die stilisierte Frontseite einer Almhütte. Letztere war rund 2,5 Meter hoch und sollte am Abend des 24. November das traurige Schicksal von Emran besiegeln: Die bis zu 800 Kilogramm schwere Eiswand stürzte plötzlich ein und traf den Zweijährigen. Der Junge erlag seinen schweren Kopfverletzungen.

Tod durch Eisskulptur: Ermittlungen dauerten jahrelang

Erst sechs Jahre später startete einer der emotionalsten und komplexesten Prozesse der jüngeren Luxemburger Justizgeschichte. Die wochenlangen Verhandlungen legten eine erschreckende Kette aus unklaren Kompetenzen, fehlenden Absperrungen und gegenseitigen Schuldzuweisungen offen. Am 2. Juli soll nun am Nachmittag das Urteil gesprochen werden.

Eisskulptur mit Schlitten als Sitzfläche vor Almhütte, die Wand fällt rückwärts auf Jungen – Unfall vor Ort

So sah die Eisskulptur vor dem Unglück aus. Die Schlitten waren als Sitzfläche konzipiert, die Wand in Form einer Almhütte stürzte rückwärts auf den Jungen. Foto: privat

Zehn Angeklagte, keine Verantwortlichen

Auf der Anklagebank sitzen insgesamt neun Personen, zudem das hauptstädtische Tourismusbüro (LCTO) als „moralische Person“. Ihnen wird fahrlässige Tötung („homicide involontaire“) vorgeworfen.

  • In ihren Einlassungen betonten der Künstler und sein Team, dass sie nach den gängigen Regeln ihres Handwerks gearbeitet und den Standort der Skulptur sogar hinterfragt hätten. Für die Absperrungen und die allgemeine Sicherheit auf dem Gelände sahen sie die Organisatoren in der Pflicht.
  • Die Vertreter des LCTO und der Stadtverwaltung wiederum argumentierten, man habe sich auf das Fachwissen der engagierten Experten verlassen und keinen Anlass gesehen, die Konstruktion anzuzweifeln.

Die Staatsanwaltschaft forderte Strafen für zwei der drei Eiskünstler, die die Skulptur errichteten, sowie für zwei Verantwortliche aufseiten des LCTO, die für die Organisation und die Sicherheit des Marktes zuständig waren. Für die übrigen sechs Angeklagten – darunter weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Sicherheitsdienste – sieht die Staatsanwaltschaft keine direkte strafrechtliche Mitschuld und plädiert auf Freispruch.

Eltern des getöteten Jungen verfolgen Prozess

Für die Eltern des kleinen Emran, die den Prozess sichtlich gezeichnet als Nebenkläger mitverfolgten, geht es bei dem bevorstehenden Urteil nicht primär um die Höhe der Strafen. Für die Familie aus Kayl steht die juristische Feststellung im Vordergrund, dass der Tod ihres Sohnes kein unabwendbares Schicksal war, sondern die Folge von Ignoranz und kollektivem Wegsehen.

Eisskulptur neben der Eislaufbahn auf dem Knuedler bei winterlichem Stadtfest

Die Eisskulptur stand in unmittelbarer Nähe der Eislaufbahn auf dem „Knuedler“ Archivfoto: Alain Rischard

* Im Artikel werden die Namen von den Personen genannt, die bereits öffentlich bekannt sind.

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