Leerstandssteuer startet
Esch bittet Eigentümer leerer Läden zur Kasse
Ab dem 15. Januar greift die Leerstandssteuer in Esch. Wie die Steuererhebung genau funktioniert und welche Ausnahmen es gibt – ein Überblick.
Mehrere Lokale in der Alzettestraße stehen seit geraumer Zeit leer – die Leerstandssteuer soll nun die Eigentümer aktivieren Foto: Editpress/Claude
Es wird ernst für die Eigentümer von leerstehenden Geschäftslokalen in Esch. Ab dem heutigen Donnerstag (15. Januar) und nach Ablauf der Meldefrist beginnt die Stadt erstmals mit der konkreten Anwendung ihrer Leerstandssteuer auf ungenutzte Geschäftsflächen. Damit ist Esch landesweit die erste Gemeinde, die eine Leerstandssteuer auf Geschäftslokale tatsächlich anwendet.
Die Grundlage dafür wurde bereits im Oktober 2024 gelegt, als der Gemeinderat die Steuer einstimmig beschloss. Seit April 2025 ist das Reglement nach Zustimmung des Innenministeriums rechtskräftig. In den vergangenen Monaten hat die Stadt Eigentümerinnen und Eigentümer von Geschäfts- und Betriebsräumen in dem im Gemeinde-Reglement festgelegten Perimeter des Escher Stadtzentrums angeschrieben.