Covid-19-GesetzeRegierung zieht Entwurf zur vorzeitigen Beendigung des Ausnahmezustands zurück

Covid-19-Gesetze / Regierung zieht Entwurf zur vorzeitigen Beendigung des Ausnahmezustands zurück
Die beiden Covid-19-Gesetzentwürfe, die von der Regierung in Eile erstellt und vorgelegt wurden, weisen mehrere Unzulänglichkeiten auf Foto: Editpress/Claude Lenert

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Statt drei sollen nun doch nur zwei Covid-19-Gesetze den Ausstieg aus dem Ausnahmezustand regeln. Ein Gesetzesprojekt, das inzwischen offenbar hinfällig geworden ist, hat die Regierung am Freitag zurückgezogen. Die beiden anderen Entwürfe, welche die Einschränkungen der individuellen Freiheiten und der Gewerbetätigkeit regeln sollen, werden von den Justizbehörden und anderen Institutionen in ihren Gutachten scharf kritisiert. Am Tag vor dem Nationalfeiertag soll die Abgeordnetenkammer die beiden Gesetze annehmen. Am 24. Juni läuft der Krisenzustand aus.

Die Regierung hat am Freitag entschieden, das Gesetzesprojekt 7605 zurückzuziehen. Dieses Gesetz sollte die rechtliche Grundlage für den Ausstieg aus dem Ausnahmezustand legen. Der Entwurf enthielt lediglich zwei sehr kurze Artikel, die den am 18. März per Reglement ausgerufenen und mit dem Gesetz vom 24. März verlängerten „état de crise“ für beendet erklären.

Am Freitag hat die Regierung der parlamentarischen Institutionenkommission mitgeteilt, dass sie dieses Gesetzesprojekt zurückziehen wird. Da Artikel 32.4 der Verfassung vorsehe, dass der „état de crise“ ohnehin nach maximal drei Monaten ausläuft und alle im Ausnahmezustand erlassenen großherzoglichen Verordnungen hinfällig werden, werde dieses Gesetz nicht benötigt, heißt es auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer. Eine vorzeitige Beendigung des Ausnahmezustands vor dem 24. Juni, die mit diesem Gesetz hätte erreicht werden können, sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr umsetzbar.

Weitere Kritik an Zwangshospitalisierung

Damit kann das Parlament sich nun voll auf die beiden Covid-19-Gesetze konzentrieren, die bestimmte Krisenmaßnahmen vorerst um einen Monat verlängern sollen. Die Entwürfe, die von der Regierung in Eile erstellt und vorgelegt wurden, weisen mehrere Unzulänglichkeiten auf. In sämtlichen bislang veröffentlichten Gutachten wird vor allem der Gesetzentwurf über die Einschränkung der individuellen Freiheiten beanstandet. Nach der Generalstaatsanwaltschaft, dem Staatsanwalt des Bezirksgerichts Luxemburg und der konsultativen Menschenrechtskonvention hat nun auch das „Collège médical“ scharfe Kritik an der geplanten Zwangshospitalisierung geäußert, deren Prozedur nicht klar geregelt sei und der Willkür Tür und Tor öffne. Die Möglichkeiten, Einspruch gegen die Zwangsmaßnahmen einzulegen, seien vage und die Fristen unangepasst, so der „Collège médical“. Der Rekurs gegen eine vom Staatsanwalt verhängte Hospitalisierungsanordnung sei zum Beispiel inexistent, heißt es in der Stellungnahme.

Auch das Verwaltungsgericht bemängelt in seinem Gutachten, dass der im Gesetzesprojekt vorgesehene Einspruch gegen von der Gesundheitsdirektion verhängte Maßnahmen wie Isolation von Corona-Infizierten und Quarantäne  von mutmaßlich Infizierten nicht umsetzbar sei. Gleiches gelte für Gewerbetreibende, die vor das Verwaltungsgericht ziehen können sollen, wenn ihr Etablissement wegen Verstößen gegen Coronamaßnahmen geschlossen wurde. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen von drei bzw. fünf Tagen seien zu kurz, das Verwaltungsgericht sei weder organisatorisch noch personell auf solche Situationen vorbereitet.

Der parlamentarische Gesundheitsausschuss, in dem die Entwürfe diskutiert werden, hat bislang noch keine Änderungsanträge hinsichtlich dieser Zwangsmaßnahmen verabschiedet. Gespannt sein darf man auf das Gutachten des Staatsrats, das in der kommenden Woche über die beiden Covid-19-Gesetzesprojekte beraten muss. Die Abgeordnetenkammer wird am 22. Juni, zwei Tage vor Ablauf des „état de crise“, in öffentlicher Sitzung darüber diskutieren und abstimmen.

Jean
15. Juni 2020 - 10.57

Ich Wette auf 31:29. Wer hällt dagegen?

Olga Strabinsky
14. Juni 2020 - 18.37

"mutmaßlich Infizierten". D'Onscholdsvermutung ass e Grondprinzip vun eiser Rechtsstaatlechkeet. All Mensch huet Recht op e faire Prozess. Hei geet et elo net ëm e Prozess an och net ëm Schold an Onschold, mä just hei schéngt wuel awer wëlle "Kuerze Prozess" mat Leit gemaach ze gi? A vu wegen e Bréif schreiwen, innerhalb kuerzer Zäit fir Asproch anzeleeën? Wier et net um Staat fir mol ze beweisen amplaz esou ze soe just unzekloen? Wann ee bis en "Zwangsagewisenen" ass, an sech do nach e bësse "rose" stellt, wat nozevollzéien ass, da kéint ee vläicht mol eng Sprëtz kréien, an dann ass ee ganz schnell roueg. Da kritt een d'Zong net méi ronderëm fir ze schwätzen, et ass een drëschen am Mond, a gëtt nach mat Rimmer un d' Bett fixéiert, an da weess ee vläicht net méi wat den Ënnerscheed zwëschent dem Staatsanwalt a sengem Lieblingsfilmschauspiller. Dann ass ee schéi brav a wart bis ee nees "gesond" ass...?

Tom Haas
14. Juni 2020 - 17.04

Weil er abgesehen von Beleidigungen keinen sinnvollen Beitrag zur Diskussion geleistet hat. Freundliche Grüße aus der Redaktion

mouzel
14. Juni 2020 - 15.50

Firwat hut dir mein Kommentar nitt publizeiert

J.C.Kemp
14. Juni 2020 - 8.50

Zwanghospitalisierung gehört nicht in einen demokaratischen Staat. Zwangstests auch nicht.

Aender T.
13. Juni 2020 - 19.15

Zwangseinweisung: Leute : das war Sche*ç#. Bei der Tracking-App waren Datenschutzgründe, also (virtuelle) individuelle Freiheiten und Rechte, noch wichtig...und dann das?! "Platzverweis" für den kotzenden, pinkelnden, sonstige Exkremente verteilenden, besoffenen, und/oder drogenspritzenden, pöbelnden Ekelbrocken (genau den meine ich, jenen mit all diesen Verhaltensmustern, und nicht den anständigen Menschen, der eben leider ohne zu Hause ist), den kriegt ihr nicht hin? Für beide Individuen kriegt Ihr es eigentlich nicht hin, menschenwürdige Verhältnisse zu schaffen . . . Davon mal abgesehen, daß es meinesachtens zu früh ist, überhaupt über ein Ende der Krisensituation zu reden. Einer der vielen Krisenherde brennt eigentlich immer. Der hier brennt eben etwas heller und großflächiger. . .

braun
13. Juni 2020 - 19.10

@luc jung "Zwangshospitalisierung = Diktatur" Quatsch, versuchen Sie mal mit Scharlach und Pocken durch die Strassen zu spazieren, da sind Sie ganz schnell zwangshospitalisiert. Das war noch immer so.

Turmalin
13. Juni 2020 - 19.08

@TNT "Hier wird mit dem Vorschlaghammer was durchgeboxt, was UNBEDINGT durchgeboxt werden MUSS!" Ganz und gar nicht, die Mehrheit wird das problemlos stimmen. Boxen ist nicht notwendig.

luc jung
13. Juni 2020 - 14.34

Zwangshospitalisierung gab es schon in der UDSSR. (Sacharov / Hospitalisierung in die Psychiatrie) Zwangshospitalisierung = Diktatur

max
13. Juni 2020 - 14.23

dat ass awer eng schéi Foto esou religiéis an andächteg do kann een sêch Vill drênner viirstellen.. ee flotte Collage!

TNT
13. Juni 2020 - 12.01

die von der Regierung in Eile erstellt worden ist... Tja, in Eile kommt nie was Gescheites heraus! Gespannt sein darf man auf das Gutachten des Staatsrats... Und wer sitzt im Staatsrat? Da WIEHERN sogar die Hühner im Stall! Hier wird mit dem Vorschlaghammer was durchgeboxt, was UNBEDINGT durchgeboxt werden MUSS!