Covid-19-Gesetze
Regierung zieht Entwurf zur vorzeitigen Beendigung des Ausnahmezustands zurück
Statt drei sollen nun doch nur zwei Covid-19-Gesetze den Ausstieg aus dem Ausnahmezustand regeln. Ein Gesetzesprojekt, das inzwischen offenbar hinfällig geworden ist, hat die Regierung am Freitag zurückgezogen. Die beiden anderen Entwürfe, welche die Einschränkungen der individuellen Freiheiten und der Gewerbetätigkeit regeln sollen, werden von den Justizbehörden und anderen Institutionen in ihren Gutachten scharf kritisiert. Am Tag vor dem Nationalfeiertag soll die Abgeordnetenkammer die beiden Gesetze annehmen. Am 24. Juni läuft der Krisenzustand aus.
Die beiden Covid-19-Gesetzentwürfe, die von der Regierung in Eile erstellt und vorgelegt wurden, weisen mehrere Unzulänglichkeiten auf Foto: Editpress/Claude Lenert
Die Regierung hat am Freitag entschieden, das Gesetzesprojekt 7605 zurückzuziehen. Dieses Gesetz sollte die rechtliche Grundlage für den Ausstieg aus dem Ausnahmezustand legen. Der Entwurf enthielt lediglich zwei sehr kurze Artikel, die den am 18. März per Reglement ausgerufenen und mit dem Gesetz vom 24. März verlängerten „état de crise“ für beendet erklären.
Am Freitag hat die Regierung der parlamentarischen Institutionenkommission mitgeteilt, dass sie dieses Gesetzesprojekt zurückziehen wird. Da Artikel 32.4 der Verfassung vorsehe, dass der „état de crise“ ohnehin nach maximal drei Monaten ausläuft und alle im Ausnahmezustand erlassenen großherzoglichen Verordnungen hinfällig werden, werde dieses Gesetz nicht benötigt, heißt es auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer. Eine vorzeitige Beendigung des Ausnahmezustands vor dem 24. Juni, die mit diesem Gesetz hätte erreicht werden können, sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr umsetzbar.
Weitere Kritik an Zwangshospitalisierung
Damit kann das Parlament sich nun voll auf die beiden Covid-19-Gesetze konzentrieren, die bestimmte Krisenmaßnahmen vorerst um einen Monat verlängern sollen. Die Entwürfe, die von der Regierung in Eile erstellt und vorgelegt wurden, weisen mehrere Unzulänglichkeiten auf. In sämtlichen bislang veröffentlichten Gutachten wird vor allem der Gesetzentwurf über die Einschränkung der individuellen Freiheiten beanstandet. Nach der Generalstaatsanwaltschaft, dem Staatsanwalt des Bezirksgerichts Luxemburg und der konsultativen Menschenrechtskonvention hat nun auch das „Collège médical“ scharfe Kritik an der geplanten Zwangshospitalisierung geäußert, deren Prozedur nicht klar geregelt sei und der Willkür Tür und Tor öffne. Die Möglichkeiten, Einspruch gegen die Zwangsmaßnahmen einzulegen, seien vage und die Fristen unangepasst, so der „Collège médical“. Der Rekurs gegen eine vom Staatsanwalt verhängte Hospitalisierungsanordnung sei zum Beispiel inexistent, heißt es in der Stellungnahme.
Auch das Verwaltungsgericht bemängelt in seinem Gutachten, dass der im Gesetzesprojekt vorgesehene Einspruch gegen von der Gesundheitsdirektion verhängte Maßnahmen wie Isolation von Corona-Infizierten und Quarantäne von mutmaßlich Infizierten nicht umsetzbar sei. Gleiches gelte für Gewerbetreibende, die vor das Verwaltungsgericht ziehen können sollen, wenn ihr Etablissement wegen Verstößen gegen Coronamaßnahmen geschlossen wurde. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen von drei bzw. fünf Tagen seien zu kurz, das Verwaltungsgericht sei weder organisatorisch noch personell auf solche Situationen vorbereitet.
Der parlamentarische Gesundheitsausschuss, in dem die Entwürfe diskutiert werden, hat bislang noch keine Änderungsanträge hinsichtlich dieser Zwangsmaßnahmen verabschiedet. Gespannt sein darf man auf das Gutachten des Staatsrats, das in der kommenden Woche über die beiden Covid-19-Gesetzesprojekte beraten muss. Die Abgeordnetenkammer wird am 22. Juni, zwei Tage vor Ablauf des „état de crise“, in öffentlicher Sitzung darüber diskutieren und abstimmen.