Kinderpornografie

EU stoppt freiwillige Chatkontrolle – Okaju sieht Kinderschutz gefährdet

Im Kampf gegen Kinderpornografie dürfen Messengerdienste ab Freitag nicht mehr freiwillig Chats durchsuchen. Der Okaju kritisiert die Entscheidung und sieht eine Gefährdung des Kinderschutzes im Internet.

Freiwillige EU-Chatkontrolle zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder endet am 3. April

Die freiwillige „Chatkontrolle“ zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder in der EU läuft am 3. April aus Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Kampf gegen Kinderpornografie wird es in der EU ab Ende der Woche keine rechtssicheren Kontrollen von Online-Kommunikation mehr geben. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments lehnte bei einer Abstimmung in Brüssel am vergangenen Donnerstag die Verlängerung der Erlaubnis für Online-Plattformen wie Instagram oder LinkedIn ab. Die Parlamentarier wollten strengere Bedingungen für die Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln. Das Votum war die letzte Möglichkeit, um das aktuelle System beibehalten zu können. Die Übergangsregelung läuft nun am 3. April aus.

Der Okaju, der „Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher“ in Luxemburg, sieht den Kinderschutz im Internet durch diese Entwicklung gefährdet. Diese geschehe vor einem „besorgniserregenden Hintergrund“, heißt es in einem Presseschreiben vom Mittwoch. Daten von Bee Secure, Stopline und Radar zeigten einen kontinuierlichen Anstieg von Meldungen. Das Großherzogtum zähle mit 186,3 Meldungen pro 10.000 Einwohner zu den am stärksten betroffenen Ländern in Europa – ein klares Signal für den Bedarf an koordinierten Maßnahmen.

Eine ähnliche Aussetzung im Jahr 2021 führte laut Okaju zu einem Rückgang der Meldungen um 58 Prozent. „Ein vergleichbarer Rückgang im Jahr 2026 würde weniger Ermittlungen, weniger identifizierte Kinder und mehr unentdeckte Missbrauchsinhalte bedeuten“, so die Organisation.

Forderung nach klarem Rechtsrahmen

Der Okaju fordert von der Politik auf nationaler und europäischer Ebene „dringend und unverzüglich einen Mechanismus einzurichten, der die Kontinuität der Aufdeckung gewährleistet“ – und sei es vorübergehend. Zudem verweist er auf ein Bündnis aus 247 europäischen Organisationen innerhalb der ECLAG-Koalition („European Child Sexual Abuse Legislation Advocacy Group“), die einen klaren Rechtsrahmen zur weiteren Aufdeckung von Inhalten mit sexuellem Kindesmissbrauch verlangen.

Die bis Freitag befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Diensten und Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. Datenschützer kritisieren die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen. Zum Schutz von Minderjährigen war die Verlängerung von mehreren Seiten vehement gefordert worden. So wiesen große Tech-Unternehmen wie Meta, TikTok und Snapchat darauf hin, dass sonst weniger Fälle von Kindesmissbrauch entdeckt werden könnten.

Langfristige Lösung geplant

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Allerdings müssen der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext verhandeln. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.

Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Doch die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen, so wie es die auslaufende Übergangsregelung vorsieht.

Um während der andauernden Verhandlungen nicht komplett ohne Regelung dazustehen, hatte die Kommission eine Verlängerung der Übergangsregelung vorgeschlagen. In einer Abstimmung vor zwei Wochen sprach sich das Parlament noch dafür aus – allerdings unter Bedingungen. Die anschließenden Verhandlungen des Parlaments mit EU-Staaten zu dem Vorhaben scheiterten allerdings.

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