Ombudsmann Charel Schmit
„Eltern sollten sich überlegen, wohin sie ihre Kinder mitnehmen“
Bei den Samstags-Demonstrationen der Impfgegner kristallisiert sich ein neuer Moment heraus. Kinder werden teils gezielt und medienwirksam von ihren Eltern als Schutzschilde eingesetzt. Was in Deutschland schon länger beobachtet wird, erreicht nun auch Luxemburg. Das Tageblatt hat bei Charel Schmit, Ombudsmann für Kinder und Jugendliche, nachgefragt, wie er das Vorgehen einschätzt.
Charel Schmit fällt die Bewertung der Situation schwer. Dennoch findet er klare Worte, sollte es sich bei den Demonstrationen um eine Instrumentalisierung der Kinder durch ihre Eltern handeln. Foto: Editpress/Julien Garroy
Man müsste wissen, mit welcher Absicht die Kinder von den Eltern auf eine Demonstration mitgenommen werden, sagt Charel Schmit, Ombudsmann für Kinder und Jugendliche (OKaJu), im Tageblatt-Gespräch. „Die Leute gehen demonstrieren und wenn sie ihre Kinder mitnehmen, sind sie dafür verantwortlich“, sagt er. Laut Schmit sollte sich jeder Elternteil fragen, welche die Perspektive der Kinder ist: „Wie erlebt das Kind die Demo, welche Eindrücke sammelt es dort?“
„Eine solche Demonstration sollte sicherlich nicht mit einem Abenteuerspielplatz verwechselt werden“, sagt er. Demos können friedlich sein, aber es könne sich auch eine Dynamik entwickeln, die man, sei es ein Elternteil oder das Kind, nicht mehr unter Kontrolle hat. „Wenn ein Kind das Gefühl bekommt, dass es die Lage nicht mehr im Griff hat, dann nennt man das einen unsicheren Ort“, sagt Schmit. Solche Situationen, in denen sich die Kinder ausgeliefert fühlen, können durchaus zu Traumata führen, so der Ombudsmann. Ob dies am vergangenen Samstag tatsächlich so war und ob es so von den Kindern empfunden wurde, das könne er als Außenstehender nur schwer beurteilen.
Eine solche Demonstration sollte sicherlich nicht mit einem Abenteuerspielplatz verwechselt werden
Charel Schmit
Ombudsmann für Kinder und Jugendliche
„Die Einschätzung der Gefahr liegt bei den Eltern, die ja dafür verantwortlich sind, das Kind zu schützen“, sagt Schmit. Eltern hätten unterschiedliche Vorstellungen von Erziehung. „Wir kennen die Motivation der Eltern in diesen konkreten Fällen nicht. Als Ombudsmann ist es nicht meine Rolle, die unterschiedlichen Werte zu be- oder verurteilen.“ Morgen müsse das Kind selber beziehungsweise das Kind mit seinen Eltern das Recht haben, beim Ombudsmann anzuklopfen, um ein vorurteilsfreies Gespräch zu führen. Deshalb bleibt Schmit bei seiner Bewertung sehr vorsichtig.
Ein schmaler Grat
„Man kann den Eltern nicht verbieten, ihre Kinder irgendwo mitzunehmen“, sagt er. Auf die Frage, ob das auch für eine Demonstration gilt, bei der es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Ausschreitungen kommen wird, antwortet Schmit: „Es ist klar, dass sich jeder dabei Fragen stellt. Das Kind wahrscheinlich auch. Fest steht, dass man Kinder keiner direkten Gefahr aussetzen darf.“ Schmit spricht von einem schmalen Grat. Es stehe den Eltern zwar zu, Kinder mit auf eine Kundgebung zu nehmen. Man müsse sie allerdings sensibilisieren, damit sie sich im Klaren darüber seien, wohin sie ihre Kinder mitnehmen und dort für ihren Schutz einstehen.
Kinder zu instrumentalisieren ist nicht im Sinne der Kinderrechte
Charel Schmit
Ombudsmann für Kinder und Jugendliche
Ein etwa neunjähriger Junge bekam am vergangenen Samstag auf der nicht angemeldeten Demonstration von Erwachsenen einen Böller und ein Plakat in die Hand gedrückt. Nachdem er den Böller abgeschossen hatte, jubelten die Erwachsenen ihm zu. Ist dieses Vorgehen vereinbar mit den Kinderrechten, wenn man weiß, dass diese Rechte eigentlich über alles gesetzt werden sollten? „Es ist im Sinne der Rechte des Kindes, wenn das Kind die Freiheit hat, sich selbst auszudrücken oder gar eine Demonstration selber zu organisieren. Das ist besser, als wenn das Kind einfach mitläuft.“ Ein Kind sollte allerdings kein feindseliges Umfeld erleben müssen und nicht dazu animiert werden, Sachen zu tun, die es hinterher bereuen könnte. „Kinder zu instrumentalisieren ist nicht im Sinne der Kinderrechte“, sagt er.
Eltern sollten die ersten Kinderschützer sein
Natürlich gehe es vielen Protestlern bei solchen Aktionen um die Kraft der Bilder. „Eine wichtige Frage ist hierbei: Würde das Kind von sich aus auf eine solche Demo gehen? Wenn es so wäre, dass Kinder von ihren Eltern für politische Zwecke instrumentalisiert werden, dann bekommt das Ganze eine andere Dimension“, sagt Schmit. Auch wenn Eltern manchmal fragwürdige Dinge tun würden, sei es nicht die Rolle der Gesellschaft, mit erhobenem Zeigefinger auf diese zuzugehen. Dennoch dürfe den Kindern auf keinen Fall Schaden zugefügt werden, indem man sie vorsätzlich Gefahren aussetze. „Andererseits darf man den Eltern nicht die Kinder wegnehmen, weil sie demonstrieren gehen. Das wäre ein No-Go.“
In diesem Falle tragen nicht nur die Eltern, sondern auch alle anderen Beteiligten die Verantwortung, dass dem Kind nichts passiert
Charel Schmit
Ombudsman für Kinder und Jugendliche
„Die Kinderrechtskonvention besagt, dass die Eltern die ersten Kinderschützer sind“, so der Ombudsmann. Es liege in ihrer Verantwortung, sie vor Gewalt zu schützen. Dennoch könne es vorkommen, dass Eltern vielleicht in guter Absicht irgendwo teilnehmen und die Dynamik unterschätzen würden, zu der es dann kommen kann. „In diesem Falle tragen nicht nur die Eltern, sondern auch alle anderen Beteiligten die Verantwortung, dass dem Kind nichts passiert“, so der Ombudsmann.
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