Staatsanwaltschaft„Haben Bilder und Videos vorliegen, auf die sicher eine Reaktion folgen wird“

Staatsanwaltschaft / „Haben Bilder und Videos vorliegen, auf die sicher eine Reaktion folgen wird“
Kurz nach dem Einsatz des Wasserwerfers am 11. Dezember 2021 trägt ein Mann ein sichtlich verstörtes Kind in Richtung der Polizeisperre Foto: Fabrizio Pizzolante

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Bei vielen der aktuellen Proteste gegen die Corona-Maßnahmen wird mit mehreren Traditionen des Demonstrierens gebrochen: Bei meist gar nicht angemeldeten Versammlungen werden geltende Vorschriften oder Anweisungen der Polizei glattweg missachtet – vor allem dann, wenn die Teilnehmer sich aufgrund ihrer Masse in anonymer Überlegenheit wähnen.

Doch ein weiteres aktuelles Phänomen beunruhigt und empört Beobachter besonders: Manche Protestierende ziehen mit teilweise kleinsten Kindern in die Aufläufe – und halten sich auch nicht zurück, wenn es zu Ausschreitungen oder Zusammenstößen mit der Polizei kommt.

In einer deutschen Telegram-Gruppe wird vor einer Demo zum Trommeln aufgerufen (Hervorhebung durch tageblatt).
In einer deutschen Telegram-Gruppe wird vor einer Demo zum Trommeln aufgerufen (Hervorhebung durch tageblatt). Foto: Screenshot

In Deutschland hat ein Fall besondere Berühmtheit erlangt, bei dem eine Mutter mit gleich drei Kindern eine Polizeisperre durchbrechen wollte. Als Pfefferspray eingesetzt wurde, bekam auch ein vierjähriges Kind den Reizstoff ab und musste medizinisch versorgt werden.

Auch aus Luxemburg sind längst Bilder und Videos in Umlauf, die zeigen, wie Erwachsene Kinder in brenzlige Situationen bringen.

„Das kann nicht sein!“, ärgert sich der Beigeordnete Oberstaatsanwalt David Lentz im Gespräch mit dem Tageblatt über solche Szenen. Dass der Luxemburger Justiz das Wohl von Kindern besonders am Herzen liege, sehe man schon an der personellen Ausstattung, findet Lentz: Immerhin elf Angestellte, die damit fast ein Drittel des Mitarbeiterstabs stellen, befassen sich vorrangig mit dem Jugendschutz und Familienangelegenheiten. Und die würden angesichts der aktuellen Vorkommnisse auch kaum passiv bleiben: „Wenn angemeldete Demonstrationen korrekt und friedlich ablaufen, also angemeldet sind, und dann nehmen die Leute da ihre Kinder mit, dann bin ich darüber vielleicht nicht glücklich – aber das ist noch kein Grund zur Intervention“, sagt Lentz. Wenn man aber die aktuellen Proteste ansehe, die oft illegal seien, weil nicht angemeldet, und von denen man wisse, dass es zu Zusammenstößen kommen könne, da sei es schon „immens egoistisch, wenn Leute ihre Meinung über das Wohlbefinden ihrer Kinder stellen!“

Auch, wenn es die Erwachsenen im Kern vielleicht gut meinten: Spätestens, wenn Zusammenstöße absehbar werden, sei eine Demonstration wohl kein geeigneter Ort mehr für ein Kind.

Dabei, gibt Lentz zu bedenken, müsse ja nicht einmal das Kind selbst direkt betroffen werden: Auch ein indirektes Erleben, etwa durch Beobachten, könne zu einem Trauma führen.

Glücklicherweise müsse er keineswegs warten, bis ihm ein Auftrag zum Handeln erteilt wird. „Im aktuellen System sieht das Gesetz keine Einschränkungen vor: Ich kann einschreiten, wenn ich selber etwas beobachte, wenn ein Polizist etwas sieht, oder wenn ein Bürger uns aufmerksam macht!“ Aber auch durch Medien wie Zeitungsfotos könne der entsprechende Prozess in Gang kommen: „Ich kann jederzeit eine Untersuchung beginnen, wenn die Integrität eines Kindes infrage gestellt sein könnte.“

Ein Kind wird zum Foto-Modell – und dazu mit einer Rauchbombe und Plakat ausgestattet. Umstehende Erwachsene machen begeistert Fotos und beklatschen das Geschehen (Screenshot aus Twitter-Video).
Ein Kind wird zum Foto-Modell – und dazu mit einer Rauchbombe und Plakat ausgestattet. Umstehende Erwachsene machen begeistert Fotos und beklatschen das Geschehen (Screenshot aus Twitter-Video). Foto: Twitter Screenshot

Ob derzeit bereits Ermittlungen laufen, will Lentz nicht geradeheraus verraten: Der besonders strenge Datenschutz lasse zu laufenden Ermittlungen kaum Aussagen zu  – gerade, da es sich ja um Minderjährige handelt. Allerdings lässt der Staatsanwalt durchblicken, dass er durchaus Alarmierendes gesehen habe – zum Beispiel Bilder, die zeigen, wie Erwachsene sich in kritischen Momenten mit Kindern direkt vor die Schilder von Polizeieinheiten stellen. Wenn so etwas noch dazu in Momenten geschehe, wo ganz klar sei, dass es zu Krawallen kommen könne, müsse man „sich fragen, ob diese Leute ihrer Verantwortung als Eltern bewusst sind“. Daraus folgere schnell die Frage, inwiefern ein solches Kind generell, ob zu Hause oder anderswo, Gefahren ausgesetzt wird.

Man habe jedenfalls „diverse Bilder und Videos vorliegen, auf denen Dinge zu sehen sind, auf die es sicherlich eine entsprechende Reaktion geben wird“.

Wenn dann gehandelt wird, gehe es mitnichten sofort darum, ein Kind der Obhut der Eltern zu entziehen. Jede Situation müsse individuell begutachtet werden – und generell sei die Herausnahme aus der Familie immer nur das allerletzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen versagt hätten.

Mit Kind und Hund auf dem Weg: Demoteilnehmer am 15. Januar 2022 in Trier (die dortige Veranstaltung war allerdings angemeldet und verlief völlig friedlich.)
Mit Kind und Hund auf dem Weg: Demoteilnehmer am 15. Januar 2022 in Trier (die dortige Veranstaltung war allerdings angemeldet und verlief völlig friedlich.) Foto: Frank Goebel

Das sind, üblicherweise, etwa zuerst spezielle Untersuchungen („enquête sociale“), die durch das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft angeordnet werden und etwa eine Erziehungshilfe („assistance éducative“) in Gang bringen können, über die regelmäßig Rückmeldungen erstattet werden.

„Dieser spezialisierte Sozialdienst interveniert, indem er etwa Bedingungen mit den Eltern des Kindes vereinbart“, erklärt Lentz. Erst, wenn hier alle Stricke reißen, etwa, weil die Erziehungsberechtigten nicht mitmachen, könne als praktisch letztes Mittel ein Kind aus der Obhut genommen werden. Solche drastischen Schritte müssen in der Regel zwar von einem Richter angeordnet werden – bei Gefahr im Verzug oder außerhalb der regulären Bürozeiten könne die Staatsanwaltschaft allerdings auch ohne Richterbeschluss tätig werden. „Die gegenwärtigen Regelungen finde ich sehr gut, weil sie vielfältigen Einfluss für das Wohl des Kindes möglich machen.“


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max
20. Januar 2022 - 15.09

do geseit een jo vun weem den haas kennt an ween wierklech fake news verbreed :) haptsaach vun engem gesetz geint fake news schwetzen an dann soueppes .... nemmen als info deen moment do huert police angepaackt gehaat an den herr huert just gefroot vir duerchzegoen vir mam kand and stadt ze goen an well police den ganzen ierwechten deel vun da stadt zou gemach huert an keen do duerch geloos huert an gesoot huert mir sollten dei hären vir op da strooß froen vir dass se eis duerch looßen ... ech giff mech schummen wann ech sou komentarer brengen giff obwuerl ech selwer mol net do war an keng ahnung hun wat do geschitt ass ! dass einfach nemmen traurech wei d leit sech manipuleieren loßen vun engem fotograf wei den härr pizzolante deen nemmen dei foto weißt wou gudd an bild passt vir den haas weider unzefeieren .... daat misst verbuerd gin ! den härr soll mol fotoen weisen dei virdrun an kuerz dono gema gin sin dann gesidd dir och realiteit amplaatz dei propaganda hei .... mir sollen all zesummenhaalen an jiderengem seng meenung akzepteieren an respekteieren .... an net stickmatiseieren an ophetzen wei dir daat hei grad macht .... an et ass jo nach keen duerch demonstranten zu schuerd komm nemmen duerch eis gudd police ... wisou dirf een op en climaprotest mat den kanner an dohinner net ? ahjo well daat jo alles krimineller an ären aan sin ... obwuerl se sech nemmen vir hier menschenrechter ansetzen .. merci an scheinen daach nach dir hären an dammen

Gronk
18. Januar 2022 - 15.28

Da blären se "Finger weg von unseren Kindern" an dann schleefen se hir Kanner op Demos mat, wou et gefeierlech keint gin. Jejeje.

Sepp
18. Januar 2022 - 15.02

Na wenn das nicht Grund ist wieder eine Ladung Polizisten und Juristen einzustellen. Und ein paar Strassenreinigungsexperten, Versicherungsexperten, Datenschutzexperten und ein paar Statistiker die zukünftige Proteste in Zahlen festhalten. Auch ein Soziologe wäre beim Staat gut aufgehoben, der mit den Analytikern zusammen die wahren Gründe interpretiert. Auch ein Jugendschutzbeauftragter muss eingestellt werden, sieht man deutlich auf dem Bild. Also liebe Studenten, meldet euch für die gute Seite, und vor allen Dingen für den richtigen Dienstgrad.

GILBERT
18. Januar 2022 - 14.26

Zum Johnny, wann ech mat de Kanner spazéire ginn, da secher net tëschend Leit déi egal fir wat manifestéiren. Mat de Kanner ginn ech an d'Natur. Do fiirt secher och kee Waasserwerfer.

SamB
18. Januar 2022 - 13.06

Impfen statt schimpfen!

J.C. Kemp
18. Januar 2022 - 12.45

Der 'feine' Herr mit dem Stinkefinger beleidigt die Polizei!

JOHNNY
18. Januar 2022 - 12.29

Firwat muss een spazeieren goen ukënnegen, a firwat soll en do keng Kanner mathuelen?

Jennie
18. Januar 2022 - 12.24

@HTK "Ausserdem: Wer würde ein Kind bei Wasserwerfereinsätzen mitnehmen?" Das hier sind ja nicht die schärfsten Messer in der Schublade. Die Pandemie hat und glücklicherweise auf sie aufmerksam gemacht und jetzt müssen wir dafür sorgen, dass sie keinen Schaden anrichten können, nicht an ihren Kindern und auch nicht bei uns.

Bruno
18. Januar 2022 - 12.22

Na dann muss der Familienrichter die Kinder in einer sicheren Institution unterbringen, genau wie in anderen Fällen.

HTK
18. Januar 2022 - 6.50

" Ein sichtlich verstörtes Kind in Richtung der Polizei" !? Das ist ja nichts Neues, Kinder an der Front zu platzieren. Da dringt die Rücksichtslosigkeit der Eltern ( Väter ) aus allen Poren. Kinder und Frauen als Schutzschild gegen den Feind einzusetzen war und ist eine Methode im Krieg den Gegner in Verlegenheit zu bringen. Bei wem man hier die falsche Moral suchen sollte ist eindeutig. Ausserdem: Wer würde ein Kind bei Wasserwerfereinsätzen mitnehmen?