Geschichte via Livestream miterleben
Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch steht vor entscheidender Abstimmung
Die Abgeordnetenkammer wird am Dienstag voraussichtlich einen Meilenstein für Frauenrechte in Luxemburg legen. Dann stimmen die Parlamentarier über das Festschreiben der Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung ab.
Hatte den Gesetzesvorschlag bereits eingebracht: Der Linken-Politiker Marc Baum Foto: Editpress/Julien Garroy
Luxemburg schreibt am 3. März 2026 Geschichte: Die Abgeordnetenkammer stimmt an dem Tag erstmals darüber ab, ob die Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert wird. Aus dem über die vergangenen Monate hinweg hitzig diskutierten Politikum macht „déi Lénk“ ein Happening und lädt die Zivilgesellschaft ab 15 Uhr zum Public Viewing der betreffenden Sitzung ein, die via Livestream übertragen wird. Treffpunkt ist der Vorplatz der Abgeordnetenkammer in Luxemburg-Stadt.
Marc Baum („déi Lénk“) reichte den entsprechenden Gesetzesvorschlag 2024 im Parlament ein. Er forderte das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und Verhütungsmittel. Es folgten mehrheitlich positive Gutachten verschiedener Organisationen, darunter das der Menschenrechtskommission. Als auch der Staatsrat dem Gesetzestext seine Zustimmung gab, war die wohl größte Hürde für eine Verfassungsänderung aus dem Weg geräumt.
Widerstand blieb jedoch nicht aus: Der DP-Abgeordnete Gérard Schockmel nutzte die Debatte in der Presse zum Rundumschlag gegen Feminismus; die ADR drückte ihre Ablehnung unter anderem in den Kommissionssitzungen aus und der Verein „Vie naissante“, der sich generell gegen Schwangerschaftsabbrüche starkmacht, verurteilte die Anpassung. Innerhalb der Chamber gab es Unstimmigkeiten wegen der Formulierung. Das Wort „Recht“ ging verschiedenen Abgeordneten zu weit, besonders Simone Beissel forderte, aus dem „Recht“ eine „Freiheit“ zu machen. Ein semantischer Unterschied ohne jegliche juristische Implikation, worauf mehrere Experten hinwiesen – darunter auch der Staatsrat in einem zusätzlichen Gutachten.
Nach teils hitzigen Diskussionen einigten sich die Abgeordneten im Februar 2026 schließlich auf den Satz „La liberté d’avoir recours à l’interruption volontaire de grossesse est garantie. La loi détermine les conditions dans lesquelles s’exerce cette liberté.“
Nach der Abstimmung am Dienstag in der Chamber, bei der anders als bei normalen Gesetzestexten eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, muss der entsprechende Text in drei Monaten einem zweiten Votum unterzogen werden. Eine „Dispense“, wie sie mit Zustimmung des Staatsrates bei den sonst üblichen legislativen Prozeduren ausgestellt wird, kann bei einer Verfassungsänderung nicht geltend gemacht werden. Der zweite „vote constitutionnel“ sollte jedoch eine reine Formalität sein.