Plattformarbeit

„Déi Lénk“ will verbindliche Kriterien für den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses

„Déi Lénk“ stellten am Dienstag ihren zweiten Gesetzesvorschlag zur Regulierung der Plattformarbeit vor. Er übernimmt Bestimmungen aus der EU-Richtlinie, die Luxemburg bis Dezember umsetzen muss, legt aber verbindlichere Kriterien für den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses fest.

Carole Thoma und Marc Baum bei Pressekonferenz in den Räumen der politischen Partei déi Lénk am Dienstagvormittag

Carole Thoma und Marc Baum auf der Pressekonferenz am Dienstagvormittag in den Räumen der politischen Gruppierung „déi Lénk“ Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

„Déi Lénk“ hat am Dienstagnachmittag einen zweiten Gesetzesvorschlag zur Regulierung der Plattformarbeit und der damit häufig einhergehenden Scheinselbständigkeit im Parlament hinterlegt. Am Dienstagvormittag stellten Ko-Sprecherin Carole Thoma und der Abgeordnete Marc Baum den Text auf einer Pressekonferenz in den Räumen der Partei vor.

Mit dem Gesetzesvorschlag will die politische Bewegung den Druck auf die CSV-DP-Regierung zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie erhöhen und gleichzeitig den Einfluss der Gewerkschaften im Bereich der digitalen Plattformen erhöhen, wo OGBL und LCGB bislang kaum vertreten sind. Schon im Mai 2022 hatte die damalige linke Abgeordnete Myriam Cecchetti einen von der Salariatskammer ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag deponiert, den Marc Baum vor zwei Jahren wieder zurückzog, ohne dass er vom Staatsrat begutachtet worden war. Nur die Salariatskammer und die Handelskammer hatten den Text avisiert. In ihrem neuen Gesetzesvorschlag hat die Linke nun Bestimmungen aus der „EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ übernommen, die im Oktober 2024 vom EU-Ministerrat in Luxemburg angenommen wurde.

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