„Déi Lénk“ stellten am Dienstag ihren zweiten Gesetzesvorschlag zur Regulierung der Plattformarbeit vor. Er übernimmt Bestimmungen aus der EU-Richtlinie, die Luxemburg bis Dezember umsetzen muss, legt aber verbindlichere Kriterien für den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses fest.