Gesundheitsministerium
Anderer Impfstoff nur wegen „realem Befund“ – Zertifikat vom Hausarzt reicht nicht aus
Der Streit zwischen AMMD und „Patiente-Vertriedung“ geht in die nächste Runde. Der Verein kritisiert gemeinsam mit dem Konsumentenschutz (ULC) in einer Pressemitteilung die Nichtberücksichtigung der ärztlichen Atteste in den Impfzentren. Das Gesundheitsministerium reagiert gegenüber dem Tageblatt ebenfalls auf die Vorwürfe.
Symbolfoto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Bereits zum dritten Mal in dieser Woche wendet sich die „Patiente-Vertriedung“ in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Gemeinsam mit dem Konsumentenschutz ULC kritisiert der Verein die Nicht-Berücksichtigung ärztlicher Atteste beim Impfen in den Luxemburger Impfzentren. Konsumentenschutz und Patientenvertretung fordern den Ärzteverband „Association des médecins et médecins dentistes“ (AMMD) auf, beim Gesundheitsministerium zu intervenieren, damit Atteste aus den Arztpraxen in den Impfzentren berücksichtigt werden. Damit wiederholen ULC und Patientenvertretung ihre bereits in den vergangenen Tagen geäußerten Sorgen – und beschuldigen die AMMD, den „Ärzten in den Rücken zu fallen“.
Das Gesundheitsministerium reagierte in einer Antwort auf eine Tageblatt-Anfrage auf die Vorwürfe. „Jeder Arzt kann ein Zertifikat ausstellen, das er für richtig hält“, schreibt die Pressestelle des Ministeriums. Auf Wunsch des Patienten könne dann noch ein „certificat établi à la demande du patient pour valoir ce que de droit“ vermerkt werden – also ein Vermerk, dass die Bescheinigung auf Wunsch des Patienten ausgestellt wurde. „Es ist momentan jedoch nicht möglich, dass sich die Impfberechtigten den Impfstoff aussuchen – dafür sind leider noch nicht genug Impfmittel aller Hersteller verfügbar“, erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.
Impfzentren berufen sich auf Richtlinien
Wenn wegen eines „reellen Befundes“ oder einer Vulnerabilität ein Grund besteht, einen bestimmten Impfstoff nicht zu verabreichen, werde das auch beachtet. Dabei werde sich in den Impfzentren jedoch auf die Richtlinien der Produzenten und die Empfehlungen von EMA und „Conseil supérieur des maladies infectieuses“ gehalten, sagt die Ministeriumssprecherin. Sollte ein Patient sich gegen das ihm zugewiesene Vakzin entscheiden, könne er sich am Ende der jeweils laufenden Impfphase noch einmal auf eine Warteliste einschreiben, wenn er es sich anders überlegt. „Doch auch dann besteht keine Garantie, dass er einen bestimmten Impfstoff verabreicht bekommt“, sagt die Sprecherin.
Die Patientenvertretung ist der Meinung, dass die behandelnden Ärzte ihre Patienten besser als die Mediziner in den Impfzentren kennen. Dennoch würden bei dem Verein immer wieder Beschwerden eingehen, in denen Patienten beklagten, dass der Rat oder das Attest eines Haus- oder Facharztes später im Impfzentrum ignoriert werden würde. Die Patienten seien dort teilweise mit aufbrausenden und einschüchternden Ärzten konfrontiert. „Die Drähte laufen heiß“, steht in der Pressemitteilung von ULC und Patientenvertretung.