Arbeitsrecht
OGBL beurlaubt eigenen Personaldelegierten
Der OGBL hat einen seiner eigenen Personaldelegierten beurlaubt. Das berichtet das französischsprachige Medium virgule.lu am Freitagmorgen.
Foto: Editpress/Alain Rischard
Der OGBL hat einen seiner eigenen Personaldelegierten sanktioniert und zum Ende des letzten Jahres beurlaubt. Das berichtet virgule.lu am Freitagmorgen. Bei dem Delegierten handelt es sich um den ehemaligen Tageblatt-Journalisten Stefan Osorio, der beim „Onofhängege Gewerkschaftsbond“ als stellvertretender Zentralsekretär im Dossier um das amerikanische Industrieunternehmen Ampacet aktiv war.
Die Gewerkschaft wirft Osorio fragwürdiges Verhalten während der Sitzung eines Aufsichtsausschusses vor. Laut virgule.lu wirft die Gewerkschaft ihm auch den Umstand zur Last, dass er einem durch homophobe und rassistische Äußerungen auffällig gewordenen Gewerkschaftsvertreter beistehen wollte, ohne seine Vorgesetzten zu informieren.
Osorio wurde vorerst nicht gekündigt, sondern nur beurlaubt, da er in der OGBL-internen Personalvertretung aktiv war und nach Luxemburger Arbeitsrecht einen besonderen Schutz genießt. Durch eine Beurlaubung wird ein Arbeitsvertrag vorerst ausgesetzt und leitet eine gerichtliche Prozedur ein, infolge derer geklärt wird, ob die Beurlaubung aufgrund von hinreichenden Gründen erfolgt. Dieses hat der Betroffene Ende Januar eingeleitet. Ende März hat ein Arbeitsgericht vorerst entschieden, dass die Beurlaubung des Personaldelegierten nicht hinreichend begründet war und das Gehalt weiterhin ausgezahlt werden soll. Wie virgule.lu weiter berichtet, wird das Verfahren „au fond“ erst später verhandelt.