Beleidigte Volksvertreter

76 Anzeigen, 13 Verurteilungen: So oft laufen Luxemburgs Politiker zum Staatsanwalt

Wer in Luxemburg einen Abgeordneten, einen Minister oder einen Richter beschimpft oder bedroht, riskiert Geldstrafe und Gefängnis. Zahlen aus dem Justizministerium zeigen: Angezeigt wird fleißig, verurteilt aber selten.

Musste während der Pandemie einige Drohungen ertragen: Xavier Bettel

Musste während der Pandemie einige Drohungen ertragen: Xavier Bettel Foto: Editpress/Alain Rischard

Es gibt Gesetzesartikel, die führen ein eher stilles Leben. Artikel 275 des Strafgesetzbuchs gehört nicht mehr dazu. Er stellt unter Strafe, wer einen Abgeordneten, ein Regierungsmitglied oder einen Magistrat im Amt beleidigt oder bedroht – per Wort, Geste, Drohung, Schrift oder Zeichnung. Seit der Dämmerung der sozialen Medien, seit also die meisten Menschen ohne große Hürden ihren geistigen Dünnpfiff mit der Welt teilen können, hat der Artikel Konjunktur. Der Abgeordnete Marc Goergen (Piraten) wollte von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) wissen, wie oft der Artikel tatsächlich zum Einsatz kommt.

„Poursuites inopportunes“

Die Antwort: Die Staatsanwälte in Luxemburg und Diekirch haben allein 2023 insgesamt 76 neue Dossiers eröffnet, ein Rekordwert. 2021 waren es noch 51, im vergangenen Jahr noch 36. Beschimpfte Amtsträger sind also keine Randerscheinung. Nur: Danach passiert meist wenig. Der Großteil der Verfahren wird „sans suite“ klassiert: 48-mal wurde das Verfahren im Spitzenjahr 2023 eingestellt, 37-mal im Jahr darauf. Und der mit Abstand häufigste Grund heißt im Behördenfranzösisch „poursuites inopportunes“. Übersetzt: Die Staatsanwaltschaft hält die Verfolgung schlicht nicht für angebracht. Mal fehlt der Beweis, mal der Täter, mal wird die Störung als „minimal“ eingestuft. Ein paar Fälle erledigen sich auch mit einer Verwarnung.

Verurteilungen bleiben die Ausnahme, werden aber häufiger. 2023 sprachen die Gerichte in erster Instanz 13 Verurteilungen aus, 2024 waren es zehn. Zum Vergleich: Zwischen 1973 und 2019 zählte die Justizverwaltung laut Tageblatt-Recherchen landesweit gerade einmal 18 Verurteilungen wegen Beleidigung von Ministern oder Richtern, zwischen 1997 und 2003 gab es keine einzige, und das Rekordjahr 2016 brachte es auf drei. Ein einziges Jahr wie 2023 schlägt heute also ganze Jahrzehnte von früher.

Konsequenzen der Pandemie

Womit das zusammenhängt, lässt sich erahnen. Die Pandemie hat den Ton verschärft. Der damalige Premierminister Xavier Bettel (DP) erhielt 2021 Morddrohungen, sein Polizeischutz musste verstärkt werden. Nach Drohungen gegen Bettel und die damalige Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) wurde Mitte Dezember 2021 ein 37-jähriger Mann festgenommen, Demonstranten belagerten zeitweise das Privathaus des Premiers. Der Gesetzgeber reagierte prompt: Ein Gesetzesprojekt weitete den Straftatbestand des „Outrage“ auf das Bewerfen mit Gegenständen und das Verbreiten von Substanzen aus – gemeint waren unter anderem Spuckattacken und Rauchtöpfe.

Eine Fußnote gehört allerdings dazu: Artikel 275 schützt nicht nur Politiker, sondern auch Magistrate. Ein Teil der Verfahren betrifft also keine wütenden Facebook-Kommentare über Minister, sondern Bürger, die sich an der Justiz selbst abarbeiten. Erst im vergangenen Jahr verurteilte das Bezirksgericht einen Mann, der unter anderem die Generalstaatsanwältin und drei weitere Magistrate geschmäht hatte: Seine Ausfälle seien keine Meinungsäußerung gewesen, sondern von Hass getragen.

Bleibt die Frage, wo die Grenze verläuft. Wer sein Amt ausübt, muss Kritik aushalten, auch grobe. Das sieht offenbar auch die Staatsanwaltschaft so, sonst würde sie nicht Jahr für Jahr die Mehrheit der Anzeigen beerdigen. Die Drohung mit der Kugel ist ein Fall für die Justiz. Die Beschimpfung als Versager eher ein Fall für dickere Haut. Zwischen 500 und 3.000 Euro Geldstrafe und bis zu sechs Monate Haft sieht das Gesetz vor. Wer allerdings während einer Chamber-Sitzung oder einer Gerichtsverhandlung ausfällig wird, riskiert bis zu 10.000 Euro und zwei Jahre. Für alle anderen gilt: Der Rechtsstaat liest mit. Meistens zuckt er allerdings mit den Schultern.

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