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Vertrauen statt Verantwortung: Eisskulptur-Prozess hinterlässt ein beklemmendes Gefühl

Der Prozess zum tödlichen Unglück mit einer Eisstatue auf dem hauptstädtischen Weihnachtsmarkt in 2019 offenbart erschreckende Leichtfertigkeit. Denn für die Sicherheit rund um die Skulptur fühlte sich offenbar niemand zuständig.

Blumen, Kerzen und Stofftiere an den Überresten einer geschmolzenen Eisfigur als Gedenkstätte nach Unglück

An den Überresten der Eisfigur wurden einen Tag nach dem Unglück Blumen, Kerzen und Stofftiere niedergelegt Foto: Editpress-Archiv/Alain Rischard

Die erste Prozesswoche zum tödlichen Unfall auf dem hauptstädtischen Weihnachtsmarkt im November 2019 ist vorbei. Damals kam ein Zweijähriger ums Leben, als eine Eisskulptur umstürzte und ihn traf. Die Aussagen mehrerer Angeklagter hinterlassen ein beklemmendes Gefühl.

So erklärte ein Mitarbeiter des „Luxembourg City Tourist Office“ (LCTO), dass er die Eisskulptur am Unglückstag sah und sich keine Gedanken um die Sicherheit machte. „Wir haben uns keine Fragen gestellt“ – ein Satz, der so oder so ähnlich mehrfach während des Prozesses fiel. Anweisungen wurden ausgeführt, ohne sie kritisch zu hinterfragen.

Dabei hält laut einem Vertreter der Staatsanwaltschaft ein Expertengutachten fest, „dass man nicht übermäßig intelligent sein musste“, um zu erkennen, dass von der unbefestigten Eisstatue eine Gefahr ausgehen konnte. Doch weil ähnliche Skulpturen in den Vorjahren auch ohne Absperrung auf dem „Knuedler“ standen, stellte niemand das infrage.

Auch der Leiter des kommunalen „Service Evénements, fêtes et marchés“, der jedes Jahr große Veranstaltungen wie „City Sounds“ oder Schobermesse organisiert, stellte sich keine Fragen zur Sicherheit und verließ sich auf die Expertise des Künstlers. Dieser wiederum vertraute darauf, dass LCTO und Stadt Luxemburg für die nötigen Sicherheitsmaßnahmen sorgen würden.

Auch der Vater des verstorbenen Jungen vertraute. Er vertraute voll und ganz darauf, dass die Stadt auf ihrem Weihnachtsmarkt die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffe, um die Gäste nicht einer Gefahr auszusetzen. Tausende Gäste tun es dem Mann bei einem Besuch der „Winterlights“ oder anderen Veranstaltungen gleich.

„Es läuft einem kalt den Rücken runter, wenn man sieht, mit welcher Leichtfertigkeit das alles gehandhabt wurde“, sagte die Anwältin der Familie am vierten Prozesstag. Ihr Satz fasst die erschreckende Erkenntnis zusammen, die nach den ersten Verhandlungstagen bleibt: Für die Sicherheit fühlte sich offenbar niemand zuständig.

Nun liegt es am Gericht, Verantwortlichkeiten festzustellen – bis zu einer Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Die Mahnung des Staatsanwalts dürfte jedoch über den Prozess hinaus nachhallen: Eine angemessene Hommage an den kleinen Emran bestehe darin, dafür zu sorgen, dass sich ein solches Unglück nie wiederholt.

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