Justiz
Prozess um Eisstatue in Luxemburg: Angeklagter weist Schuld zurück
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Tod des zweijährigen Emran hat der Hauptangeklagte jede Verantwortung zurückgewiesen. Der Eisskulpteur betonte vor Gericht, er habe nach den Regeln der Kunst gearbeitet.
Der Hauptangeklagte erklärte vor Gericht, dass er nach den Regeln der Kunst gearbeitet habe Foto: Editpress-Archiv/Alain Rischard
„Das Chalet musste an etwas anlehnen. Es war eine Kulisse!“, sagte der angeklagte Eisskulpteur Samuel G. Er erklärte, der ursprünglich vorgesehene Standort sei kurzfristig geändert worden. Zwischen der Eisfassade und der Eisbahn sei ein freier Raum geblieben. Zudem habe der Platz eine leichte Neigung gehabt, die er nicht ausgeglichen habe.