Verschmutzung durch Abwasser

„Schlichtweg nicht genehmigungsfähig“: Umweltministerium bestätigt Vorfälle bei Minett-Kompost

Das Tageblatt berichtete Anfang August über eine 30-Tage-Frist für Minett-Kompost, um Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit belastetem Abwasser zu klären. Präsident Jeannot Fürpass wies die Darstellung zurück. Nun bestätigt das Umweltministerium zentrale Vorfälle.

Das Umweltministerium hat am Freitag die Umweltverschmutzung durch das Minett-Kompost bestätigt

Das Umweltministerium hat am Freitag die Umweltverschmutzung durch das Minett-Kompost bestätigt Fotos: Editpress/Julien Garroy, Fabrizio Pizzolante

Der Umgang mit belastetem Abwasser im Kompostierungszentrum Minett-Kompost in Monnerich sorgt weiter für Diskussionen. Das Tageblatt berichtete Anfang August von der Aufforderung des Umweltministeriums an das Syndikat, die Einleitungen von Abwasser in die Umwelt und die Kanalisation zu stoppen. Präsident Jeannot Fürpass wies die Darstellung wenige Tage später zurück. Die Tageblatt-Berichterstattung stützte sich zwar auf ein Schreiben des Ministeriums an das Syndikat (und damit an Fürpass als Präsidenten). Dennoch hinterfragte der CSV-Politiker gegenüber Radio 100,7, woher die Informationen stammten – und behauptete zudem, von Minett-Kompost gelange „näischt an d’Natur, definitiv net“. Dem widerspricht nun Gilles Biver, hoher Beamter im Umweltministerium.

Ministerium bestätigt Unregelmäßigkeiten

Biver bestätigte am Freitag im Gespräch mit Radio 100,7, dass auf dem Gelände des Kompostierungszentrums „einige Vorfälle“ festgestellt wurden. Einen davon bezeichnet Biver als „punktuelle Direktverschmutzung“ – ein Behälter sei gereinigt worden und dabei sei organisches Material mit dem Wasser in einen Nebenfluss gelangt, der in den Kiemelbach und anschließend in die Alzette mündet. Ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt, konnte Biver nicht klar beantworten: „Ob dies in der Vergangenheit regelmäßig geschehen ist, dazu kann ich mich nicht äußern“, sagte er.

Ein weiterer zentraler Vorwurf an das Syndikat betrifft laut Biver den ständigen Zufluss von Presssäften über eine Druckleitung in den Kanal und weiter zur Sivec-Kläranlage in Schifflingen. Eine solche Einleitung sei „schlichtweg nicht genehmigungsfähig“. Luxemburgs Kläranlagen seien für die Aufbereitung von Haushaltsabwasser ausgelegt. Für die Belastungen und Substanzen aus dem Minett-Kompost seien sie nicht geeignet, denn diese müssten „anders behandelt“ werden.

Kläranlage stößt an ihre Grenzen

Die in das Sivec geleiteten Belastungen entsprächen zudem denen einer Kleinstadt, wodurch die Kläranlage an ihre Grenzen stoße. Weiterhin ist laut Biver bei der Ankunft großer Mengen aus der Kompostierungsanlage ein „Rückstau“ möglich. Dabei gelange das Abwasser über ein vorgesehenes Überlaufbecken in den Kiemelbach. Fürpass argumentiere, dass das Abwasser nicht in den Kiemelbach gelange, gäbe es ein zweites Sammelbecken. Damit sei jedoch nicht das Problem gelöst, dass dieses Wasser gar nicht erst in die Schifflinger Kläranlage gehört, sagte Biver.

Der Beamte betont dennoch die Wichtigkeit von Minnett-Kompost. Das Syndikat sei „ein wichtiger Partner“, der den organischen Abfall von 20 Luxemburger Gemeinden verwalte. „Minett Kompost jetzt unüberwindbare Hürden in den Weg zu legen, sodass das Unternehmen schließen müsste, kommt für keinen von uns infrage“, sagte Biver. Dennoch könne das Ministerium die Verschmutzung nicht länger zulassen. Mit der gesetzten Frist bewege man sich im „gesetzlichen Rahmen“. Aufgrund des Ausmaßes des Problems sei sich das Ministerium jedoch bewusst, „dass es wahrscheinlich länger als 30 Tage dauern wird“.

Biver weist Vorwurf des Wegsehens zurück

Den Vorwurf, die Behörden hätten weggesehen, weist Biver zurück. Bei dem Fall handele es sich um ein Dossier, „deen déi lescht Joren einfach e bësse geschleeft huet“. Die Behörden hätten sich die Angelegenheiten dennoch „akribisch angesehen“. (les)

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