Viele Betriebe und Arbeitnehmer greifen in Coronazeiten auf Telearbeit zurück. Das betrifft auch deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten. Die hatten bis zum 2. April aber ein Problem: Denn wenn sie mehr als 19 Tage von zu Hause aus arbeiten, müssen sie ihr dann erwirtschaftetes Gehalt eigentlich auch in Deutschland versteuern.
Das 19-Tage-Maximum wurde durch eine Sonderreglung aufgehoben. Diese Vereinbarung wird nun bis zum 31. August 2020 verlängert. Das teilt die Luxemburger Regierung am Freitagnachmittag mit. Die Telearbeit wegen Corona wird weiter als Arbeitstage in dem Staat gelten, in dem die Tätigkeit üblicherweise ausgeübt worden wäre – also Luxemburg. Hinzu kommt: Die anderen 19 Home-Office-Tage der Toleranzregelung stehen weiter darüber hinaus zur Verfügung.
Damit schließt sich Deutschland den anderen beiden Nachbarländern Belgien und Frankreich an, die die Verlängerung ähnlicher Sonderreglungen ebenfalls bis zum 31. August in den vergangenen Tagen gebilligt haben.
Die Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland verlängert sich automatisch um jeweils einen Kalendermonat, solange weder Luxemburg noch die Bundesrepublik diese mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats aufkündigt.
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