Arbeiten in der Großregion
Teletravail-Sonderreglung mit Deutschland ist noch bis Ende August gültig
Nach den belgischen und französischen Grenzgängern können nun auch die deutschen Kollegen aufatmen: Die Teletravail-Reglung über die soziale Sicherheit der Grenzgänger bleibt bis zum 31. August 2020 bestehen.
Die 19-Tage-Reglung beim Teletravail zwischen Luxemburg und Deutschland bleibt wegen der Coronakrise weiter ausgesetzt. Symbolbild: AFP
Viele Betriebe und Arbeitnehmer greifen in Coronazeiten auf Telearbeit zurück. Das betrifft auch deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten. Die hatten bis zum 2. April aber ein Problem: Denn wenn sie mehr als 19 Tage von zu Hause aus arbeiten, müssen sie ihr dann erwirtschaftetes Gehalt eigentlich auch in Deutschland versteuern.