Arbeiten in der Großregion

Teletravail-Sonderreglung mit Deutschland ist noch bis Ende August gültig

Nach den belgischen und französischen Grenzgängern können nun auch die deutschen Kollegen aufatmen: Die Teletravail-Reglung über die soziale Sicherheit der Grenzgänger bleibt bis zum 31. August 2020 bestehen. 

Die 19-Tage-Reglung beim Teletravail zwischen Luxemburg und Deutschland bleibt wegen der Coronakrise weiter ausgesetzt. 

Die 19-Tage-Reglung beim Teletravail zwischen Luxemburg und Deutschland bleibt wegen der Coronakrise weiter ausgesetzt.  Symbolbild: AFP

Viele Betriebe und Arbeitnehmer greifen in Coronazeiten auf Telearbeit zurück. Das betrifft auch deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten. Die hatten bis zum 2. April aber ein Problem: Denn wenn sie mehr als 19 Tage von zu Hause aus arbeiten, müssen sie ihr dann erwirtschaftetes Gehalt eigentlich auch in Deutschland versteuern.

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