Télétravail

Die flexible Steuerregelung mit Frankreich wird bis 31. August verlängert

Auch die belgische Regierung hat Anfang der Woche das flexible Steuerregime für Pendler bis Ende August verlängert

Auch die belgische Regierung hat Anfang der Woche das flexible Steuerregime für Pendler bis Ende August verlängert Symbolbild: AFP/APA/Barbara Gindl

Vorläufige Sicherheit: Nach den belgischen Grenzpendlern dürfen auch Arbeitnehmer aus Frankreich weiterhin von zu Hause aus arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Das teilte Finanzminister Pierre Gramegna am Mittwoch, 24.6. auf Twitter mit.

Bonne nouvelle pour les #frontaliers français ,car les flexibilités introduites suite au @CovidFrance pour le régime fiscal du télétravail sont prorogées jusqu’au 31 août 2020. Merci à la @France pour sa coopération qui facilitera la transition pour entreprises et salariés. PG

— Pierre Gramegna (@pierregramegna) June 24, 2020

Nachdem die belgische Regierung Anfang der Woche das flexible Steuerregime für Pendler bis zum 31. August verlängert hat, zog Frankreich am Mittwoch nach. Damit ist die Regel, wonach in Frankreich wohnende Arbeitnehmer nur 29 Tage im Home-Office arbeiten können, bevor sie im Land ihres Wohnsitzes steuerpflichtig werden, weiterhin vorläufig außer Kraft gesetzt.

Die Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland verlängert sich automatisch um jeweils einen Kalendermonat, solange weder Luxemburg noch die Bundesrepublik diese mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats aufkündigt. Damit ist die Regelung für deutsche Grenzpendler zumindest noch bis Juli 2020 gesichert.

0 Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren

Talentlux

Ein Drittel der Arbeitsmigranten verlässt Luxemburg wieder im Jahr nach seiner Ankunft