ChamberDas vorläufige Ende der Tripartite-Saga

Chamber / Das vorläufige Ende der Tripartite-Saga
Er hat hinter den Kulissen entscheidend am Tripartite-Gesetz mit- und auf die ehemaligen Regierungskollegen eingewirkt: der LSAP-Abgeordnete und Ex-Vizepremierminister Dan Kersch Foto: Editpress/Julien Garroy

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Heute wird darüber abgestimmt und es betrifft jeden: das Tripartite-Gesetz. Vom Arbeitnehmer bis hin zum Arbeitgeber, ob Pendler oder in Luxemburg ansässig: Öffentlich und hinter den Kulissen wurde hart verhandelt. Gerade Dan Kersch scheint zentrale Gesetzesänderungen durchgeboxt zu haben. Ein Rück- und Überblick.

Noch bevor das Tripartite-Abkommen überhaupt die eigens einberufene Spezial-Kommission erreicht, steckt der Sozialdialog in der Krise: Der OGBL trägt das Ende März beschlossene Abkommen nicht mit. Von Regierung und Patronat wird noch am Abend auf überzogene Gewerkschaftsforderungen verwiesen, der OGBL spricht von Lügen und nennt die Index-Manipulation eine rote Linie. LCGB und CGFP unterschreiben ohne OGBL das Abkommen. Die Stimmung ist vergiftet, die Arbeiten am Tripartite-Gesetz beginnen.

In der Chamber-Spezialkommission „Tripartite“ werden zentrale Passagen zum Index mehrfach verändert. Zum einen, weil die nationale Statistikbehörde Statec ihre Prognosen an die steigende Inflation anpassen musste. Zum anderen, weil der Staatsrat mehrere Mängel im Gesetzentwurf beanstandete. Die Klausel, dass zwölf Monate zwischen zwei Indextranchen liegen müssen, hat trotz Erwähnung im Tripartite-Abkommen keinen Einzug in den fertigen Gesetzestext gefunden. Dies, weil der LSAP-Abgeordnete Dan Kersch mit großer Wahrscheinlichkeit bei den ehemaligen Regierungskollegen die nötige Überzeugungsarbeit geleistet hat. Am heutigen Mittwoch (15.6.2022) ist es nun so weit: Die Chamber stimmt über das Gesetz ab, damit hat die Tripartite-Saga vorerst ein Ende – bis die nächste Indextranche ausgelöst wird. Hier die zentralen Streitpunkte im Überblick.

Tripartite-Verhandlungen

Der Mythos der 160.000 Euro

Premier Xavier Bettel lädt am 30. März 2022 sehr kurzfristig zu erneuten Tripartite-Verhandlungen auf Schloss Senningen: „Um sich die nötige Zeit für die Verhandlungen zu verschaffen“, so Bettel bei seiner Ankunft. Kurz nach Mitternacht, nach sechs Stunden Verhandlungszeit, herrscht Gewissheit: Die Tripartite-Verhandlungen sind ohne Einverständnis des OGBL zu Ende gegangen. Für den OGBL sei eine rote Linie überschritten worden, die man nicht habe mittragen können, sagt OGBL-Präsidentin Nora Back in einer ersten Reaktion um Mitternacht. Michel Reckinger vom Unternehmerverband UEL meint hingegen, der OGBL habe die Verhandlungen aufgrund blinder Ideologie zu Grabe getragen.

Eines der Aufregerthemen sind die Entschädigungsforderungen, die laut Patronats- und Regierungsseite vom OGBL gefordert werden. „Keiner von uns dreien wird ein Entschädigungsmodell, bei dem Monatsgehälter von bis zu 13.000 Euro Kompensationen erhalten (ungefähr 160.000 Euro Jahresgehalt, Anm. d. Red.), unterstützen“, sagt Premier Bettel auf der Pressekonferenz nach Mitternacht. Fakt ist jedoch: Alle Forderungen sind von den drei Gewerkschaften OGBL, LCGB und CGFP gemeinsam an Patronat und Regierung herangetragen worden. Knackpunkt waren nicht die Entschädigungsforderungen der Gewerkschaften, sondern die Verschiebung weiterer Indextranchen nach 2023, die der OGBL nicht mittragen wollte.

Letztendlich wird das Tripartite-Abkommen von Patronatsseite, der Regierung und den beiden Gewerkschaften LCGB und CGFP unterzeichnet.


Lesen Sie hier: Statec-Experte: Wie der Mechanismus hinter dem Index funktioniert


Der „Solidaritéitspak“

Index

Großer Aufreger während und nach den Tripartite-Verhandlungen sind die Maßnahmen zur Verschiebung des Index: Sie werden in politischen und gewerkschaftlichen Kreisen als „Index-Manipulation“ bezeichnet. Der Index ist eine flexibel berechenbare Kennzahl für die Preisentwicklung. Je nach wissenschaftlicher Formel und Berechnungsmethode führt sie zu unterschiedlichen Kompensationseffekten. Anhand des sogenannten Indexwarenkorbs werden durchschnittliche Preisveränderungen ausgewählter Waren und Dienstleistungen gemessen, ihre Entwicklung dadurch beobachtbar. Zentral: Im Großherzogtum sind Löhne, Gehälter und Renten Teil der Anpassung an die steigenden Verbraucherpreise. Diese Indexregelung soll den Druck von den Konsumenten nehmen und ihre Kaufkraft wahren. Über die Finessen des Index und sozial fortschrittliche Reformen wird in Luxemburg hingegen wenig diskutiert: Zu groß ist die Angst der jeweiligen Sozialpartner, schlecht wegzukommen. Im jüngsten Tripartite-Abkommen wurde mit Blick auf den Index Folgendes festgehalten:

„Le Gouvernement décide de décaler à avril 2023 la tranche indiciaire qui, selon les dernières prévisions du Statec, devrait tomber au mois d’août 2022. Il décide en outre de décaler de douze mois toute tranche indiciaire supplémentaire potentielle en 2023, ceci dans le but de garantir davantage de prévisibilité aux entreprises. Dans ce cas, une compensation de la perte du pouvoir d’achat serait à prévoir.“

Demnach sollte die zweite Indextranche für 2022, die Statec während der Tripartite-Verhandlungen für August prognostizierte, auf April 2023 verschoben werden. Sollte im Jahr 2023 eine weitere Indextranche fällig werden, hätte diese um zwölf weitere Monate, also auf April 2024, verschoben werden sollen: Dies, um den Luxemburger Unternehmen eine gewisse ökonomische Vorhersehbarkeit zu gewähren, heißt es im Abkommen. In dem Fall sollen weitere Kompensationsmaßnahmen – nach einem erneuten Tripartite-Treffen – getroffen werden.

Für die von 2022 auf 2023 verschobene Indextranche wurde im „Solidaritéitspak“ ein an das Einkommen angepasster Steuerkredit festgehalten. Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von bis zu 44.000 Euro sollen, wie von Finanzminisiterin Yuriko Backes (DP) angekündigt, monatlich 84 Euro im Jahr erhalten. Mit einem Jahresgehalt zwischen 44.000 Euro und 68.000 Euro werden 76 Euro Steuerkredit fällig. Bei einem Jahresgehalt zwischen 68.000 und 100.000 Euro fällt die Summe des möglichen Steuerkredits dann progressiv gen null.

Weitere Maßnahmen

Neben den Kompensationsmaßnahmen zum Index wurden weitere Hilfen im Bereich Wohnen, der Studienbeihilfen und für Bezieher des Revis („Revenu d’inclusion sociale“) beschlossen. Neben dem Einfrieren der Mieten bis Ende 2022 und einer Anpassung der Mietzuschüsse sollen Bezieher des Revis und des RPGH („Revenu pour personnes gravement handicapées“) eine einmalige Summe von 84 Euro erhalten. Zudem sollen die Studienbeihilfen und die „Pime House“ angepasst werden.

Weiter wurde eine Senkung der Diesel- und Benzinpreise um 7,5 Cent pro Liter bis Ende Juli 2022 und der Heizölpreise um 7,5 Cent pro Liter bis Ende 2022 beschlossen. Haushalte mit geringem Einkommen sollen mit einer einmaligen Energieprämie unterstützt werden. Zuschüsse für die Kosten des Gasnetzwerkes sowie für die Beschleunigung der Energiewende sollen eine stabilere Preislage am Energiemarkt erreichen.

Unternehmen, die besonders von den Preissteigerungen am Energiemarkt betroffen sind, sollen laut Abkommen ebenfalls unterstützt werden. 30 bis 70 Prozent der zusätzlichen, durch die steigenden Energiepreise anfallenden Kosten, sollen laut Wirtschaftsminister Franz Fayot dadurch gedeckt werden. Für den Bau-, Lebensmittelhandel- und Transportsektor, die allesamt nicht in die Kategorie der besonders energiebedürftigen Betriebe fallen, wurden ebenso wie für Landwirtschaftsbetriebe weitere Hilfen in Aussicht gestellt, hieß es auf der Pressekonferenz nach dem Tripartite-Abkommen.


Fokus auf den Index: Die Spezialkommission „Tripartite“

Zeitdruck und falsche Prognosen

Das Gesetzesprojekt 8000 sollte die im Tripartite-Abkommen beschlossenen Maßnahmen in Gesetzesform gießen. Die dafür eigens einberufene „Commission spéciale tripartite“ setzte sich politisch wie folgt zusammen: Abgeordnete von DP, LSAP, „déi gréng“, CSV, Piraten und ADR. Sie sollten bis Juli 2022 über den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf debattieren und abstimmen. Dies, damit die Indextranche, die für August 2022 vorgesehen war, verschoben werden könnte – so wie es im Tripartite-Abkommen festgehalten war.

Am Vortag der ersten Kommissionssitzung Anfang Mai führte eine neue Inflationsprognose von Statec zu zusätzlichem Druck, da sich die makroökonomische Situation zu verändern schien: Neuesten Berechnungen des Luxemburger Statistikamtes zufolge würde die nächste Indextranche nicht, wie während der Verhandlungen angenommen, im Juli, sondern bereits im Juni ausgelöst werden. Klartext: Demnach bliebe der Tripartite-Kommission nur sehr wenig Zeit, um einen Gesetzentwurf für die Abstimmung in der Chamber vorzubereiten – andernfalls würde auch die zweite Indextranche für das Jahr 2022 regulär ausbezahlt werden. „Wir müssen uns beeilen“, so die Reaktion der Abgeordneten der „Commission spéciale“.

Gesetzestext 8000/0

Der erste Gesetzentwurf, der am 29. April 2022 der Chamber vorgelegt wurde, bündelte alle Maßnahmen des Tripartite-Abkommens. Artikel 22 des Gesetzes sollte die vereinbarten Dispositionen zum Index in Gesetzesform gießen. So heißt es im ersten Entwurf:

„L’adaptation déclenchée par le dépassement d’une cote d’échéance après celle de mars 2022 au cours de l’année 2022, est effectuée le 1er avril 2023. Pour la période du 1er avril 2022 au 1er avril 2024, au moins douze mois doivent s’écouler entre deux adaptations des traitements, salaires, pensions, rentes et autres indemnités et montants généralement adaptés par référence aux dispositions ci-dessus. Toutes les tranches déclenchées et non appliquées en vertu du dispositif transitoire de l’alinéa précédent, le seront au 1er avril 2024, date marquant la fin de la dérogation aux dispositions du paragraphe 2 ci-avant.“

Problematisch war angesichts der neuen Statec-Prognosen der Passus, dass alle weiteren Indextranchen, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 1. April 2024 ausgelöst würden, allesamt am 1. April 2024 hätten ausbezahlt werden müssen. Dies aufgrund der vorgesehenen Regelung, dass mindestens zwölf Monate zwischen zwei Auszahlungen von zwei Indextranchen liegen müssen. Denn: Statec prognostizierte eine weitere Indextranche für das erste Quartal 2023. Diese würde gemäß der im Gesetz verankerten Regelung am 1. April 2024 fällig werden – wie auch jede weitere Indextranche, die bis dahin ausgelöst würde. Ein Szenario, bei dem am 1. April 2024 gleich mehrere Indextranchen fällig wären, wirkte angesichts der angepassten Statec-Prognosen nicht mehr unwahrscheinlich. Zudem war eine solche Regelung nicht im Tripartite-Abkommen vorgesehen: Gemäß „Solidaritéitspak“ sollte im Falle weiterer Indextranchen die Tripartite wieder zusammenkommen und keine automatische Verschiebung auf den 1. April 2024 stattfinden.


Staatsrat greift ein: Die Zwölf-Monate-Klausel gestrichen

Gutachten des Staatsrates: Aus 8000 mach 8000A und 8000B

Ein Gutachten des Staatsrates am 24. Mai empfiehlt eine Aufteilung des Gesetzes: Aus einem Gesetzesprojekt werden so die zwei Gesetzesprojekte 8000A und 8000B. Das, weil die hohe Körperschaft befindet, dass das Kapitel zu den Mietzuschüssen einen „homogenen Rechtsakt bildet, der in einem eigenen Gesetz geregelt werden müsste“. Sogenannte „Sammel- oder Mosaikgesetze“ seien absolut zu vermeiden, meinen die Juristen des Staatsrats. Die Regelungen zum „Logement“ werden deshalb in Gesetz 8000B transferiert und an die entsprechende Wohnungsbaukommission im Parlament übergeben. Der Gesetzestext 8000A beschäftigt sich hingegen weiter mit den Maßnahmen rund um den Index.

Diese Veränderung blieb weitgehend unter dem Radar, hatte aber auch inhaltliche Folgen: Mit der Aufteilung auf zwei Gesetze wurde auch die Zwölf-Monate-Klausel im Index-Artikel gestrichen. Denn: Der Staatsrat bemängelte in seinem Gutachten zwar die technische Umsetzung der Klausel im Gesetz, nicht aber deren Prinzip an sich. Trotzdem finden sich nach der Aufteilung auf zwei Gesetze nur noch folgende Bestimmungen zur Verschiebung des Index im Gesetzestext:

„Par dérogation aux dispositions du paragraphe 2, la première adaptation déclenchée après le 1er avril 2022 est effectuée le 1er avril 2023. Toute adaptation additionnelle déclenchée entre le 1er avril 2022 et le 1er avril 2024 est effectuée le 1er avril 2024.“ Will heißen: Jede Indextranche, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 1. April 2024 ausgelöst wird, soll am 1. April 2024 ausgezahlt werden. Ausnahme bleibt die im Juni 2022 augelöste Indextranche, die am 1. April 2023 ausgezahlt wird.

Doch wie genau ist es zu dieser Änderung gekommen? Denn weder der Staatsrat noch eine von der Regierung eingereichte Gesetzesänderung sind für diese Streichung verantwortlich – diese wäre nämlich dann auf der Chamber-Seite dokumentiert worden. „Meine Interpretation von der Änderung ist, dass nicht ganz klar war, was diese Textpassage eigentlich bedeuten soll“, sagt Grünen-Fraktionschefin Josée Lorsché auf Nachfrage des Tageblatt. Da zudem falsche Statec-Prognosen bei der Tripartite vorgelegen hätten, sei dieser Passus gestrichen worden. „Kurzfristig konnte keine Rechtssicherheit hergestellt werden, ob die verankerten zwölf Monate über die Dauer des Gesetzes hinweg Wirkung gehabt hätten“, sagt wiederum der Piraten-Abgeordnete Sven Clement gegenüber dem Tageblatt.

Wer nun die Initiative ergriffen hat, um den entsprechenden Passus streichen zu lassen, konnte – oder wollte – keiner der vom Tageblatt befragten Parlamentarier öffentlich sagen. Myriam Cecchetti, die bei RTL bereits meinte, dass die Regierung auf öffentlichen Druck hin den Tripartite-Gesetzestext abgeändert habe, sagt gegenüber dem Tageblatt: „Das kam aus der LSAP-Ecke.“ Eine Einschätzung, die sich mit Tageblatt-Informationen deckt. Gemäß diesen informierten Kreisen soll insbesondere der ehemalige LSAP-Arbeits- und Vizepremierminister Dan Kersch seine Finger im Spiel gehabt haben. Der Vertreter des linken LSAP-Parteiflügels meint auf Tageblatt-Anfrage: „Ich habe geholfen, die Regierungsmitglieder zu überzeugen.“ Das Abkommen müsse umgesetzt werden und das Gesetz das Abkommen entsprechend wiedergeben. „Ich habe die Rolle gespielt, die mir als Abgeordneter zufällt“, so Kersch.

Der Verwirrung letzter Teil

In der vorletzten Kommissionssitzung am vergangenen Freitag (10. Juni 2022) wurde eine weitere Gesetzesänderung der Regierung angenommen. Sie hatte diese am 2. Juni, also eine Woche vor der Sitzung, eingereicht. Demnach wurde der Passus, der die Auszahlung aller weiteren Indextranchen vorsah, die vormals am 1. April 2024 vorgesehen war, ebenfalls aus dem Gesetz gestrichen. Die Sozialpartner sollten sich in dem Fall wieder an einen Tisch setzen, hieß es im Anschluss an die Kommissionssitzung.

Was heißt dies also konkret? Die Artikel zum Index im Tripartite-Gesetz betreffen nur jene Tranche, die im Sommer 2022 fällig sein wird – und nicht, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, all jene, die bis April 2024 ausgelöst werden könnten. Im Falle einer weiteren Indextranche – wie etwa die vom Statec fürs erste Quartal 2023 prognostizierte Tranche – werden weitere Tripartite-Verhandlungen nötig sein. Und im Falle einer erneuten Aufschiebung auch ein neues Gesetz. Somit wird – mit Ausnahme der Zwölf-Monate-Regelung – genau jene Regelung umgesetzt, wie sie ursprünglich im Tripartite-Abkommen vorgesehen war.

Um bis kurz vor der Abstimmung im Chamber-Plenum noch einmal für Verwirrung zu sorgen, wurde am Montagmorgen der Bericht von Gesetzesberichterstatter Gilles Baum (DP) auf die Chamber-Seite hochgeladen. In diesem steht: „Décalage à avril 2023 de la tranche indiciaire qui devrait tomber mi-2022 et décalage de douze mois de toute tranche indiciaire supplémentaire potentielle en 2023 dans le but de garantir davantage de prévisibilité aux entreprises.“ Das, obwohl die Zwölf-Monate-Regelung seit dem 24. Mai nicht mehr im Gesetz vorgesehen ist. „Dan Kersch hat mich angerufen und auf den Fehler aufmerksam gemacht“, so Gilles Baum auf Tageblatt-Nachfrage am Montag. Und weiter: „Den Punkt haben wir heute Morgen dann auch noch gestrichen.“

Eine verbesserte Version des Berichtes wurde bis Redaktionsschluss am Dienstagabend nicht hochgeladen.