StandpunktEuropas Hijab-Test Mitte Juli entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass private Arbeitgeber in der EU ihren Beschäftigten das Tragen religiöser Symbole, einschließlich Kopftüchern, verbieten können, um am Arbeitsplatz ein Bild der „politischen, philosophischen und religiösen Neutralität“ zu vermitteln. Das Urteil bestätigte ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2017 und verdeutlicht die seit langem bestehenden Spannungen in...
„Fun um Glacis“Luxemburg-Stadt: Bürgermeisterin Lydie Polfer stellt Alternative zur „Schueberfouer“ vor