Nach MALT-Affäre
Spezialbericht zu Piraten-Finanzen: Rechnungshof kritisiert nicht vorhandene Chamber-Prozeduren
Ein Bericht des Rechnungshofes deckt eklatante Mängel im Parlament auf. Besonders bei der Handhabung der Finanzen wird Fraktionen und politischen Sensibilitäten quasi ein Blankoscheck ausgestellt – etwas, was bei den Piraten zu zahlreichen Ausgaben ohne Rechnungsbelege führte. Eine Überarbeitung des Chamber-Reglements soll Abhilfe schaffen.
War mit eigenen Unternehmen in die MALT-Affäre verstrickt: der Piraten-Abgeordnete Sven Clement Foto: Editpress/Julien Garroy
Ursprünglich sollte der Rechnungshof die Finanzen der politischen Sensibilität der Piraten untersuchen. Das war der ursprüngliche Auftrag, der den Rechnungsprüfern am 16. August 2024 im Zuge der MALT-Affäre (siehe Infokasten) vom Chamber-Büro übertragen wurde. Obwohl die Nachforschungen der Rechnungsprüfer Unregelmäßigkeiten bei den Piraten klar benennen, ist der Bericht von größerer politischer Tragweite. Denn: Klare Regeln zur Handhabung der öffentlichen Gelder, zur Buchführung oder zur Notwendigkeit von Jahresbilanzen gibt es in der Chamber kaum. Chamber-Präsident Claude Wiseler (CSV) erklärt gegenüber dem Tageblatt, dass bereits im Dezember ein Teil der nun öffentlich gewordenen Empfehlungen umgesetzt wurde. Sowohl der Rechnungshof als auch das Chamberbureau haben bezüglich der Kontenführung der Piraten den Bericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die MALT-Affäre
„MALT – Mobile Assisted Language Tool“ heißt das Projekt, das die Piratenpartei in ihre bislang größte Krise gestürzt hat. Dahinter verbirgt sich eine App, die es ermöglichen sollte, Arabisch auf Luxemburgisch zu übersetzen und somit den 2015 aus Syrien geflüchteten Personen in Luxemburg die Integration zu erleichtern. Mit involviert war das IT-Unternehmen des Piraten-Abgeordneten Sven Clement, bei dem es im Zuge der Ermittlungen im November 2024 zu einer Hausdurchsuchung gekommen war. Auch in der Partei und der „sensibilité politique“ selbst hat die Polizei Durchsuchungen durchgeführt.
Bereits direkt zu Beginn schreibt der Rechnungshof in seinem „rapport spécial“: „Il convient de souligner qu’aucune législation spécifique n’existe en matière de financement des groupes et sensibilités contrairement au financement des partis politiques.“ Einziger Anhaltspunkt sei das interne Chamber-Reglement und das Wahlgesetz. Das Wahlgesetz legt allerdings nur die Höhe der Zuwendungen an die Parteien je nach Wahlergebnis fest. Doch die Experten werden noch deutlicher. „Au niveau de l’emploi des aides financières, aucune règle comptable contraignante n’est imposée aux groupes et sensibilités. Il n’existe pas de dispositions les soumettant à l’obligation de tenir une comptabilité retraçant leurs recettes, leurs dépenses ainsi que leur situation patrimoniale. Il en va de même pour l’obligation de recourir à un plan comptable uniforme, ainsi que pour l’établissement et la clôture des comptes et bilans. Par ailleurs, aucune ligne directrice n’a été établie par la Chambre des députés à ce sujet.“ In anderen Worten: Den Fraktionen und Sensibilitäten werden öffentliche Gelder zuteil, in der Hoffnung, dass diese lediglich für ihre parlamentarische Arbeit verwendet werden.
Dabei geht es um viel Geld: In der vorherigen Legislaturperiode (2018 bis 2023) wurden pro Jahr rund 11 Millionen Euro an finanziellen Zuwendungen an die Fraktionen und politischen Sensibilitäten ausgeschüttet, zusammengesetzt aus sogenannten „crédits de fonctionnement“ und „indemnités de sécrétariat“. Diese verschwinden dann in einem finanziellen schwarzen Loch. Was genau mit diesen öffentlichen Geldern finanziert wird, ist nämlich nicht bekannt: „En conséquence, à ce jour, il n’existe pas de contrôle sur la légalité et la régularité de l’emploi de ces deniers publics. Le Bureau de la Chambre, qui alloue les aides financières […], n’exerce aucun contrôle en la matière“, stellen die Rechnungsprüfer fest. Das „Bureau“ besteht aus mindestens 13 Mitgliedern, trifft alle Entscheidungen in Bezug auf die Organisation des Chamber-Personals und regelt finanzielle und organisatorische Fragen, die die Abgeordneten, das Parlament und seine Organe betreffen.
Berg an Empfehlungen
Der Rechnungshof gibt gleich mehrere Empfehlungen an die Politik weiter. Erstens soll die Finanzierung der politischen Sensibilitäten und Fraktionen in der Chamber einen klaren legislativen Rahmen erhalten. So sollen beispielsweise die Arten von Ausgaben im Zusammenhang mit parlamentarischen Tätigkeiten definiert werden, um festzulegen, welche davon für eine öffentliche Finanzierung in Frage kommen. Auch soll die Buchhaltung in der Chamber analog derer der Parteien uniform geregelt, gehandhabt und publik gemacht werden. Der Rechnungshof empfiehlt außerdem, die Fraktionen und Sensibilitäten sowie die fraktionslosen Abgeordneten zu verpflichten, der Abgeordnetenkammer einen Jahresbericht über ihre Finanzlage vorzulegen. Weiter sieht der Rechnungshof die Möglichkeit, dass finanzielle Mittel unter der jetzigen Regelung missbraucht werden, und fordert, dass ein klares Verbot für Ausgaben eingeführt wird, die bereits durch die „frais de représentation“ gedeckt sind.
Doch nicht nur der finanzielle Rahmen der Chamber-Fraktionen und -Sensibilitäten soll klarer geregelt werden. Im gleichen Atemzug bemängelt der Rechnungshof nämlich auch, dass ein klares juristisches Statut für die Chamber-Fraktionen und ‑Sensibilitäten sowie eine klare Definition ihrer alltäglichen Aufgaben und Missionen fehlen. Auch fordert der Rechnungshof, dass für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und Sensibilitäten klare Richtlinien festgelegt werden. Ausgaben der Fraktionen und Sensibilitäten könnten gerade in Zeiten von Wahlkämpfen als Wahlkampfspende für die Partei gelesen werden, weswegen es einer kohärenten Regelung bedarf. Letzten Endes fordert der Rechnungshof, dass nicht das Chamber-Büro wie bisher mit der Kontrolle der finanziellen Ausgaben der Fraktionen und Sensibilitäten betraut wird, sondern externe Kontrolleure diese Aufgabe wahrnehmen, wie es beispielsweise bereits im Europaparlament der Fall ist.
Chamber-Präsident Claude Wiseler (CSV) erklärt gegenüber dem Tageblatt, dass die Kammer bereits im Dezember eine Überarbeitung ihres internen Chamber-Reglements gestimmt hat. Darin wurden bereits einige der nun veröffentlichten Empfehlungen umgesetzt. U.a. sollen die „activités parlementaires“, wie vom Rechnungshof gefordert, näher definiert, den Fraktionen und politischen Sensibilitäten eine juristische Persönlichkeit zugesprochen und eine einheitliche Buchführung für die Chamber-Fraktionen festgelegt werden, deren Details noch vom Chamber-Büro ausgearbeitet werden sollen. Der Rechnungshof wird zudem damit beauftragt, die Finanzen der Chamber-Fraktionen jährlich zu kontrollieren. „Wenn nach der Veröffentlichung des Berichtes klar wird, dass wir noch weitere Anpassungen vornehmen müssen, werden wir uns noch einmal damit beschäftigen“, sagt Wiseler. Diese am 4. Dezember gestimmten Änderungen des internen Chamber-Reglements sind seit dem 1. Januar in Kraft.
Die Präsidentin der Grünen-Sensibilität, Sam Tanson, und der LSAP-Abgeordnete und Präsident der Haushaltskontrollkommission Franz Fayot wie auch die CSV-Abgeordnete Stéphanie Weydert meinten bei der Vorstellung des Berichtes in der Chamber, dass keineswegs der Eindruck entstehe dürfe, dass jede Fraktion mit öffentlichen Geldern so umgehe, wie es bei den Piraten der Fall gewesen sei.
Und die MALT-Affäre?
Zwar gibt der Rechnungshof auch in der MALT-Affäre einige Empfehlungen aus, jedoch muss er dies teilweise mit Verweis auf Prozeduren benachbarter Parlamente machen – da diese in Luxemburg zum Zeitpunkt der Vorfälle ganz einfach nicht vorhanden waren. Die Piraten sind im eigens ihretwegen angeforderten Sonderbericht angesichts der allgemeinen Mängel fast nur eine Fußnote.
Jedoch nur fast: Denn der Rechnungshof hat bei zwei Stichproben festgestellt, dass einmal Ausgaben in Höhe von 119.000 Euro ohne Beleg getätigt wurden, bei Rechnungen über 250 Euro fehlten Rechnungsbelege für insgesamt 68.000 Euro. „Sie können sich vorstellen, was los wäre, wenn wir im Haushaltskontrollausschuss offene Beträge in der Höhe bei einem ‚établissement public‘ feststellen würden“, so die Anregung des Rechnungshofes bei der Vorstellung in der Chamber. Wie viele Gelder ohne Rechnungsbelege insgesamt ausgegeben wurden, soll der Kammer nachgereicht werden.
Bei der Buchhaltung der Piraten in der Chamber, die für die „Cour des comptes“ nachvollziehbar war, stellten die Prüfer mehrere Mängel fest und empfehlen unter anderem, die Buchhaltung zwischen Partei und politischer Sensibilität zu trennen oder bei arbeitsrelevanten Ausgaben lediglich berufliche Kreditkarten zu verwenden. In zahlreichen Fällen sei jedoch nicht mehr nachvollziehbar, ob die Ausgaben der Piraten-Abgeordneten konform bzw. im Rahmen der Ausübung ihres Mandates vollzogen wurden.
Der Piraten-Abgeordnete Sven Clement meint in einer ersten Reaktion gegenüber dem Tageblatt, dass man die Kritik des Rechnungshofes annehme. „Unsere Buchhaltung wurde in einem Schuhkarton geführt“, sagt Clement. Einige der angesprochenen Beträge müsse man jedoch relativieren. „Ein Großteil der fehlenden Rechnungsbelege von der genannten Summe von 68.000 Euro ist auf Facebook-Werbung zurückzuführen, die von Mitarbeitern geschaltet wurde, die zum Zeitpunkt der Kontrollen nicht mehr bei den Piraten arbeiteten“, sagt Clement. Dadurch sei es auch nicht mehr möglich gewesen, die Rechnungsbelege herunterzuladen. Dabei handele es sich um rund 40.000 Euro. Das würde jedoch auch bedeuten, dass Belege für weitere 28.000 Euro noch immer fehlen würden. „Wir haben definitiv Fehler gemacht“, gibt sich Clement einsichtig.
Marc Goergen meint, dass in dem Spezialbericht „nichts drinsteht, was nicht bereits öffentlich bekannt war“. Der Piraten-Abgeordnete freut sich auch, dass mit einigen falschen Unterstellungen nun aufgeräumt wurde, die seine Ausgaben betroffen hätten. Spannend werde es nun mit der Weiterleitung des Berichtes an die Staatsanwaltschaft – wobei Goergen meint, dass er sich nichts vorzuwerfen habe.
Beide Piraten-Abgeordneten hinterfragen im Gespräch mit dem Tageblatt den Saubermann-Status der restlichen Chamber-Parteien. „Was eine rückwirkende Rechnungshof-Kontrolle der Buchhaltung der restlichen sechs Sensibilitäten wohl hervorgebracht hätte?“, fragt Marc Goergen.