Gutachten unter Zeitdruck
Menschenrechtskommission kritisiert Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts
Die Menschenrechtskommission hat unter hohem Zeitdruck ihr Gutachten zur Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts vorgelegt. Einen positiven Aspekt hebt die CCDH hervor – ansonsten bleibt nur viel Kritik an der Umsetzung. Kommende Woche soll das Gesetzesprojekt in der Chamber abgestimmt werden.
Charlotte Brouxel (l.) und Noémie Sadler (r.) von der Menschenrechtskommission übten Kritik an der Umsetzung der EU-Direktive Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Die Präsidentin der Menschenrechtskommission (CCDH), Noémie Sadler, gibt sich realistisch. Dass Kritikpunkte vonseiten der „Commission consultative des droits de l’homme“ noch vor dem Votum in der Chamber am Dienstag kommender Woche berücksichtigt werden, glaubt sie nicht. Dafür sei zum einen der Zeitrahmen zu eng. Die von der Regierung vorgelegten Änderungen erhielt die CCDH erst am 13. Mai. Knappe zwei Wochen später liegt das Gutachten vor – allerdings nur wenige Tage bevor das Gesetzesprojekt final abgestimmt werden soll. Zum anderen hätten auch schon andere zivilgesellschaftliche Organisationen ähnliche Kritik an dem Gesetzesprojekt geäußert. „Diese wurden ebenfalls nicht berücksichtigt“, so Sadler. Tatsächlich hat sich die Chamber-Kommission darauf beschränkt, den Anmerkungen und „oppositions formelles“ Rechnung zu tragen. Deren hatte der Staatsrat im April ganze 32 angebracht.
Die Hauptkritikpunkte der CCDH betreffen die insgesamt restriktive Umsetzung der EU-Vorgaben, das geplante „Centre de filtrage“ sowie die Bedingungen, unter denen Migranten dort untergebracht werden könnten. Die CCDH befürchtet, dass jede Person ohne Aufenthaltsstatus in der geschlossenen Einheit landen könnte. Insgesamt, so die Kritik der CCDH, werde der Freiheitsentzug nicht mehr als letztes Hilfsmittel eingesetzt. „Eine Freiheitsbeschränkung muss die Ausnahme bleiben“, so Charlotte Brouxel, Juristin der CCDH. Zudem fordert Brouxel, dass besonders gefährdete Personen schnell und rechtzeitig als solche identifiziert werden, damit diese über die gesamte Prozedur hinweg die nötige Hilfestellung und den nötigen Schutz erhalten. Die Agenten sollen eine entsprechende Ausbildung erhalten, was die CCDH begrüßt. Jedoch würden diese ihre Arbeit bereits aufnehmen, bevor sie eine entsprechende Weiterbildung durchlaufen haben.
Schutz Minderjähriger
Einen positiven Aspekt hebt Brouxel jedoch auch hervor. Unbegleitete Minderjährige erhalten künftig ein spezielles Statut. Unklar ist hingegen, ob oder inwiefern die Kinder- und Jugendhilfe künftig eine Rolle für diese Migranten spielen wird. Auch stelle sich die Frage, was passiere, wenn die Minderjährigen volljährig werden. Die CCDH sei sich bewusst, dass Luxemburg in einem supranationalen Kontext handele. Besonders kritisiert die CCDH jedoch eine Maßnahme, infolge derer bereits 16-Jährige im „Centre de filtrage“ eingesperrt werden können. Die nationale Umsetzung müsse daraufhin analysiert und begutachtet werden, ob alle Rechte der Migranten, insbesondere schutzbedürftiger Personen, sowie die Rechte des Kindes gewahrt seien, so Sadler.
Eines der Hauptelemente des europäischen Migrations- und Asylpakets ist ein Solidaritätsmechanismus, der alle Mitgliedstaaten in die Pflicht nimmt. Dieser wurde seit 2015 immer wieder diskutiert und sieht die Umverteilung von Flüchtlingen und irregulären Migranten aus stark belasteten in weniger belastete EU-Staaten vor.
Ein anderes – teilweise umstrittenes – Element ist das gemeinsame Asylverfahren mit klaren Vorschriften, die dazu beitragen sollen, dass Entscheidungen über Asylanträge in den EU-Staaten gerecht getroffen werden. Festgelegt sind etwa Rechte und Pflichten von Asylbewerbern. Demnach muss den Antragstellern ein Dolmetscher bereitgestellt werden, sie müssen persönlich angehört werden und haben ein Recht auf unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung. Auch die Aufnahme- und Lebensbedingungen für Asylbewerber wurden gesetzlich geregelt, wenngleich den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht gelassen wurde. Die Direktive soll bis zum 12. Juni umgesetzt werden.