Causa Dieschbourg

Luxemburger Parlamentsverwaltung und Abgeordnete wahren Geheimhaltung um juristisches Gutachten

Wie kam das juristische Chamber-Gutachten zur Causa Dieschbourg zustande? Das Tageblatt hat nachgefragt. Doch weder die Parlamentsverwaltung noch die Abgeordneten wollen sich zum brisanten Dossier äußern.

Zum juristischen Gutachten ist bisher wenig außerhalb der Mauern der Chamber bekannt

Zum juristischen Gutachten ist bisher wenig außerhalb der Mauern der Chamber bekannt Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Staatsanwaltschaft sieht Luxemburgs Parlament in der Causa Dieschbourg in der Verantwortung. Zu dieser Schlussfolgerung kommt auch das juristische Chamber-Gutachten. Wie wurde das Gutachten aber verfasst: Wer hat daran mitgearbeitet? Wurden Experten befragt? Welche Aspekte wurden analysiert? Welche Prozedur durchläuft so ein Gutachten, bevor es an die Chamber gereicht wird? „Das Gutachten wurde intern ausgearbeitet“, sagt der Generalsekretär der Chamberverwaltung Laurent Scheeck auf Tageblatt-Nachfrage. Es stamme aus den Reihen der „cellule scientifique“ und wurde nicht etwa vom juristischen Dienst der Chamber verfasst. „Weil die ganze Affäre politisch wurde, kann ich mich nicht weiter dazu äußern.“ Lediglich in einem Punkt lässt Scheeck etwas Licht ins Dunkel. „Das Gutachten behandelt nur die Frage, ob die Chamber zuständig ist, nicht aber die Frage der weiteren Prozedur.“

Nach einer Reaktion des Luxemburger Verfassungsexperten Luc Heuschling gegenüber dem Tageblatt bestehen die Grünen darauf, den Juristen der Universität Luxemburg anzuhören. Heuschling analysiert, die Chamber sei eventuell doch nicht für die Ermittlungen gegen die ehemalige Grünen-Ministerin Carole Dieschbourg zuständig. Laut Scheeck wäre Heuschling somit der erste Außenstehende, der rund um die verfassungsrechtliche Frage gehört werde.

Weitere Fragen werden mit Verweis auf die Geheimhaltung des Dokumentes nicht beantwortet. „Das Gutachten ist nicht öffentlich und somit darf ich das auch nicht weiter kommentieren“, sagt Laurent Scheeck. Die Geheimhaltung wird derweil auch von den Abgeordneten respektiert. „Wir wurden darauf hingewiesen, dass wir nicht mit Dritten darüber reden dürfen“, heißt es aus Abgeordneten-Kreisen.

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