Gesellschaftsreform

„Kee wäert dobäi verléieren“: Regierung will einheitliche Steuerklasse am 1. Januar 2028 einführen

Am 1. Januar 2028 will die CSV-DP-Regierung die einheitliche Steuerklasse einführen. Den am Dienstag im Parlament hinterlegten Gesetzentwurf soll die Kammer bis Ende dieses Jahres annehmen. Niemand soll bei der „gesellschaftspolitischen Reform“ verlieren, sagt der Finanzminister, für „traditionelle“ Familien gilt eine Übergangsregelung, Paare mit Kindern erhalten mehr staatliche Zuschüsse. 1,9 Milliarden Euro soll die Reform den Staat in den beiden ersten Jahren insgesamt kosten.

Max Hahn (DP) und Gilles Roth (CSV) bei der Pressekonferenz zur Steuerreform

Max Hahn (DP) und Gilles Roth (CSV) bei der Pressekonferenz zur Steuerreform Foto: Editpress / Fabrizio Pizzolante

Nach dem für sie turbulenten Jahr 2025 mit viel zivilgesellschaftlichem Widerstand, einer großen Gewerkschaftsdemonstration und schließlich der Auswechslung des Arbeits- und Sportministers im Dezember begann die CSV-DP-Regierung das neue Jahr mit Steuergeschenken. Gleich vier Minister stellten am Dienstagvormittag auf einer Pressekonferenz im Staatsministerium den Gesetzentwurf zur Einführung einer einheitlichen Steuerklasse ab dem 1. Januar 2028 vor. Samt familienfreundlichen Begleitmaßnahmen wie einer Erhöhung des Kindergeldes und von finanziellen Unterstützungen für einkommensschwache Familien sowie einer Reform des „Chèque-service accueil“. CSV-Premier Luc Frieden präsentierte die Maßnahmen als exemplarisch zur Umsetzung der Ziele der Regierung, die Kaufkraft zu erhöhen, die Wirtschaft zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. CSV-Finanzminister Gilles Roth sprach von einer „Gesellschaftsreform“, DP-Familienminister Max Hahn von einem „Paradigmenwechsel“.

Paradigmenwechsel

Das aktuelle Gesetz zur Einkommenssteuer mit seinen drei Steuerklassen stammt noch von 1967, 2010 wurde es abgeändert, als Klasse 3 abgeschafft und Klasse 1a für Witwen und Geschiedene eingeführt wurde. Das Ziel des sogenannten Ehegattensplittings (das Gehalt des Alleinverdieners wird nur zu 50 Prozent besteuert) war es damals, die Ehe zwischen werktätigen Männern und Hausfrauen zu fördern, sie durch geringere Steuern dazu zu ermutigen, Kinder zu zeugen. Um den veränderten gesellschaftlichen Realitäten und der Diversität der Lebens- und Familienmodelle der letzten beiden Jahrzehnte Rechnung zu tragen, haben die gesellschaftspolitisch progressiven Parteien die Individualisierung der Einkommenssteuer in ihr Programm aufgenommen. Die DP hat die einheitliche Steuerklasse seit 2013 aktiv beworben, 2018 stand sie im Koalitionsabkommen der zweiten DP-LSAP-Grüne-Regierung, wurde wegen fehlendem „Sputt“ im Haushalt der sukzessiven liberalen Finanzminister Pierre Gramegna und Yuriko Backes aber nicht umgesetzt. Das hielt die DP jedoch nicht davon ab, 2023 mit der Individualbesteuerung ihren Wahlkampf zu bestreiten. Die CSV zeigte sich nur mittelfristig einer Debatte über die Abschaffung der Steuerklassen gegenüber offen, doch die Individualisierung schaffte es in das CSV-DP-Regierungsprogramm und wird nun von einem CSV-Minister umgesetzt.

Der Paradigmenwechsel besteht nun vor allem, darin, dass der Staat sich bei der Einkommenssteuer nicht mehr in die Lebensgestaltung seiner Bürger einmischt. Wichtigstes Ziel der Regierung bei der Umsetzung war es, dass „kee wäert dobäi verléieren“, wie Gilles Roth am Dienstag mehrmals betonte. Schon heute sind die meisten in Luxemburg Steuerpflichtigen in der Steuerklasse 1 (325.000). Sie werden ab 2028 weniger Steuern zahlen, genau wie viele der rund 240.000 Haushalte in Steuerklasse 2 (verheiratete und gepacste), bei denen die Einkommensaufteilung bei rund 60 zu 40 Prozent liegt. Für die rund 120.000 Steuerpflichtigen in Steuerklasse 1a (Alleinerziehende, Witwer und Geschiedene) wird sich 2028 wenig ändern, weil die neue einheitliche Steuerklasse U an die Klasse 1a angelehnt ist. Da es künftig nur noch eine Steuertabelle geben soll, die bei einem Jahreseinkommen von 26.650 Euro beginnen soll, profitierten Geringverdiener verhältnismäßig am meisten von der Reform, wie Roth am Dienstag darlegte. Vor allem in der derzeitigen Steuerklasse 2 werden es aber die Haushalte mit höheren Einkommen (ab 75.000 Euro jährlich) sein, die in absoluten Zahlen am meisten Steuern sparen werden.

25 Jahre Übergangszeit

Bei der Reform verlieren würden lediglich Haushalte aus der aktuellen Steuerklasse 2, die entweder nur über ein Einkommen verfügen oder in denen ein Partner viel und der andere wenig verdient. Ihnen bietet die Regierung die Möglichkeit für eine Übergangszeit von 25 Jahren weiterhin in Steuerklasse 2 zu bleiben. Von den insgesamt 240.000 Haushalten in Steuerklasse 2 seien davon rund 100.000 betroffen, darunter rund ein Fünftel Rentner, sagte Roth. Während dieser 25 Jahre können sie sich zu jedem Moment dazu entscheiden, in die einheitliche Steuerklasse zu wechseln – etwa wenn der bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht berufstätige Partner sich nach einer gewissen Zeit dazu entscheidet, (wieder) arbeiten zu gehen. Nach einer Scheidung oder Verwitwung sollen die Betroffenen noch fünf weitere Jahre in Steuerklasse 2 bleiben können, bis sie automatisch in Steuerklasse U wechseln (heute sind es drei Jahre bis zum Übergang in Klasse 1a). Ein erneuter Wechsel von Steuerklasse U in Steuerklasse 2 soll während der Übergangszeit indes nicht möglich sein.

Um den verheirateten und gepacsten Paaren bei der Entscheidung, ob sie in Steuerklasse 2 bleiben oder in Steuerklasse U wechseln sollen, behilflich zu sein, wird die Steuerverwaltung voraussichtlich ab 2027 eine Helpline einrichten. Nach Vorstellung der Regierung soll die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf schon Ende dieses Jahres annehmen, so dass nächstes Jahr die Steuerverwaltung eine Informationskampagne samt Online-Steuerrechner durchführen kann, bevor die Reform am 1. Januar 2028 in Kraft tritt.

Mehr Geld für Kinder

Um ihrer familienfreundlichen Einstellung Ausdruck zu verleihen, kündigte die Regierung am Dienstag weitere Maßnahmen an, die insbesondere Eltern zugute kommen sollen. Haushalte mit Kindern unter drei Jahren sollen in Steuerklasse U eine jährliche Steuerbefreiung in Höhe von 5.400 Euro erhalten. Schon ab 2027 soll das Kindergeld für Kinder bis elf Jahre um 45 Euro, für Jugendliche ab 12 Jahren um 60 Euro steigen, kündigte DP-Familienminister Max Hahn am Dienstag an. Zusätzlich sollen mehrere Zulagen für Schulkinder eingeführt beziehungsweise leicht erhöht und indexiert werden. Diese Maßnahmen sind Teil des nationalen Aktionsplans gegen die Armut und wurden bereits im Dezember präsentiert. Gleiches gilt für die Reform des „Chèque-service accueil“, die DP-Bildungsminister Claude Meisch am Dienstag ankündigte. Neben finanziellen Erleichterungen für einkommensschwache Haushalte, bezahlt der Staat künftig Zulagen von privaten Kindertagesstätten und die Betreuung bei Tageseltern.

Kosten soll die Reform 2028 rund 880 Millionen, 2029 zusätzliche 989 Millionen Euro. Die „stabilen Staatsfinanzen“ ließen die Ausgaben für diese gesellschaftspolitische Reform zu, sagte Roth. Zum Teil gegenfinanziert werden soll die einheitliche Steuerklasse mit der kalten Progression. Zweieinhalb Indextranchen der letzten Jahre wurden von der Regierung noch nicht an die Inflation angepasst. Weitere, die bis 2028 erfallen, sollen ebenfalls nicht angepasst werden. Damit würden zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 450 bis 500 Millionen Euro erzielt, sagte Roth am Dienstag. Damit sei „bal d‘Hallschent“ der Ausgaben für die Reform gedeckt.

Nach 2028 soll die Steuertabelle aber wieder an die Inflation angepasst werden, sogar automatisch, wie Roth erklärte, allerdings nicht nach jeder Indextranche, sondern aus Haushaltsgründen erst nach jeder dritten. Diese automatische Anpassung war 2012 vom damaligen CSV-Finanzminister Luc Frieden abgeschafft worden, Berichterstatter der Gesetzesänderung war der CSV-Abgeordnete Gilles Roth.

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