Parlament
Gesetz zur Cannabis-Freigabe soll noch vor der Sommerpause gestimmt werden
Cannabis für den Freizeitgebrauch soll noch vor der Sommerpause des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt werden. Kurz vor dem Ende der laufenden Legislatur will die Regierung damit einen der zentralen Punkte des Koalitionsvertrags noch umsetzen. Das geht aus einer Mitteilung der Justizkommission des Parlaments hervor.
Grün ist die Hoffnung: Die ursprünglich vorgesehene Legalisierung von Verkaufsstellen für Cannabis-Produkte ist langfristig verschoben Foto: AFP
„Ich habe meinen Text zum Gesetz fertig“, bestätigte die Berichterstatterin Josée Lorsché am Donnerstag auf Anfrage des Tageblatt. Am Vortag war der Entwurf für das Gesetz Nummer 8033 abschließend zwischen den Abgeordneten des Justizausschusses und der Justizministerin diskutiert worden.
Das neue Gesetz würde es erlauben, pro Haushalt bis zu vier Pflanzen anzubauen. In seinem Gutachten zum Gesetz habe der Staatsrat bemängelt, dass die Definition des Haushalts problematisch werde, wenn es etwa darum geht, Wohngemeinschaften einzuschätzen.
Das Gesetz würde eine Geldstrafe von 25 bis 500 Euro vorsehen, wenn eine Person an einem anderen Ort als zu Hause konsumiert. Zudem dürfte das „Gras“ auch nicht im öffentlichen Raum transportiert werden. Wer es trotzdem dabei hat, kann froh sein, wenn es weniger als drei Gramm sind: Ab dieser Grenze wird man als mutmaßlicher Drogendealer angesehen.
Die eher strenge Ausrichtung des Gesetzentwurfes, der deutlich weniger umfangreich ist als das, was einmal im Koalitionsvertrag stand, hat dem Vorhaben vielfach Kritik eingebracht.