„Chômage“ in der Warteschleife
ADEM kann bis zu 900 Dossiers wegen technischem Problem nicht bearbeiten
Wegen des neuen IT-Systems können bis zu 900 Arbeitslosengeld-Dossiers nicht bearbeitet werden. Antragsteller müssen mit bis zu zwei Monaten Verzögerung bei der Auszahlung rechnen.
Einige Antragsteller müssen länger auf die Bewilligung und Auszahlung ihres Arbeitslosengeldes warten Foto: Editpress/Pierre Matgé
Die ADEM kämpft derzeit mit einem technischen Problem, aufgrund dessen rund 900 Dossiers nicht bearbeitet werden können. Die Folge: Betroffene „Chômage“-Empfänger müssen bis zu zwei Monate auf die Auszahlung ihres Arbeitslosengeldes warten. Das bestätigte der neue Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) am Mittwoch in der zuständigen Chamberkommission. Die „Situation ist nicht akzeptabel“, findet der Minister. Die durch das technische Problem angestauten Verspätungen müssten so schnell wie möglich aufgearbeitet werden.
Bei den 900 Betroffenen handele es sich um neue Antragsteller, die sich erst kurz vor Jahreswechsel bei der ADEM gemeldet hätten, oder deren Dossiers bis dahin noch nicht abgeschlossen worden seien. Zudem sei bei 107 Dossiers auch vier Wochen nach Bewilligung noch keine Auszahlung erfolgt. Diese würden prioritär behandelt werden. Für Dossiers mit einer Billigungsdauer von mehr als sechs Wochen werde seit Mitte Januar ein Vorschuss auf das zu erhaltende Arbeitslosengeld ausgezahlt, schreibt das Wort.
Das technische Problem lasse sich darauf zurückführen, dass bei der Arbeitsagentur mit dem 1. Januar 2026 Dossiers nicht mehr manuell, sondern digital aufgearbeitet werden. Die ADEM hat Mitte November ein neues IT-System zur automatisierten Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld sowie deren Auszahlung eingeführt, wie die Zeitung berichtet. Damit solle die Antragstellung künftig vereinfacht und beschleunigt werden. Doch wie bei den meisten größeren IT-Systemwechseln sei es nicht ungewöhnlich, dass technische Probleme auftreten, sagt die ADEM auf Nachfrage des Wort.
„Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass das Problem bis zum 5. Februar [Anm. der Redaktion: dem offiziellen Tag der Auszahlung des Arbeitslosengeldes] behoben ist“, bedauert Spautz in der Kommissionssitzung. Die Arbeitsagentur rechne laut Wort wiederum damit, dass die Auszahlungen des Arbeitslosengeldes sowie die Verrechnung der Vorschüsse bis Mitte Februar geregelt seien.