„Keine Bedenken“ zum PID

Nach gescheiterten Verhandlungen: Großherzogliches Reglement ersetzt ausgelaufenes Abkommen

Nach dem Verhandlungsstopp zwischen Ärzten und Krankenkasse betont die CNS ihre finanzielle Verantwortung. Für Patienten ändert sich vorerst nichts, Rückerstattungen und Termine laufen wie gewohnt weiter. Ab Oktober ersetzt ein Reglement die Konvention. Auch das digitale Bezahlsystem PID soll laut Ministerium gesichert sein.

ach langem Hin und Her lehnt die Ärzteschaft (AMMD) die neue Konvention mit der CNS ab

ach langem Hin und Her lehnt die Ärzteschaft (AMMD) die neue Konvention mit der CNS ab Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn

Nachdem die Schlichtung am Donnerstag mit einer „non-conciliation“ endete und die AMMD schon in der Woche davor angekündigt hatte, die neue Konvention nicht zu unterzeichnen, betonte die CNS am Freitag in einer Mitteilung, der Respekt des gesetzlichen Rahmens und die Achtung ihrer Finanzreserven sei eine Verpflichtung der Institution.

Kein Grund zur Sorge?

Die AMMD hatte in einem Newsletter an ihre Mitglieder der CNS die Schuld dafür gegeben, dass die Verhandlungen scheiterten, ihr vorgeworfen, sich hinter den aktuellen Gesetzen „versteckt“ zu haben, und eine maximale Erhöhung der Arzttarife gefordert. Wohlwissend, dass die Krankenkasse ein hohes Defizit aufweist und ihre Reserve Ende 2027 unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze von zehn Prozent der laufenden Ausgaben zu sinken riskiert.

Die CNS versichert in ihrer Mitteilung auch, dass die Nicht-Unterzeichnung der Konvention keinerlei Folgen für die Patienten haben werde. Die Konsultationen fänden unter denselben Bedingungen wie bisher statt; es bestehe kein Grund zur Befürchtung, dass die Kostenübernahme für Behandlungen und die Erstattungen durch die Krankenversicherung allein aufgrund der von der AMMD angekündigten Entscheidung unterbrochen werden könnten.

Regelung durch großherzogliches Reglement

Wenn die Konvention im Oktober ausläuft, wird sie (wie im „Code de la Sécurité sociale“ vorgesehen) durch ein großherzogliches Reglement ersetzt, das die Bestimmungen der Konvention übernimmt. CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez hatte vergangene Woche dem Tageblatt erklärt, sämtliche Bestimmungen der Konvention hätten eine legale Basis, nur die über das Einzelbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten nicht. Zwar könnten die Patienten die „éischt Klass am Spidol“ künftig noch beantragen, Ärzte könnten jedoch keine persönlichen Ansprüche mehr dafür berechnen.

Das Lëtzebuerger Land bezweifelte am Freitag, dass das digitale Bezahlsystem PID ohne Konvention noch eine gesetzliche Basis habe und stellte die Frage, ob es eine Rückkehr zur Vorabbezahlung der Rechnung geben könne. Martine Deprez sagte dem Tageblatt am Freitag auf Nachfrage, das Reglement sei so geschrieben, dass sowohl das PID, als auch die Vorbezahlung weiterhin möglich seien. Ihre Juristen hätten hinsichtlich des PID jedenfalls keine Bedenken geäußert, weshalb sie nicht der Meinung sei, dass es zu Problemen kommen werde.

Allerdings muss der Staatsrat noch sein Gutachten zum Reglemententwurf abgeben, der Anfang nächster Woche in die legislative Prozedur gehen soll. Diesem Gutachten könne sie selbstverständlich nicht vorgreifen, sagte die Ministerin.

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