Editorial
Rechtsstaatlicher Zynismus: CSV und DP offenbaren moralische Abgründe
Kollektivstrafe, weil Einzelfälle nicht nachzuverfolgen sind: DP und CSV verteidigen weiterhin ihr Bettelverbot Foto: Editpress/Julien Garroy
Ein kalter, liberaler Wind hält Einzug in Luxemburg. So lauteten die ersten Analysen nach den Wahlen vom 8. Oktober. In den Leserkommentaren wurden die Journalisten für eben jene Anfangsskepsis gerügt. Die neue Regierung müsse sich erst einarbeiten und Akzente setzen können, bevor es Kritik hageln dürfe. Nun, die ersten Akzente wurden unter anderem mit dem Bettelverbot gesetzt. Die jüngste Parlamentsdebatte zeigt, dass die Kritik berechtigt war.
„Die Entscheidung in Luxemburg-Stadt läuft nicht auf ein allgemeines Bettelverbot hinaus“, verteidigte Laurent Mosar in der Parlamentsdebatte zum Bettelverbot die Entscheidung seines Parteikollegen, der das (punktuell geänderte) „règlement de police“ von Luxemburg-Stadt durchgewunken hatte. Schließlich, so die Argumentation des CSV-Politikers, die vor Zynismus nur so trieft, könne weiterhin auf vielen Plätzen und Straßen der Hauptstadt gebettelt werden. Juristisch gesehen ist die Argumentation richtig. Das Betteln ist „nur“ in einigen Straßen und zu bestimmten Uhrzeiten verboten. Dass es gerade die Straßen und Plätze sind, wo sich tagsüber die meisten Menschen tummeln, wird dann lieber verschwiegen.
Und überhaupt, so Mosars Argumentation, habe die Freiheit des Bettlers ihre Grenzen und könne nicht auf Kosten anderer gehen, die sich durch eine „aggressive und organisierte Bettelei in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sehen“. Nur: Dafür hätte es keiner Änderung des Reglements bedurft, ist bandenmäßiges Betteln doch im bereits bestehenden Reglement und im „Code pénal“ verboten. Das aber würde ja bedeuten, dass die politisch Verantwortlichen der Stadt jahrelang zugeschaut hätten, anstatt zu handeln – und die eigene Unfähigkeit nun mit menschenverachtenden Einschränkungen und politischer Augenwischerei zu übertünchen versuchen.
Da nützt es auch nichts, dass Lydie Polfer Laurent Mosar zur Seite springt und den mangelnden Erfolg bei der Verfolgung von erzwungener Bettelei als weiteren Grund für die Verschärfung der Regelung ins Feld führt. Die erhofften Erfolge werden sich nämlich auch mit dem nun eingetretenen Reglement kaum erzielen lassen. Weitere Instrumente zur Nachverfolgung dieser „Schwerstkriminellen“ werden der Polizei nicht in die Hand gegeben. Mal davon abgesehen, dass CSV und DP eine kausale Verbindung zwischen einfacher Bettelei und dem Bedrohen und Anspucken von Passanten weiterhin schuldig bleiben. Anekdotische Erzählungen von bürgermeisterlichen Streifzügen durch die Oberstadt leisten da auch weiterhin wenig Abhilfe.
Lydie Polfer meint dann auch, der Polizei vertrauen zu können, den Unterschied zwischen einfachen Bettlern und einer organisierten Bande zu machen. Sicher: Vertrauen ist gut. Aber: Rezente Vorgänge im städtischen Bahnhofskommissariat, wo genau eben jene Fälle „behandelt“ worden sein sollen, haben doch gezeigt, dass mehr Polizei nicht unbedingt die Lösung aller Probleme ist.
„Die Regierung hat sich den Respekt des Rechtsstaates auf die Fahne geschrieben“, meinte Laurent Mosar. Und wenn der Rechtsstaat nicht das macht, was man eigentlich möchte? Dann verschieben CSV und DP einfach die Grenzen des Machbaren. Gleiches gilt für die Gemeinden, die weiterhin an ihrem Bettelverbot festhalten. Die Moral bleibt dann halt auf der Strecke. Ein politischer Volltreffer, wenn man die eigene Wahlklientel damit auch noch beglücken kann.