Editorial

Politik der Vorverurteilung: Wenn die Unschuldsvermutung zur Verhandlungssache wird

Vom Bettelverbot zur Vorverurteilung: Welchen Preis ist Luxemburg bereit, für vermeintlich mehr Sicherheit zu zahlen?

Innenminister Léon Gloden bei strenger Rede zu Law and Order Maßnahmen im Innenministerium

Innenminister Léon Glodens Law and Order wird immer rigoroser Foto: Editpress/Julien Garroy

Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den schwächsten ihrer Glieder verfährt. Dieser Satz wird Gustav Heinemann, einem früheren SPD-Politiker aus Deutschland, zugeschrieben, der es später zu Bundespräsidentenehren brachte. Ein Satz, den es sich lohnt, ob der jüngsten Entwicklungen noch einmal in Erinnerung zu rufen.

Es fing mit den unerwünschten, scheinbar gut organisierten Bettlerbanden in der Luxemburger Hauptstadt an. Scheinbar, weil die Regierung bis auf fadenscheinige Behauptungen den Beweis bis heute schuldig bleibt. Es sei denn, es handelt sich um sehr kleine Banden, die laut offiziellen Zahlen für zwölf Verstöße in den vergangenen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Verbots zuständig gewesen sein sollen. Denn diese waren – trotz anderslautender Formulierung – ja ursprünglich vom Bettelverbot anvisiert worden.

Das Vorgehen konnte im Rahmen des Bettelverbots noch als Einzelfall abgetan werden. Nach Bettelverbot, „Platzverweis renforcé“, menschenunwürdigen Flüchtlingsunterkünften, einem weitaus rigoroseren Kurs in der Migrationspolitik und teilweise populistisch anmutenden Ankündigungen in der Chamber schält sich aus dem Vorgehen der Regierung jedoch ein klares Muster heraus. Für deren sicherheitspolitischen Kurs zahlen Bürger sowie Einwohner mit immer weiteren Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte. Der Staatsrat hat in der Diskussion um den „Platzverweis renforcé“ mehrere Maßnahmen streichen lassen – darunter die von Bürgermeisterin Lydie Polfer geforderte polizeiliche Weisungsbefugnis für Gemeindeoberhäupter. Die „oppositions formelles“ wurden mit Verweis auf unklare Formulierungen oder zu weit gehende Eingriffe in die Freiheitsrechte begründet.

Auch die Stimmen aus der Zivilgesellschaft werden lauter. Menschenunwürdige Flüchtlingseinrichtungen sind in den vergangenen Wochen vermehrt in den Vordergrund gerückt, Bilder kursierten in den sozialen Medien, und am Montag soll per Pressekonferenz ein weiteres Mal auf Probleme hingewiesen werden. Dass all das keine Einzelfälle sind und vielmehr strukturellen Problemen geschuldet ist, meint auch Gregory Fonseca von „Eran, eraus … an elo?“, einer Organisation, die sich für die Rechte von Häftlingen einsetzt. „Wie wollen wir mit Menschen umgehen, deren Stimme kein Gewicht in der öffentlichen Debatte hat? Würde ist ein Menschenrecht. Als Gesellschaft dürfen wir nicht selektiv mit solchen Normen und Werten umgehen“, sagte Fonseca im Austausch mit dem Tageblatt.

Genau das riskiert jedoch mit Léon Glodens Ankündigung in der Chamber vergangene Woche zu passieren. Dort erklärte der CSV-Innenminister, dass er einem Flüchtling den Flüchtlingsstatus entziehen werde, weil dieser als dringend tatverdächtig in einer Messerattacke gilt und eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstelle. Inwiefern ein in Untersuchungshaft befindlicher Mann noch eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellt, sei dahingestellt. Dass ihm ohne rechtskräftiges Urteil jedoch bereits der Status entzogen werden soll, kommt dem gleich, dass für ihn – und damit für alle Flüchtlinge – die Unschuldsvermutung, ein fester Bestandteil eines modernen Rechtsstaates, offenbar nicht gilt. Auf Fragen des Tageblatt zur Prozedur und zur (nicht?) geltenden Unschuldsvermutung wurde auf Glodens Intervention in der Chamber verwiesen und erklärt, es gebe „kein neues Moment“. Ein erneutes Nachhaken blieb bis Redaktionsschluss am Freitag unbeantwortet. „Mir komme schnellstméiglech op Är Ufro zeréck“, hieß es am Donnerstag aus der Pressestelle des Ministeriums.

Der Minister, das bekräftigt er mit seinen Aussagen gegenüber RTL, hat sein Urteil über Schuld und Strafe bereits gefällt.

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