Editorial
Öffentliche Aufträge als Hebel für bessere Arbeitsbedingungen
Luxemburg gibt jedes Jahr Milliarden Euro für öffentliche Aufträge aus – für Bauprojekte, Reinigungsdienste, Sicherheitspersonal, soziale Dienstleistungen. Diese gewaltige Einkaufsmacht des Staates könnte auch sozialpolitisch genutzt werden. Bislang passiert das nicht.
Fast die Hälfte aller Angestellten im Privatsektor arbeitet ohne den Schutz eines Kollektivvertrags Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Seit Jahren ist bekannt, dass Kollektivverträge in Luxemburg zu wenig verbreitet sind. Landesweit liegt die Abdeckungsquote lediglich bei 62 Prozent. Schließt man die öffentliche Verwaltung und das öffentliche Bildungswesen (100 Prozent Abdeckung) aus, dann fällt der Deckungsgrad auf magere 53 Prozent.
Das EU-Ziel, das in der betreffenden Richtlinie vorgeschrieben wird, liegt bei 80 Prozent. Doch nur rund jeder zweite Privatangestellte profitiert hierzulande von einem ausgehandelten Tarifvertrag. Die Lücke ist groß, und sie schließt sich nicht von selbst. In manchen Branchen beträgt der Abdeckungsgrad weniger als 20 Prozent.
Die Folgen sind konkret: Laut der Arbeitnehmerkammer liegt der Medianlohn von Angestellten mit Kollektivvertrag in manchen Berufsgruppen um bis zu 50 Prozent höher als der von Beschäftigten ohne. Wer keinen Kollektivvertrag hat, lebt in einer Arbeitswelt, in der das Gesetz lediglich den Mindestlohn und 26 Urlaubstage garantiert – alles andere ist Ermessenssache des Arbeitgebers.
In diesen Kontext fällt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2026: Das Gericht bestätigte, dass öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren Unternehmen bevorzugen dürfen, die kollektive Lohnverhandlungen fördern und ihren Angestellten qualitativ bessere Arbeitsplätze bieten. Das Urteil fiel im Kontext eines spanischen Gemeindeauftrags für Pflegeleistungen – doch seine Tragweite ist europaweit. Öffentliche Ausschreibungen müssen demnach nicht länger allein automatisch dem günstigsten Anbieter zufallen.
Nach dem Urteil des EuGH steht es der Luxemburger Regierung nun rein rechtlich frei, das Vergaberecht entsprechend umzugestalten: durch Aufnahme sozialer Kriterien in Ausschreibungsunterlagen, durch Bevorzugung tarifgebundener Bieter bei vergleichbaren Angeboten oder durch schrittweise Einführung einer Kollektivvertrags-Pflicht für öffentliche Aufträge ab einer bestimmten Größenordnung.
Deutschland hat diesen Weg Anfang 2026 mit einem Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht: Bundesaufträge ab 50.000 Euro sollen künftig grundsätzlich nur noch an tarifgebundene Unternehmen gehen.
Auch in Luxemburg kommt dieses Thema, im Rahmen der Debatten um die EU-Direktive, immer wieder auf. Es hat aber bisher erschreckend wenig Gehör bei Politik und Regierung gefunden. Dabei ist die Idee alles andere als neu: Ein Vertreter des OGBL hatte beispielsweise bereits vor Jahren in einem Gespräch mit dem Tageblatt gefordert, in staatliche Ausschreibungen das Kriterium aufzunehmen, dass sich nur Betriebe mit einem gültigen Kollektivvertrag bewerben dürfen.
Und es wäre eine Maßnahme, die relativ einfach umzusetzen wäre, und für rund 200.000 Menschen hierzulande, also knapp die Hälfte der Privatangestellten, deutliche Verbesserungen mit sich bringen könnte.
Das Argument, solche Maßnahmen seien bürokratisch oder wettbewerbsverzerrend, wurde bei der Debatte in Deutschland immer wieder eingebracht. Doch es verfehlt den Kern: Wer öffentliche Gelder erhält, arbeitet mit Steuermitteln der Allgemeinheit. Und es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass diese Mittel nicht an Unternehmen fließen, die ihre Marktposition durch niedrige Löhne und schwache Arbeitnehmerrechte sichern.